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Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular

Erbschaftssteuer - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

Antwort
 
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  #1  
Alt 23.10.2015, 20:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.10.2015
Beiträge: 1
Standard Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular

Im Testament sind ein Erbe und ein Vermächtnisnehmer genannt, die das Geldvermögen je zur Hälfte erhalten sollen, nach Abzug von Erbfall- und Erblasser-schulden.

Welchen Betrag muss der Vermächtnisnehmer in der Steuererklärung angeben:
1. Die Hälfte des Geldvermögens am Sterbetag oder
2. Den Betrag, den er vom Erbe bekommen hat, nämlich die Hälfte von dem, was nach Abzug der Ausgaben noch übrig war



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  #2  
Alt 26.10.2015, 12:08
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Vermächtnis-Betrag im Steuer-Fomular

Quelle: Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung

Hier können Sie nachlesen, wie Sie die Erbschaftsteuererklärung am besten ausfüllen und finden viele Erläuterungen zum Aufbau:
- Vermögenswerte (Zeilen 30 bis 83)
- Schulden des Erblassers (Zeilen 84 bis 97)
- Erbfallkosten (Zeilen 98 bis 103)
- Vermächtnisse, Auflagen, Pflichtteilsansprüche (Zeilen 104 bis 114)
- Schenkungen (Zeilen 115 bis 123)

Somit tragen Sie Vermögen und Kosten separat und differenziert ein.


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
__________________

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Stichworte
erbe, erbschaftsteuererklärung, vermächtnis, vermächtnisnehmer


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