Baurecht: Abnahme und Mängelrechte im Werkvertrag

Von: Bau- & Architektenrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Tag

Baurecht: Abnahme und Mängelrechte im Werkvertrag

Abnahme organisieren, Mängel rügen, Nachbesserung und Sicherheiten richtig handhaben. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
AbnahmeStartpunkt für VerjährungAbnahmeprotokoll erstellen
MängelRüge erforderlichBeweis sichern (Fotos/Gutachten)
NacherfüllungFrist setzenDanach Selbstvornahme/Minderung
EinbehaltSicherungseinbehalt/BürgschaftVertraglich regeln
RechtsregimeVOB/B oder BGBVertragsinhalt prüfen

Abnahme & Verjährung

Mit Abnahme gehen Gefahr und Beweislast über; Verjährung beginnt zu laufen. Abnahmeprotokoll mit Mängelliste anfertigen, ggf. Teil-/förmliche Abnahme.

Nachbesserung & Fristen

Mängel schriftlich rügen und angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Nach Fristablauf: Minderung, Selbstvornahme, Schadensersatz.

Sicherheiten & Einbehalt

Sicherungseinbehalt oder Bürgschaft zur Absicherung von Mängelansprüchen vereinbaren. Höhe und Dauer vertraglich festlegen.

Checkliste: Vorgehen

  1. Abnahme organisieren und protokollieren.
  2. Mängel dokumentieren (Fotos/Gutachten).
  3. Frist zur Nacherfüllung setzen.
  4. Sicherheiten/Einbehalt prüfen und nutzen.
  5. Weitere Ansprüche nach Fristablauf wählen.

Mustertexte

1) Mängelanzeige Werkvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit rüge ich folgende Mängel: [Auflistung].
Ich setze Ihnen eine Frist zur Nachbesserung bis [Datum].

FAQ – Häufige Fragen

Gilt VOB/B oder BGB

Ergibt sich aus dem Vertrag; Regelungen unterscheiden sich.

Wie lange ist die Verjährung

Am Bau regelmäßig 5 Jahre (BGB) – Details prüfen.

Darf ich selbst nachbessern

Nach erfolgloser Fristsetzung ggf. Selbstvornahme.

Wichtige Unterlagen

  • Werkvertrag/VOB/B
  • Abnahmeprotokoll
  • Mängelliste
  • Fotos/Gutachten
  • Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • BGB Werkvertragsrecht
  • VOB/B

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte Vertrag und aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.