Baurecht: Abnahme und Mängelrechte im Werkvertrag
Baurecht: Abnahme und Mängelrechte im Werkvertrag
Abnahme organisieren, Mängel rügen, Nachbesserung und Sicherheiten richtig handhaben. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Abnahme | Startpunkt für Verjährung | Abnahmeprotokoll erstellen |
Mängel | Rüge erforderlich | Beweis sichern (Fotos/Gutachten) |
Nacherfüllung | Frist setzen | Danach Selbstvornahme/Minderung |
Einbehalt | Sicherungseinbehalt/Bürgschaft | Vertraglich regeln |
Rechtsregime | VOB/B oder BGB | Vertragsinhalt prüfen |
Abnahme & Verjährung
Mit Abnahme gehen Gefahr und Beweislast über; Verjährung beginnt zu laufen. Abnahmeprotokoll mit Mängelliste anfertigen, ggf. Teil-/förmliche Abnahme.
Nachbesserung & Fristen
Mängel schriftlich rügen und angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Nach Fristablauf: Minderung, Selbstvornahme, Schadensersatz.
Sicherheiten & Einbehalt
Sicherungseinbehalt oder Bürgschaft zur Absicherung von Mängelansprüchen vereinbaren. Höhe und Dauer vertraglich festlegen.
Checkliste: Vorgehen
- Abnahme organisieren und protokollieren.
- Mängel dokumentieren (Fotos/Gutachten).
- Frist zur Nacherfüllung setzen.
- Sicherheiten/Einbehalt prüfen und nutzen.
- Weitere Ansprüche nach Fristablauf wählen.
Mustertexte
1) Mängelanzeige Werkvertrag
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit rüge ich folgende Mängel: [Auflistung]. Ich setze Ihnen eine Frist zur Nachbesserung bis [Datum].
FAQ – Häufige Fragen
Gilt VOB/B oder BGB
Ergibt sich aus dem Vertrag; Regelungen unterscheiden sich.
Wie lange ist die Verjährung
Am Bau regelmäßig 5 Jahre (BGB) – Details prüfen.
Darf ich selbst nachbessern
Nach erfolgloser Fristsetzung ggf. Selbstvornahme.
Wichtige Unterlagen
- Werkvertrag/VOB/B
- Abnahmeprotokoll
- Mängelliste
- Fotos/Gutachten
- Korrespondenz
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- BGB Werkvertragsrecht
- VOB/B
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte Vertrag und aktuelle Rechtsprechung beachten.