Medizinrecht: Behandlungsfehler erkennen und Ansprüche sichern

Von: Medizinrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Tag

Medizinrecht: Behandlungsfehler erkennen und Ansprüche sichern

Unterlagen beschaffen, Beweis sichern, Gutachten einholen und Ansprüche beziffern. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
UnterlagenAnspruch auf AkteneinsichtPatientenrechtegesetz
BeweisBeweiserleichterungen möglichDokumentation zentral
GutachtenMD/SchlichtungsstellenUnabhängige Bewertung einholen
AnsprücheSchmerzensgeld/SchadensersatzHöhe einzelfallabhängig
FristenRegelmäßig 3 Jahre ab KenntnisAbsolute Verjährung beachten

Aufklärung & Dokumentation

Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sind Kernpunkte der Arzthaftung. Lücken können Beweiserleichterungen zugunsten der Patienten bewirken.

Gutachten & Schlichtung

Medizinische Gutachten durch MDK/Schlichtungsstellen oder private Gutachter helfen bei der Beurteilung von Behandlungsfehlern. Kosten und Dauer beachten.

Ansprüche & Verjährung

Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Pflegekosten können ersetzt verlangt werden. Verjährung regelmäßig drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen.

Checkliste: Vorgehen

  1. Patientenakte und Unterlagen anfordern.
  2. Chronologie und Beweise dokumentieren.
  3. Gutachten/Schlichtung initiieren.
  4. Ansprüche beziffern und geltend machen.
  5. Verjährung überwachen.

Mustertexte

1) Akteneinsicht anfordern

Hiermit verlange ich Einsicht in meine vollständige Patientenakte gemäß Patientenrechtegesetz.

2) Anspruchsanmeldung

Ich mache Ansprüche wegen Behandlungsfehlers geltend und bitte um Regulierung bis [Datum].

FAQ – Häufige Fragen

Wer trägt die Beweislast

Grundsätzlich der Patient; Beweiserleichterungen möglich.

Wie hoch ist Schmerzensgeld

Kommt auf Schwere und Folgen an; Vergleichswerte heranziehen.

Was kostet ein Gutachten

Je nach Verfahren; teils kostenfrei bei Schlichtungsstellen.

Wichtige Unterlagen

  • Behandlungsunterlagen/OP-Berichte
  • Arztbriefe/Gutachten
  • Korrespondenz
  • Kostennachweise
  • Zeugenaussagen

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • BGB §§ 630a ff. (Patientenrechtegesetz)
  • Deliktsrecht

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.