WEG: Beschlussanfechtung in der Eigentümerversammlung

Von: Immobilien- & WEG-Recht Letzte Aktualisierung: vor 19 Stunden

WEG: Beschlussanfechtung in der Eigentümerversammlung

Form, Frist und Begründung einer Beschlussanfechtung nach dem Wohnungseigentumsrecht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
FristAnfechtung binnen 1 MonatAb Beschlussfassung/Protokollzugang
FormKlage beim AmtsgerichtWEG-Gericht am Ort der Liegenschaft
GründeForm-/Einladungsmängel, Kompetenz, WirtschaftlichkeitBeschlusskompetenz und ordnungsgemäße Verwaltung prüfen
BeweisProtokoll, Unterlagen, AngeboteBelege sichern/Belegeinsicht
KostenUnterliegen trägt i. d. R. die KostenRisiken vorab bewerten

Beschluss & Anfechtung

Die Anfechtung richtet sich gegen einen in der Versammlung gefassten Beschluss. Es gilt die Monatsfrist. Die Klage ist gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Begründung & Beweise

Häufige Gründe: fehlende Tagesordnungspunkte, fehlerhafte Einladung, fehlende Zuständigkeit, Verstoß gegen ordnungsgemäße Verwaltung oder Gleichbehandlung. Beweise: Einladungen, Protokoll, Beschlussunterlagen, Vergleichsangebote, Gutachten.

Rechte in Gemeinschaft & Verwaltung

Ansprüche auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen, Belegprüfung und ordnungsgemäße Verwaltung. Der Verwalter hat Informationspflichten; Eigentümer können Auskunft verlangen.

Checkliste: Vorgehen

  1. Beschluss und Protokoll sofort anfordern/prüfen.
  2. Frist notieren (1 Monat) und Klage vorbereiten.
  3. Begründung strukturieren (Form, Kompetenz, Inhalt).
  4. Beweise sichern (Einladung, Angebote, Unterlagen).
  5. Kosten/Risiken kalkulieren und ggf. Vergleich erwägen.

Mustertexte

1) Klage (Stichpunkte)

Parteien, Beschlussdatum/-nummer, Anträge (Aufhebung), Begründung (Form-/Inhaltsfehler), Beweismittel.

FAQ – Häufige Fragen

Wer wird beklagt

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Wie läuft Belegeinsicht

Beim Verwalter; Termine vereinbaren; Kopien gegen Kostenerstattung.

Gibt es Eilverfahren

Abhängig von Dringlichkeit und Einzelfall.

Wichtige Unterlagen

  • Einladung und Tagesordnung
  • Versammlungsprotokoll
  • Jahresabrechnung/Wirtschaftsplan
  • Belege/Angebote
  • Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • WEG

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.