Zivilprozess: Beweisaufnahme – Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein
Zivilprozess: Beweisaufnahme – Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein
Wie Beweise richtig angeboten, erhoben und verwertet werden: Beweislast, Beweisbeschlüsse, Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Key Facts)
| Beweisart | Kernpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Sachverständige | Gutachten nach Beweisfragen | Beweisziel präzise; Ergänzungsfragen |
| Zeugen | Wahrnehmungen schildern | Beweisthema konkret |
| Urkunden | Volltext/Abschrift | Echtheit/Beweiswert |
| Augenschein | Objekte/Orte | Ortstermin beantragen |
| Präklusion | Verspätung vermeiden | Früher Vortrag |
Beweislast & Beweismaß
Wer was zu beweisen hat, bestimmt der materiell-rechtliche Anspruch. Regelmäßig „Vollbeweis“; Ausnahmen (Glaubhaftmachung, Anscheinsbeweis) beachten.
Beweisantritt & Beweisbeschluss
Beweise konkret anbieten (Beweisthema, Beweisziel). Das Gericht erlässt Beweisbeschlüsse mit Beweisfragen, Terminen und Ladungen.
Sachverständige
- Beweisfragen präzise formulieren; Anknüpfungstatsachen definieren.
- Gutachterablehnung bei Besorgnis der Befangenheit begründen.
- Ergänzungsfragen, Obergutachten, mündliche Erläuterung beantragen.
Zeugen
Konkretes Beweisthema; ladungsfähige Anschrift; Glaubwürdigkeitsaspekte. Zeugnissurrogat: Parteivernehmung.
Urkunden & Parteivernehmung
Volltext, Echtheit, Beweiswert, Gegenbeweis. Parteivernehmung als Ausnahmemittel, wenn sonstige Beweise fehlen.
Augenschein & Ortstermin
Besichtigung von Sachen/Orten; Protokollierung und Beweissicherung (Fotos, Skizzen).
Präklusion & Verspätung
Später Sachvortrag/Beweise können zurückgewiesen werden. Frühzeitig und strukturiert vortragen.
Checkliste
- Beweislast/Bemeismaß klären.
- Beweisthemen konkretisieren.
- Beweisfragen an SV ausarbeiten.
- Zeugen mit Anschrift benennen.
- Urkunden vollständig vorlegen.
Mustertexte
1) Beweisantritt Sachverständige
Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob […].
2) Antrag auf Ergänzungsfragen
Es werden folgende Ergänzungsfragen gestellt: 1) […], 2) […].
FAQ – Häufige Fragen
Wann ist ein Obergutachten nötig
Bei ungeeignetem/zweifelhaftem Erstgutachten.
Darf ich Zeugen vorbereiten
Keine unzulässige Beeinflussung; nur Ablauf erklären.
Reichen Kopien von Urkunden
Grundsätzlich ja; Echtheit bestreitbar.
Wichtige Unterlagen
- Beweisbeschluss
- Fragenkatalog
- Urkundensammlung
Hinweise
Beweisrecht ist formalistisch; Sorgfalt bei Anträgen zahlt sich aus. Inhalt ohne Gewähr.