Zivilprozess: Beweisaufnahme – Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein

Von: Zivilprozess & Vollstreckung Letzte Aktualisierung: vor 3 Monaten

Zivilprozess: Beweisaufnahme – Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein

Wie Beweise richtig angeboten, erhoben und verwertet werden: Beweislast, Beweisbeschlüsse, Sachverständige, Zeugen, Urkunden, Augenschein. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Key Facts)

BeweisartKernpunktHinweis
SachverständigeGutachten nach BeweisfragenBeweisziel präzise; Ergänzungsfragen
ZeugenWahrnehmungen schildernBeweisthema konkret
UrkundenVolltext/AbschriftEchtheit/Beweiswert
AugenscheinObjekte/OrteOrtstermin beantragen
PräklusionVerspätung vermeidenFrüher Vortrag

Beweislast & Beweismaß

Wer was zu beweisen hat, bestimmt der materiell-rechtliche Anspruch. Regelmäßig „Vollbeweis“; Ausnahmen (Glaubhaftmachung, Anscheinsbeweis) beachten.

Beweisantritt & Beweisbeschluss

Beweise konkret anbieten (Beweisthema, Beweisziel). Das Gericht erlässt Beweisbeschlüsse mit Beweisfragen, Terminen und Ladungen.

Sachverständige

  • Beweisfragen präzise formulieren; Anknüpfungstatsachen definieren.
  • Gutachterablehnung bei Besorgnis der Befangenheit begründen.
  • Ergänzungsfragen, Obergutachten, mündliche Erläuterung beantragen.

Zeugen

Konkretes Beweisthema; ladungsfähige Anschrift; Glaubwürdigkeitsaspekte. Zeugnissurrogat: Parteivernehmung.

Urkunden & Parteivernehmung

Volltext, Echtheit, Beweiswert, Gegenbeweis. Parteivernehmung als Ausnahmemittel, wenn sonstige Beweise fehlen.

Augenschein & Ortstermin

Besichtigung von Sachen/Orten; Protokollierung und Beweissicherung (Fotos, Skizzen).

Präklusion & Verspätung

Später Sachvortrag/Beweise können zurückgewiesen werden. Frühzeitig und strukturiert vortragen.

Checkliste

  1. Beweislast/Bemeismaß klären.
  2. Beweisthemen konkretisieren.
  3. Beweisfragen an SV ausarbeiten.
  4. Zeugen mit Anschrift benennen.
  5. Urkunden vollständig vorlegen.

Mustertexte

1) Beweisantritt Sachverständige

Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der Frage, ob […].

2) Antrag auf Ergänzungsfragen

Es werden folgende Ergänzungsfragen gestellt: 1) […], 2) […].

FAQ – Häufige Fragen

Wann ist ein Obergutachten nötig

Bei ungeeignetem/zweifelhaftem Erstgutachten.

Darf ich Zeugen vorbereiten

Keine unzulässige Beeinflussung; nur Ablauf erklären.

Reichen Kopien von Urkunden

Grundsätzlich ja; Echtheit bestreitbar.

Wichtige Unterlagen

  • Beweisbeschluss
  • Fragenkatalog
  • Urkundensammlung

Hinweise

Beweisrecht ist formalistisch; Sorgfalt bei Anträgen zahlt sich aus. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.