Blaue Karte EU: Voraussetzungen, Verfahren, Wechsel und Familienrechte

Von: Migrationsrecht & Staatsangehörigkeit Letzte Aktualisierung: vor 16 Stunden

Blaue Karte EU: Voraussetzungen, Verfahren, Wechsel und Familienrechte

Hochqualifizierte Beschäftigung: Voraussetzungen, Arbeitgeberwechsel, Mobilität, Familiennachzug und Weg zur langfristigen Aufenthaltsverfestigung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
QualifikationHochschulabschluss oder gleichwertigAnerkennung/Abgleich prüfen
GehaltsniveauSchwellenwert erforderlichAktuelle Werte jährlich prüfen
VertragKonkretes ArbeitsplatzangebotBerufszuordnung/Engpass prüfen
MobilitätEU-weite RegelungenBesonderheiten bei Kurz-/Langzeit
DaueraufenthaltVerkürzte Wege möglichSprachniveau/Nachweise beachten

Voraussetzungen

  • Hochschulabschluss oder gleichwertige Qualifikation.
  • Arbeitsvertrag/konkretes Angebot mit passender Tätigkeit.
  • Erforderliches Gehaltsniveau nach aktueller Rechtslage.
  • Gesicherter Lebensunterhalt und Krankenversicherung.

Antrag & Unterlagen

  • Gültiger Pass, biometrisches Foto.
  • Arbeitsvertrag/Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers.
  • Nachweis Qualifikation/Anerkennung.
  • Gehaltsangaben, ggf. Berufszuordnung.
  • Krankenversicherung, Wohnsitznachweis.

Arbeitgeberwechsel & Mobilität

Ein Wechsel ist möglich, teils mit Anzeigepflicht oder Zustimmungserfordernis in den ersten Monaten. Für Tätigkeiten in anderen EU-Staaten bestehen Mobilitätsregeln; länderspezifische Vorgaben beachten.

Familiennachzug & Erwerbstätigkeit

Familienangehörige können häufig erleichtert nachziehen und erhalten weitgehende Arbeitsrechte. Unterlagen und Fristen der Auslandsvertretungen beachten.

Weg zu Daueraufenthalt/Niederlassung

Zeiten mit Blauer Karte können auf langfristige Aufenthaltsrechte angerechnet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind verkürzte Wege zur Niederlassung möglich; Sprachnachweise/Beitragszeiten beachten.

Checkliste: Vorgehen

  1. Qualifikation/Anerkennung klären.
  2. Gehaltsniveau und Berufszuordnung prüfen.
  3. Vertrag/Unterlagen vollständig zusammenstellen.
  4. Termin/Antrag bei Behörde/Auslandsvertretung sichern.
  5. Bei Wechsel/Mobilität rechtzeitig anzeigen.

Mustertexte

1) Arbeitgeberwechsel anzeigen

Hiermit zeige ich den Wechsel meines Arbeitgebers zum [Datum] an und bitte um Bestätigung der Voraussetzungen.

2) Anerkennung nachreichen

Die Anerkennungsbescheinigung für meinen Abschluss reiche ich hiermit nach.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Gehaltsschwelle gilt

Bitte die jährlich aktualisierten Werte der Behörden prüfen.

Ist ein Arbeitgeberwechsel frei möglich

Teilweise anzeigepflichtig oder zustimmungsbedürftig, insbesondere zu Beginn.

Zählt die Zeit für den Daueraufenthalt

In der Regel ja, Details je Rechtsgrundlage beachten.

Quellen und Hinweise

Aktuelle Behördenhinweise und Gesetzesmaterialien beachten. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.