Sozialrecht: Bürgergeld (SGB II) – Antrag, Bedarfsgemeinschaft, Sanktionen, Widerspruch

Von: Sozialrecht (SGB) Letzte Aktualisierung: vor 3 Monaten

Sozialrecht: Bürgergeld (SGB II) – Antrag, Bedarfsgemeinschaft, Sanktionen, Widerspruch

Von der Antragstellung bis zum Widerspruch: Anspruchsvoraussetzungen, Bedarfsgemeinschaft, Einkommen/Vermögen, Unterkunft & Heizung, Mitwirkung und Sanktionen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
NachrangEigene Mittel zuerstEinkommen/Vermögen werden geprüft
BGBedarfsgemeinschaft maßgeblichPartner/Kinder beeinflussen Anspruch
KdUAngemessenheit zähltRichtwerte der Kommune
MitwirkungFristen einhaltenNachweise vollständig
RechtsmittelWiderspruch binnen FristAkteneinsicht möglich

Anspruchsvoraussetzungen

  • Erwerbsfähigkeit (grundsätzlich 3+ Stunden täglich) und Hilfebedürftigkeit.
  • Gewöhnlicher Aufenthalt im Inland.
  • Kein vorrangiger Leistungsträger (z. B. SGB III, SGB XII) zuständig.

Bedarfsgemeinschaft & Haushaltskonstellationen

Zur Bedarfsgemeinschaft zählen regelmäßig Partner und minderjährige Kinder im Haushalt. Wohngemeinschaften und Untermiete sind abzugrenzen; Indizien: gemeinsame Kasse, Versorgung, Verantwortungsgemeinschaft.

Einkommen & Vermögen

Einkünfte (Lohn, Unterhalt, Kindergeld etc.) und Vermögen (Schonvermögen beachten) werden berücksichtigt. Freibeträge bei Erwerbseinkommen; zweckbestimmte Leistungen sind ggf. privilegiert.

Kosten der Unterkunft & Heizung (KdU)

Übernahme in angemessener Höhe. Bei Unangemessenheit: Kostensenkungsaufforderung und Übergangsfristen. Nachweise (Mietvertrag, Nebenkosten, Heizkosten) beifügen.

Antrag, Mitwirkung & Bescheid

  1. Formloser Antrag wahrt den Beginn. Danach vollständige Unterlagen einreichen.
  2. Mitwirkungspflichten beachten (Fristen, Nachweise); Terminwahrnehmung dokumentieren.
  3. Bescheid prüfen (Bedarf, Anrechnung, KdU, Sanktionen); Rechtsbehelfsbelehrung beachten.

Pflichten & Sanktionen

Pflichtverletzungen (z. B. Terminversäumnis, Ablehnung zumutbarer Arbeit) können zu Leistungsminderungen führen. Gründe rechtzeitig mitteilen; Nachweise erbringen.

Aufstockung & Sonderbedarfe

  • Mehrbedarfe (z. B. Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung).
  • Einmalige Bedarfe (Erstausstattungen, Umzug, Kaution/Genossenschaftsanteile – Darlehen).
  • Eingliederungsleistungen, Weiterbildung, Bewerbungskosten.

Checkliste: Bürgergeld-Antrag

  1. Haushalt/BG korrekt erfassen.
  2. Einkommen/Vermögen belegen; Freibeträge prüfen.
  3. KdU-Unterlagen vollständig einreichen.
  4. Fristen notieren; Eingangsbestätigungen sichern.
  5. Bescheid rechnerisch prüfen; ggf. Widerspruch.

Mustertexte

1) Formloser Antrag (Eingang sichern)

Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem SGB II ab [Datum]. Die vollständigen Unterlagen reiche ich nach.

2) Widerspruch gegen Bescheid

Gegen den Bescheid vom [Datum], zugegangen am [Datum], lege ich Widerspruch ein. 
Begründung folgt nach Akteneinsicht.

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich rückwirkend Leistungen erhalten

Regelmäßig ab Antragstellung; bei verspäteter Bearbeitung Nachzahlung möglich.

Muss der Partner sein Einkommen offenlegen

Ja, wenn Bedarfsgemeinschaft vorliegt.

Was gilt bei Umzug

Vorher Zusicherung einholen; sonst Risiken bei Kaution/KdU.

Wichtige Unterlagen

  • Personalausweis/Pass
  • Mietvertrag/NK-Abrechnung
  • Gehaltsabrechnungen/Bankauszüge
  • Nachweise zu Vermögen
  • Bescheide anderer Träger

Quellen und Hinweise

Merkblätter der Jobcenter und kommunale KdU-Richtwerte beachten. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.