Familienrecht: Ehevertrag & Güterstände – Inhalte, Wirksamkeit, Anpassung
Familienrecht: Ehevertrag & Güterstände – Inhalte, Wirksamkeit, Anpassung
Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, modifizierte Vereinbarungen: Was geregelt werden kann, Grenzen der Vertragsfreiheit und wie Anpassungen gelingen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Kernpunkte)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Form | Notarielle Beurkundung | Vor Beurkundung beraten lassen |
Güterstand | Wahl zwischen Modellen | Individuelle Modifikationen möglich |
Kontrolle | Inhalts-/Sittenkontrolle | Wegfall der Geschäftsgrundlage |
Dynamik | Anpassungen vereinbaren | Regelmäßige Überprüfung |
International | Statut/IZVR beachten | Rechtswahlklauseln sinnvoll |
Güterstände im Überblick
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlich): Zugewinn bei Beendigung ausgleichen.
- Gütertrennung: Kein Zugewinnausgleich.
- Gütergemeinschaft: Gemeinsames Vermögen; selten.
- Modifizierte Zugewinngemeinschaft: individuelle Anpassungen.
Regelungsinhalte & Klauseln
- Zugewinnausgleich: Modifikationen/Abfindungen.
- Unterhalt: Trennungs-/nachehelicher Unterhalt (Grenzen beachten).
- Versorgungsausgleich: Abweichungen/Vereinbarungen.
- Erbrechtliche Regelungen/Testamentsverweise.
- Unternehmens-/Immobilienklauseln, Schulden.
Wirksamkeit & Kontrolle
Grenzen durch Sitten-/Inhaltskontrolle; keine einseitige Übervorteilung. Bei wesentlicher Änderung der Lebensverhältnisse: Anpassung nach Grundsätzen von Treu und Glauben.
Anpassung & Änderung
Nachträgliche Änderungen sind möglich (Notar). Anlassbezogene Überprüfung (Kinder, Unternehmenswechsel, Auslandsbezug) empfiehlt sich.
Checkliste
- Ziele/Werte priorisieren (Vermögen, Vorsorge, Risiko).
- Vermögens-/Schuldenübersichten erstellen.
- Regelungsbereiche auswählen und abstimmen.
- Notartermin mit Entwurf vorbereiten.
- Regelmäßige Review-Klausel aufnehmen.
Mustertexte
1) Anpassungsklausel (Beispiel)
Die Ehegatten verpflichten sich, den Vertrag bei wesentlichen Änderungen der Lebensverhältnisse anzupassen.
2) Rechtswahlklausel (international)
Für die güterrechtlichen Wirkungen der Ehe wählen wir das Recht von [Staat].
FAQ – Häufige Fragen
Können wir Unterhalt ausschließen
Nur eingeschränkt; unangemessene Benachteiligung ist unwirksam.
Brauchen wir zwei Anwälte
Nicht zwingend, aber beidseitige Beratung ist sinnvoll.
Gilt der Vertrag international
Rechtswahl- und Zuständigkeitsfragen beachten.
Wichtige Unterlagen
- Vermögensübersichten
- Nachweise zu Unternehmen/Immobilien
- Versorgung-/Versicherungsunterlagen
Quellen und Hinweise
Familien- und Güterrecht; notarielle Leitfäden. Inhalt ohne Gewähr.