Mietrecht: Eigenbedarfskündigung prüfen und abwehren
Mietrecht: Eigenbedarfskündigung prüfen und abwehren
Form, Fristen, Begründung und Widerspruch – so prüfen Mieter die Zulässigkeit einer Eigenbedarfskündigung und reagieren richtig. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Wer, Wann, Wie)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Bedarfspersonen | Vermieter/nahe Angehörige | Konkreter Nutzungswunsch erforderlich |
Begründung | Wohnbedarf plausibel darlegen | Allgemeine Floskeln genügen nicht |
Fristen | Gesetzliche Kündigungsfristen | Beginn nach Zugang |
Härtefall | Sozialklausel | Widerspruch innerhalb Frist |
Angebot | Freie Alternativwohnungen | Hinweispflichten beachten |
Voraussetzungen & Begründung
Eigenbedarf liegt vor, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Der Nutzungswunsch muss ernsthaft, konkret und nachvollziehbar sein; Vorratskündigungen sind unzulässig.
Fristen & Form
Die Kündigung bedarf der Schriftform und muss begründet werden. Gesetzliche Fristen richten sich nach der Wohndauer. Zugang der Kündigung beweissicher dokumentieren.
Härtefall & Widerspruch
Mieter können wegen unzumutbarer Härte widersprechen (z. B. hohes Alter, Krankheit, fehlender Ersatzwohnraum). Der Widerspruch ist fristgebunden und zu begründen; Nachweise beifügen.
Alternativwohnungen & Abwendungsgründe
Vermieter müssen auf verfügbare Alternativwohnungen hinweisen. Fehlt der Hinweis trotz Verfügbarkeit, kann dies die Kündigung angreifbar machen.
Checkliste
- Kündigungsschreiben auf Form/Begründung prüfen.
- Fristen berechnen; Zugang dokumentieren.
- Härtegründe sammeln und belegen.
- Widerspruch rechtzeitig erheben.
- Alternativwohnungsangebot prüfen/einfordern.
Mustertexte
1) Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit widerspreche ich der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Begründung: unzumutbare Härte ([Gründe]); Nachweise anbei.
2) Anforderung Alternativwohnungsangebot
Bitte teilen Sie mir mit, ob im Haus/Bestand eine freie Wohnung verfügbar ist, die meinem Bedarf entspricht.
FAQ – Häufige Fragen
Reicht „für Familienbesuch“ als Bedarf
Der Bedarf muss nachvollziehbar sein; bloße Behauptungen genügen nicht.
Kann ich Räumungsschutz bekommen
In Härtefällen kann Aufschub gewährt werden; Antrag rechtzeitig stellen.
Was bei vorgetäuschtem Eigenbedarf
Schadensersatzansprüche kommen in Betracht; Beweise sichern.
Wichtige Unterlagen
- Kündigungsschreiben
- Mietvertrag
- Korrespondenz
- Nachweise Härtegründe
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Mietrecht im BGB
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.