Steuerrecht: Einspruch gegen den Steuerbescheid
Steuerrecht: Einspruch gegen den Steuerbescheid
Form, Fristen und Begründung des Einspruchs – so gehen Steuerpflichtige korrekt vor. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
| Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis | 
|---|---|---|
| Frist | 1 Monat ab Bekanntgabe | Rechtsbehelfsbelehrung beachten | 
| Form | Schriftlich/elektronisch | Aktenzeichen angeben | 
| Begründung | Belege & Rechtsgrundlagen | Punkt für Punkt am Bescheid | 
| A.d.V. | Aussetzung kann Vollziehung aufschieben | Zinsen/Risiken beachten | 
| Abhilfeprüfung | Finanzamt prüft erneut | Ruhen lassen bei Musterverfahren | 
Fristen & Form
Einspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe. Schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch möglich. Datum der Bekanntgabe und Fristen genau berechnen.
Begründung & Belege
Konkrete Punkte/Zeilen benennen, Belege nachreichen, Rechtsprechung/Erlasse zitieren. Strukturierte Darstellung erhöht die Erfolgsaussichten.
Aussetzung der Vollziehung
Bei ernstlichen Zweifeln Antrag auf A.d.V. stellen; Vollziehung kann aufgeschoben werden. Zinsen und Risiken beachten.
Checkliste: Vorgehen
- Frist notieren und Einspruch einlegen.
- Begründung strukturiert ausarbeiten.
- Belege beifügen/nachreichen.
- A.d.V. prüfen und ggf. beantragen.
- Ruhen-lassen bei Musterverfahren erwägen.
Mustertexte
1) Einspruch (kurz)
Gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum], Az. [Az.], lege ich Einspruch ein. Begründung folgt. [Name, Anschrift, Datum, Unterschrift]
2) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, § 69 FGO, da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen.
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich online Einspruch einreichen?
Ja, z. B. über ELSTER.
Stoppt der Einspruch die Zahlung?
Nein, nur A.d.V. kann aufschieben.
Wie lange dauert es?
Unterschiedlich; entscheidend ist die fristgerechte Einlegung.
Wichtige Unterlagen
- Steuerbescheid/Umschlag
- Rechtsbehelfsbelehrung
- Belege/Nachweise
- Korrespondenz
- Antrag A.d.V.
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- AO §§ 347–367 (Einspruch)
- AO § 361, FGO § 69 (Aussetzung der Vollziehung)
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung beachten.
