Steuerrecht: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Von: Steuerrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Monat

Steuerrecht: Einspruch gegen den Steuerbescheid

Form, Fristen und Begründung des Einspruchs – so gehen Steuerpflichtige korrekt vor. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
Frist1 Monat ab BekanntgabeRechtsbehelfsbelehrung beachten
FormSchriftlich/elektronischAktenzeichen angeben
BegründungBelege & RechtsgrundlagenPunkt für Punkt am Bescheid
A.d.V.Aussetzung kann Vollziehung aufschiebenZinsen/Risiken beachten
AbhilfeprüfungFinanzamt prüft erneutRuhen lassen bei Musterverfahren

Fristen & Form

Einspruch binnen eines Monats ab Bekanntgabe. Schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch möglich. Datum der Bekanntgabe und Fristen genau berechnen.

Begründung & Belege

Konkrete Punkte/Zeilen benennen, Belege nachreichen, Rechtsprechung/Erlasse zitieren. Strukturierte Darstellung erhöht die Erfolgsaussichten.

Aussetzung der Vollziehung

Bei ernstlichen Zweifeln Antrag auf A.d.V. stellen; Vollziehung kann aufgeschoben werden. Zinsen und Risiken beachten.

Checkliste: Vorgehen

  1. Frist notieren und Einspruch einlegen.
  2. Begründung strukturiert ausarbeiten.
  3. Belege beifügen/nachreichen.
  4. A.d.V. prüfen und ggf. beantragen.
  5. Ruhen-lassen bei Musterverfahren erwägen.

Mustertexte

1) Einspruch (kurz)

Gegen den Einkommensteuerbescheid vom [Datum], Az. [Az.], lege ich Einspruch ein.
Begründung folgt.
[Name, Anschrift, Datum, Unterschrift]

2) Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Hiermit beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, § 69 FGO,
da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen.

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich online Einspruch einreichen?

Ja, z. B. über ELSTER.

Stoppt der Einspruch die Zahlung?

Nein, nur A.d.V. kann aufschieben.

Wie lange dauert es?

Unterschiedlich; entscheidend ist die fristgerechte Einlegung.

Wichtige Unterlagen

  • Steuerbescheid/Umschlag
  • Rechtsbehelfsbelehrung
  • Belege/Nachweise
  • Korrespondenz
  • Antrag A.d.V.

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • AO §§ 347–367 (Einspruch)
  • AO § 361, FGO § 69 (Aussetzung der Vollziehung)

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Verwaltungspraxis und Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.