Migrationsrecht: Familiennachzug – Voraussetzungen, Nachweise, Verfahren
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Migrationsrecht & Staatsangehörigkeit
Letzte Aktualisierung: vor 1 Monat
Migrationsrecht: Familiennachzug – Voraussetzungen, Nachweise, Verfahren
Wer Angehörige nachholen möchte, muss Voraussetzungen, Nachweise und das Visum-/Behördenverfahren kennen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Wer, Was, Wie)
| Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Begünstigte | Ehegatten, minderjährige Kinder u. a. | Je nach Rechtslage/Status |
| Lebensunterhalt | Grundsätzlich gesichert | Wohnraum/Versicherung nachweisen |
| Sprachnachweis | Je nach Fall erforderlich | Ausnahmen möglich |
| Visum | Vor Einreise beantragen | Bearbeitungszeiten einkalkulieren |
| Fristen | Termine früh sichern | Unterlagen vollständig |
Voraussetzungen & Nachweise
- Rechtmäßiger Aufenthalt/Status der inländischen Bezugsperson
- Gesicherter Lebensunterhalt (Einkommen/Versicherung)
- Ausreichender Wohnraum
- Identität/Verwandtschaft (Urkunden, ggf. Legalisation/Apostille)
- Sprachnachweis je nach Konstellation
Visum & Behörde
In der Regel wird ein Visum bei der Auslandsvertretung beantragt; nach Einreise erteilt die zuständige Behörde den Aufenthaltstitel. Die Beteiligung der Ausländerbehörde am Wohnort der Bezugsperson ist üblich.
Unterlagen (Beispiele)
- Pässe/Urkunden (Ehe-/Geburtsurkunden, Übersetzungen)
- Nachweise Einkommen/Miete/Krankenversicherung
- Nachweise Wohnraum (Mietvertrag/Wohnungsgröße)
- Sprachnachweis (falls erforderlich)
- Formulare/Terminnachweise
Checkliste: Vorgehen
- Status und Voraussetzungen prüfen; Beratung nutzen.
- Unterlagen vollständig und in richtiger Form (Beglaubigungen) beschaffen.
- Termin/Antrag bei Auslandsvertretung sichern; Fristen beachten.
- Rückfragen/Mehrfachprüfungen einkalkulieren; Nachweise aktuell halten.
- Nach Einreise Aufenthaltstitel abholen/beantragen.
Mustertexte
1) Verpflichtungserklärung – Hinweistext
Ich erkläre die Übernahme der Kosten nach den gesetzlichen Vorgaben für die/den Eingeladenen [Name], geb. [Datum].
2) Fehlende Unterlagen nachreichen
Bezugnehmend auf Ihre Anforderung reiche ich die folgenden Unterlagen nach: [Liste].
FAQ – Häufige Fragen
Wie lange dauert der Nachzug
Je nach Auslandsvertretung und Mitwirkung; vollständige Unterlagen beschleunigen.
Ist ein Sprachnachweis immer Pflicht
Kommt auf die Konstellation an; Ausnahmen sind möglich.
Was tun bei Ablehnung
Bescheid prüfen, Rechtsmittel/Widerspruchsmöglichkeiten erwägen.
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Aufenthaltsrechtliche Vorschriften (Gesetz/Verordnung)
- Visum-/Pauschalhinweise der Auslandsvertretungen
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte örtliche Merkblätter beachten.