Verbraucherrecht: Gewährleistung & Sachmängelhaftung – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
Verbraucherrecht: Gewährleistung & Sachmängelhaftung – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung
Defekte Ware? So setzen Verbraucher ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt durch – inklusive Beweislast, Fristen und Kommunikation. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Key Facts)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Beweislast | Vermutung bei Frühausfällen | Zeitraum beachten |
Nacherfüllung | Wahlrecht Reparatur/Neulieferung | Unverhältnismäßigkeit möglich |
Fristsetzung | Angemessene Frist nötig | Nachweisbar zustellen |
Weitere Rechte | Minderung/Rücktritt | nach erfolgloser Nacherfüllung |
Garantien | Freiwillig zusätzlich | Unabhängig von Gewährleistung |
Sachmangel & Beweislast
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten/gewöhnlichen abweicht. In einem Anfangszeitraum wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, sofern kein Ausschluss greift.
Nacherfüllung: Reparatur/Neulieferung
Verbraucher können Nacherfüllung verlangen und grundsätzlich zwischen Reparatur und Neulieferung wählen. Der Unternehmer kann die gewählte Art bei Unverhältnismäßigkeit verweigern.
Weitere Rechte: Minderung/Rücktritt/Schadenersatz
Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kommen Minderung, Rücktritt und ggf. Schadenersatz in Betracht. Besonderheiten bei unerheblichen Mängeln beachten.
Ablauf & Kommunikation
- Mangel dokumentieren (Fotos, Datum, Fehlerbeschreibung).
- Händler schriftlich informieren und Nacherfüllung mit Frist verlangen.
- Nach Fristablauf Rechte wählen (Minderung/Rücktritt) und Beträge beziffern.
Checkliste
- Kaufbeleg und Garantiebedingungen sichern.
- Mangel früh dokumentieren.
- Frist nachweisbar setzen.
- Ergebnis schriftlich festhalten.
Mustertexte
1) Nacherfüllungsverlangen
Hiermit rüge ich folgenden Sachmangel: [Beschreibung]. Ich wähle als Nacherfüllung: [Reparatur/Neulieferung] und setze Frist bis [Datum].
2) Minderung/Rücktritt
Nach erfolgloser Fristsetzung erkläre ich die [Minderung um € … / den Rücktritt] und bitte um Erstattung bis [Datum].
FAQ – Häufige Fragen
Muss ich zuerst den Hersteller kontaktieren
Nein, Ansprechpartner ist der Verkäufer; Garantien des Herstellers sind zusätzlich.
Wer trägt Versandkosten
Bei berechtigter Nacherfüllung in der Regel der Verkäufer.
Wie oft darf nachgebessert werden
Kommt auf den Einzelfall an; mehrere Versuche möglich, aber zeitlich zumutbar.
Wichtige Unterlagen
- Rechnung/Kaufbeleg
- Fehlerdokumentation
- Korrespondenz
Quellen und Hinweise
Regelungen zur Sachmängelhaftung im Kaufrecht. Inhalt ohne Gewähr.