Verbraucherrecht: Gewährleistung & Sachmängelhaftung – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung

Von: Verbraucherrecht & E-Commerce Letzte Aktualisierung: vor 21 Stunden

Verbraucherrecht: Gewährleistung & Sachmängelhaftung – Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung

Defekte Ware? So setzen Verbraucher ihre Rechte auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt durch – inklusive Beweislast, Fristen und Kommunikation. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Key Facts)

ThemaKernpunktHinweis
BeweislastVermutung bei FrühausfällenZeitraum beachten
NacherfüllungWahlrecht Reparatur/NeulieferungUnverhältnismäßigkeit möglich
FristsetzungAngemessene Frist nötigNachweisbar zustellen
Weitere RechteMinderung/Rücktrittnach erfolgloser Nacherfüllung
GarantienFreiwillig zusätzlichUnabhängig von Gewährleistung

Sachmangel & Beweislast

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit von der vereinbarten/gewöhnlichen abweicht. In einem Anfangszeitraum wird vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag, sofern kein Ausschluss greift.

Nacherfüllung: Reparatur/Neulieferung

Verbraucher können Nacherfüllung verlangen und grundsätzlich zwischen Reparatur und Neulieferung wählen. Der Unternehmer kann die gewählte Art bei Unverhältnismäßigkeit verweigern.

Weitere Rechte: Minderung/Rücktritt/Schadenersatz

Schlägt die Nacherfüllung fehl oder wird sie verweigert, kommen Minderung, Rücktritt und ggf. Schadenersatz in Betracht. Besonderheiten bei unerheblichen Mängeln beachten.

Ablauf & Kommunikation

  1. Mangel dokumentieren (Fotos, Datum, Fehlerbeschreibung).
  2. Händler schriftlich informieren und Nacherfüllung mit Frist verlangen.
  3. Nach Fristablauf Rechte wählen (Minderung/Rücktritt) und Beträge beziffern.

Checkliste

  1. Kaufbeleg und Garantiebedingungen sichern.
  2. Mangel früh dokumentieren.
  3. Frist nachweisbar setzen.
  4. Ergebnis schriftlich festhalten.

Mustertexte

1) Nacherfüllungsverlangen

Hiermit rüge ich folgenden Sachmangel: [Beschreibung].
Ich wähle als Nacherfüllung: [Reparatur/Neulieferung] und setze Frist bis [Datum].

2) Minderung/Rücktritt

Nach erfolgloser Fristsetzung erkläre ich die [Minderung um € … / den Rücktritt] und bitte um Erstattung bis [Datum].

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich zuerst den Hersteller kontaktieren

Nein, Ansprechpartner ist der Verkäufer; Garantien des Herstellers sind zusätzlich.

Wer trägt Versandkosten

Bei berechtigter Nacherfüllung in der Regel der Verkäufer.

Wie oft darf nachgebessert werden

Kommt auf den Einzelfall an; mehrere Versuche möglich, aber zeitlich zumutbar.

Wichtige Unterlagen

  • Rechnung/Kaufbeleg
  • Fehlerdokumentation
  • Korrespondenz

Quellen und Hinweise

Regelungen zur Sachmängelhaftung im Kaufrecht. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.