Familienrecht: Kindesunterhalt – Berechnung, Titel, Durchsetzung
Familienrecht: Kindesunterhalt – Berechnung, Titel, Durchsetzung
So wird der Kindesunterhalt ermittelt und rechtssicher festgelegt: Bedarf, Leistungsfähigkeit, Titel, Dynamisierung und Vollstreckung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Kernpunkte)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Bedarf | Altersstufe & Tabelle | Regionale Leitlinien beachten |
Einkommen | Bereinigtes Nettoeinkommen | Sonder-/Mehrbedarf getrennt prüfen |
Titel | Urkunde/Gerichtsbeschluss | Dynamisierung sinnvoll |
Anpassung | Änderung der Verhältnisse | Abänderung verlangen |
Vollstreckung | Zahlungsverzug | Beistandschaft/Unterhaltsvorschuss |
Berechnung (Bedarf & Einkommen)
Ausgangspunkt sind Tabellen/Leitlinien zum Bedarf nach Altersstufen und Einkommensgruppen. Vom Nettoeinkommen sind berücksichtigungsfähige Abzüge vorzunehmen. Sonder‑ und Mehrbedarf (z. B. Kita, Krankheitskosten) gesondert klären.
Unterhaltstitel & Dynamik
Unterhalt kann durch Jugendamtsurkunde, gerichtlichen Beschluss oder Vergleich tituliert werden. Dynamische Titel passen sich Änderungen automatisch an (Prozentsatz der Mindestbeträge).
Durchsetzung & Vollstreckung
Bei Zahlungsverzug: Mahnung, Beistandschaft einschalten, Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Unterhaltsvorschuss kann vorübergehend helfen; Rückgriff gegen den Verpflichteten erfolgt.
Checkliste
- Einkommensbelege anfordern/prüfen.
- Bedarf nach Leitlinien ermitteln.
- Titel erstellen (Jugendamt/Gericht).
- Zahlungen überwachen; Anpassungen veranlassen.
- Verzug/Vollstreckung rechtzeitig einleiten.
Mustertexte
1) Auskunftsaufforderung Einkommen
Bitte legen Sie innerhalb von [Frist] vollständige Belege zu Ihrem Einkommen vor (12 Monate, Belege zu Abzügen).
2) Antrag auf Beistandschaft
Hiermit beantrage ich Beistandschaft für das Kind [Name] zur Festsetzung und Durchsetzung des Kindesunterhalts.
FAQ – Häufige Fragen
Muss der Unterhalt immer neu berechnet werden
Bei wesentlichen Änderungen ja; dynamische Titel reduzieren Anpassungsbedarf.
Was zählt als Sonder-/Mehrbedarf
Nicht laufende, außergewöhnliche Kosten (z. B. Klassenfahrt, Krankheit).
Gilt Bar- und Betreuungsunterhalt
Betreuender Elternteil erfüllt durch Betreuung; der andere leistet Barunterhalt.
Wichtige Unterlagen
- Einkommens-/Steuerunterlagen
- Nachweise Sonder-/Mehrbedarf
- Kontoverbindung
- Geburtsurkunde
Quellen und Hinweise
Regionale Unterhaltsleitlinien, aktuelle Tabellenhinweise. Inhalt ohne Gewähr.