Familienrecht: Kindesunterhalt – Berechnung, Titel, Durchsetzung

Von: Familienrecht Letzte Aktualisierung: vor 23 Stunden

Familienrecht: Kindesunterhalt – Berechnung, Titel, Durchsetzung

So wird der Kindesunterhalt ermittelt und rechtssicher festgelegt: Bedarf, Leistungsfähigkeit, Titel, Dynamisierung und Vollstreckung. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
BedarfAltersstufe & TabelleRegionale Leitlinien beachten
EinkommenBereinigtes NettoeinkommenSonder-/Mehrbedarf getrennt prüfen
TitelUrkunde/GerichtsbeschlussDynamisierung sinnvoll
AnpassungÄnderung der VerhältnisseAbänderung verlangen
VollstreckungZahlungsverzugBeistandschaft/Unterhaltsvorschuss

Berechnung (Bedarf & Einkommen)

Ausgangspunkt sind Tabellen/Leitlinien zum Bedarf nach Altersstufen und Einkommensgruppen. Vom Nettoeinkommen sind berücksichtigungsfähige Abzüge vorzunehmen. Sonder‑ und Mehrbedarf (z. B. Kita, Krankheitskosten) gesondert klären.

Unterhaltstitel & Dynamik

Unterhalt kann durch Jugendamtsurkunde, gerichtlichen Beschluss oder Vergleich tituliert werden. Dynamische Titel passen sich Änderungen automatisch an (Prozentsatz der Mindestbeträge).

Durchsetzung & Vollstreckung

Bei Zahlungsverzug: Mahnung, Beistandschaft einschalten, Zwangsvollstreckung aus dem Titel. Unterhaltsvorschuss kann vorübergehend helfen; Rückgriff gegen den Verpflichteten erfolgt.

Checkliste

  1. Einkommensbelege anfordern/prüfen.
  2. Bedarf nach Leitlinien ermitteln.
  3. Titel erstellen (Jugendamt/Gericht).
  4. Zahlungen überwachen; Anpassungen veranlassen.
  5. Verzug/Vollstreckung rechtzeitig einleiten.

Mustertexte

1) Auskunftsaufforderung Einkommen

Bitte legen Sie innerhalb von [Frist] vollständige Belege zu Ihrem Einkommen vor (12 Monate, Belege zu Abzügen).

2) Antrag auf Beistandschaft

Hiermit beantrage ich Beistandschaft für das Kind [Name] zur Festsetzung und Durchsetzung des Kindesunterhalts.

FAQ – Häufige Fragen

Muss der Unterhalt immer neu berechnet werden

Bei wesentlichen Änderungen ja; dynamische Titel reduzieren Anpassungsbedarf.

Was zählt als Sonder-/Mehrbedarf

Nicht laufende, außergewöhnliche Kosten (z. B. Klassenfahrt, Krankheit).

Gilt Bar- und Betreuungsunterhalt

Betreuender Elternteil erfüllt durch Betreuung; der andere leistet Barunterhalt.

Wichtige Unterlagen

  • Einkommens-/Steuerunterlagen
  • Nachweise Sonder-/Mehrbedarf
  • Kontoverbindung
  • Geburtsurkunde

Quellen und Hinweise

Regionale Unterhaltsleitlinien, aktuelle Tabellenhinweise. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.