Steuerrecht: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer – Voraussetzungen, Vorsteuer, Rechnungen, Wechsel

Von: Steuerrecht Letzte Aktualisierung: vor 7 Stunden

Steuerrecht: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer – Voraussetzungen, Vorsteuer, Rechnungen, Wechsel

Für Selbständige und Gründer: Wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, welche Pflichten verbleiben und wie ein späterer Wechsel zur Regelbesteuerung abläuft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
KURKeine USt-ErhebungKein Vorsteuerabzug
GrenzenUmsatzgrenzen maßgeblichAktuelle Werte prüfen
RechnungSpezielle Hinweise nötigPflichtangaben vollständig
WechselBindungs-/WechselwirkungenFristen/Anzeigen beachten
EU/PlattformSonderregeln möglichOSS, Ort der Leistung prüfen

Voraussetzungen & Umsatzgrenzen

Die Anwendung hängt von gesetzlichen Umsatzgrenzen ab. Prognose/Überschreitungen sorgfältig dokumentieren; Wechselwirkungen in Folgejahren beachten.

Rechnungen & Pflichtangaben

  • Vollständige Pflichtangaben (Name/Anschrift, Datum, Leistungsbezeichnung, Entgelt).
  • Hinweis auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung und keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Aufbewahrungspflichten einhalten.

Vorsteuer & fehlender Abzug

Kein Vorsteuerabzug bei KUR. Investitionsentscheidungen entsprechend planen; Bruttokosten vergleichen. Bei Wechsel zur Regelbesteuerung Berichtigungstatbestände beachten.

Option/Wechsel zur Regelbesteuerung

Option kann sinnvoll sein (z. B. hohe Vorsteuerbeträge). Bindungsfristen und Mitteilungen beachten; einmalige/regelmäßige Meldungen vorbereiten.

Buchführung/EÜR & Meldungen

Einnahmenüberschussrechnung, Belegwesen, ggf. Meldungen (Zusammenfassende Meldungen/OSS je nach Fall). Bank- und Kassenführung sauber halten.

Besonderheiten (EU, digital, Plattformen)

Bei EU‑Leistungen, digitalen Produkten oder Plattformverkäufen können besondere Orts-/Melde- und Lieferschwellenregeln greifen. Prüfen Sie aktuelle Vorgaben.

Checkliste

  1. Umsatzprognose erstellen (Grenzen prüfen).
  2. Rechnungslayout mit KUR‑Hinweis anpassen.
  3. Vorsteuer-/Investitionsplanung abstimmen.
  4. Option/Wechsel rechtzeitig anzeigen.
  5. Dokumentation/Aufbewahrung sicherstellen.

Mustertexte

1) Hinweis auf Rechnung (KUR)

Gemäß Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

2) Mitteilung Option Regelbesteuerung

Hiermit erkläre ich die Option zur Regelbesteuerung ab dem [Datum].

FAQ – Häufige Fragen

Kann ich jederzeit wechseln

Bindungs-/Fristen beachten; Wechselwirkungen für Folgejahre prüfen.

Darf ich USt ausweisen

Bei KUR nicht; sonst schulden Sie sie ggf. trotzdem.

Wie wirkt sich KUR bei Investitionen aus

Kein Vorsteuerabzug; Bruttovergleich entscheidend.

Wichtige Unterlagen

  • Registrierungs-/Steuernummer
  • Rechnungsvorlagen
  • Umsatzübersichten/Prognosen
  • Belegarchiv

Quellen und Hinweise

Umsatzsteuerliche Regelungen zur Kleinunternehmerregelung; aktuelle Grenzwerte und Verwaltungsanweisungen beachten. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.