Steuerrecht: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer – Voraussetzungen, Vorsteuer, Rechnungen, Wechsel
Steuerrecht: Kleinunternehmerregelung & Umsatzsteuer – Voraussetzungen, Vorsteuer, Rechnungen, Wechsel
Für Selbständige und Gründer: Wann die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist, welche Pflichten verbleiben und wie ein späterer Wechsel zur Regelbesteuerung abläuft. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Kernpunkte)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
KUR | Keine USt-Erhebung | Kein Vorsteuerabzug |
Grenzen | Umsatzgrenzen maßgeblich | Aktuelle Werte prüfen |
Rechnung | Spezielle Hinweise nötig | Pflichtangaben vollständig |
Wechsel | Bindungs-/Wechselwirkungen | Fristen/Anzeigen beachten |
EU/Plattform | Sonderregeln möglich | OSS, Ort der Leistung prüfen |
Voraussetzungen & Umsatzgrenzen
Die Anwendung hängt von gesetzlichen Umsatzgrenzen ab. Prognose/Überschreitungen sorgfältig dokumentieren; Wechselwirkungen in Folgejahren beachten.
Rechnungen & Pflichtangaben
- Vollständige Pflichtangaben (Name/Anschrift, Datum, Leistungsbezeichnung, Entgelt).
- Hinweis auf Anwendung der Kleinunternehmerregelung und keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Aufbewahrungspflichten einhalten.
Vorsteuer & fehlender Abzug
Kein Vorsteuerabzug bei KUR. Investitionsentscheidungen entsprechend planen; Bruttokosten vergleichen. Bei Wechsel zur Regelbesteuerung Berichtigungstatbestände beachten.
Option/Wechsel zur Regelbesteuerung
Option kann sinnvoll sein (z. B. hohe Vorsteuerbeträge). Bindungsfristen und Mitteilungen beachten; einmalige/regelmäßige Meldungen vorbereiten.
Buchführung/EÜR & Meldungen
Einnahmenüberschussrechnung, Belegwesen, ggf. Meldungen (Zusammenfassende Meldungen/OSS je nach Fall). Bank- und Kassenführung sauber halten.
Besonderheiten (EU, digital, Plattformen)
Bei EU‑Leistungen, digitalen Produkten oder Plattformverkäufen können besondere Orts-/Melde- und Lieferschwellenregeln greifen. Prüfen Sie aktuelle Vorgaben.
Checkliste
- Umsatzprognose erstellen (Grenzen prüfen).
- Rechnungslayout mit KUR‑Hinweis anpassen.
- Vorsteuer-/Investitionsplanung abstimmen.
- Option/Wechsel rechtzeitig anzeigen.
- Dokumentation/Aufbewahrung sicherstellen.
Mustertexte
1) Hinweis auf Rechnung (KUR)
Gemäß Kleinunternehmerregelung wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2) Mitteilung Option Regelbesteuerung
Hiermit erkläre ich die Option zur Regelbesteuerung ab dem [Datum].
FAQ – Häufige Fragen
Kann ich jederzeit wechseln
Bindungs-/Fristen beachten; Wechselwirkungen für Folgejahre prüfen.
Darf ich USt ausweisen
Bei KUR nicht; sonst schulden Sie sie ggf. trotzdem.
Wie wirkt sich KUR bei Investitionen aus
Kein Vorsteuerabzug; Bruttovergleich entscheidend.
Wichtige Unterlagen
- Registrierungs-/Steuernummer
- Rechnungsvorlagen
- Umsatzübersichten/Prognosen
- Belegarchiv
Quellen und Hinweise
Umsatzsteuerliche Regelungen zur Kleinunternehmerregelung; aktuelle Grenzwerte und Verwaltungsanweisungen beachten. Inhalt ohne Gewähr.