Kündigung
Arbeitsrecht: Kündigung – Ratgeber
Dieser Ratgeber bietet eine strukturierte Orientierung zu Kündigungen im Arbeitsrecht. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Form der Kündigung | Nur schriftlich mit Original-Unterschrift | E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam |
Kündigungsschutzklage | Frist: 3 Wochen ab Zugang | Klage beim Arbeitsgericht einreichen |
Fristlose Kündigung | „Wichtiger Grund“ erforderlich | Erklärung binnen 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes |
Betriebsrat | Vor jeder Kündigung anzuhören | Fehlende Anhörung macht Kündigung regelmäßig unwirksam |
Arbeitsuchendmeldung | Spätestens 3 Monate vorher | Bei späterer Kenntnis: innerhalb von 3 Tagen melden |
Arten der Kündigung
Art | Kurz erklärt | Typische Anforderungen/Beispiele |
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Ordentliche Kündigung | Beendigung mit Frist | Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Fristen; ggf. soziale Rechtfertigung |
Außerordentliche (fristlose) Kündigung | Sofortige Beendigung | Wichtiger Grund, Verhältnismäßigkeit, Erklärung innerhalb 2 Wochen ab Kenntnis |
Änderungskündigung | Kündigung + Angebot geänderter Bedingungen | Zulässig nur bei sozialer Rechtfertigung im Anwendungsbereich des KSchG |
Aufhebungsvertrag | Einvernehmliche Beendigung | Schriftform; mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten |
Kündigungsfristen (gesetzlich, wenn nichts anderes gilt)
Grundregel: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit (maximal 6 Monate): 2 Wochen.
Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Dauer der Betriebszugehörigkeit | Frist des Arbeitgebers (jeweils zum Monatsende) |
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mind. 2 Jahre | 1 Monat |
mind. 5 Jahre | 2 Monate |
mind. 8 Jahre | 3 Monate |
mind. 10 Jahre | 4 Monate |
mind. 12 Jahre | 5 Monate |
mind. 15 Jahre | 6 Monate |
mind. 20 Jahre | 7 Monate |
Für Arbeitnehmer darf keine längere Frist als für den Arbeitgeber vereinbart werden. Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichen.
Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?
- Anwendbar in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern (Teilzeit anteilig).
- Außerdem: ununterbrochene Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers länger als 6 Monate.
- Dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt).
Massenentlassungen
Bei größeren Entlassungen ist die Agentur für Arbeit vorab zu informieren (Massenentlassungsanzeige). Formfehler können Kündigungen unwirksam machen.
Besonderer Kündigungsschutz (Auswahl)
Personengruppe | Schutz | Besonderheiten |
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Schwangere und Mütter | Kündigung grundsätzlich unzulässig | Bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens 4 Monate nach Entbindung; Ausnahmen nur mit behördlicher Zustimmung |
Elternzeit | Kündigung verboten | Nur in Sonderfällen mit behördlicher Zulassung |
Schwerbehinderte/Gleichgestellte | Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung | Zuständig ist das Integrationsamt |
Pflegezeit/Familienpflegezeit | Besonderer Schutz ab Ankündigung | Gilt bis Ende der jeweiligen Freistellungsphase |
Betriebsrat vorhanden | Anhörungspflicht des Betriebsrats | Fehlende oder fehlerhafte Anhörung kann Kündigung unwirksam machen |
Checkliste: Was tun nach Erhalt einer Kündigung?
- Zugang und Datum dokumentieren (Briefumschlag, Einwurfzeit, Zeugen).
- 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage notieren und gegebenenfalls sofort Klage einreichen.
- Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden: spätestens 3 Monate vorher, bei späterer Kenntnis innerhalb von 3 Tagen.
- Prüfen, ob besonderer Kündigungsschutz greift (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Pflegezeit).
- Betriebsrat ansprechen (falls vorhanden) und nach ordnungsgemäßer Anhörung fragen.
- Ansprüche sichern: Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung, Bonus, Zielvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung.
- Arbeitszeugnis (qualifiziert) anfordern und Zwischenzeugnis erwägen.
- Aufhebungsvertrag nur nach Beratung unterschreiben (mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).
- Firmenunterlagen und -eigentum geordnet zurückgeben; Wettbewerbsverbote prüfen.
Mustertexte
1) Fristgerechte Eigenkündigung (kurz)
Vor- und Nachname Anschrift Arbeitgeber Anschrift Ort, Datum Kündigung meines Arbeitsvertrags Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum]. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich. Zudem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Abrechnung offener Ansprüche. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)
2) Geltendmachung offener Ansprüche nach Kündigung
Betreff: Abrechnung und Arbeitszeugnis Sehr geehrte Damen und Herren, bitte rechnen Sie mein Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum [Datum] ab. Ich mache folgende Ansprüche geltend: - Resturlaub: [xx Tage] - Überstunden: [xx] - Variable Vergütung / Bonus: [Betrag/Zeitraum] Bitte erteilen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)
FAQ – Häufige Fragen
Ist eine Kündigung per E-Mail oder Fax gültig?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich im Original mit Unterschrift zugehen. Elektronische Form genügt nicht.
Wann gilt die Kündigung als zugegangen?
Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (z. B. Einwurf in den Hausbriefkasten während der üblichen Zeiten).
Bekomme ich automatisch eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch. Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Vergleichs oder Sozialplans vereinbart.
Was droht, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melde?
Es können Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen (z. B. Sperrzeit oder Minderung).
Was ist bei fristloser Kündigung zu beachten?
Sie setzt einen wichtigen Grund voraus. Der Kündigende muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erklären.
Wichtige Unterlagen und Nachweise
- Arbeitsvertrag und Nachträge
- Kündigungsschreiben (Original, Umschlag, Einwurfzeit)
- Abmahnungen, E-Mails, Gesprächsnotizen
- Arbeitszeitnachweise, Überstundenlisten, Urlaubsübersicht
- Zielvereinbarungen, Bonusregelungen, Provisionsabrechnungen
- Nachweise zu besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung)
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Schriftform der Kündigung: § 623 BGB
- Kündigungsfristen: § 622 BGB
- Fristlose Kündigung: § 626 BGB
- Kündigungsschutzklage: § 4 KSchG
- Anhörung des Betriebsrats: § 102 BetrVG
- Arbeitsuchendmeldung: § 38 SGB III
- Kündigungsverbot Schwangerschaft: § 17 MuSchG
- Kündigungsschutz Elternzeit: § 18 BEEG
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und aktuelle Rechtsprechung prüfen.