Kündigung

Von: Arbeitsrecht Letzte Aktualisierung: vor 23 Stunden

Arbeitsrecht: Kündigung – Ratgeber

Dieser Ratgeber bietet eine strukturierte Orientierung zu Kündigungen im Arbeitsrecht. Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

Thema Wichtigster Punkt Hinweis
Form der Kündigung Nur schriftlich mit Original-Unterschrift E-Mail, Fax oder SMS sind unwirksam
Kündigungsschutzklage Frist: 3 Wochen ab Zugang Klage beim Arbeitsgericht einreichen
Fristlose Kündigung „Wichtiger Grund“ erforderlich Erklärung binnen 2 Wochen ab Kenntnis des Grundes
Betriebsrat Vor jeder Kündigung anzuhören Fehlende Anhörung macht Kündigung regelmäßig unwirksam
Arbeitsuchendmeldung Spätestens 3 Monate vorher Bei späterer Kenntnis: innerhalb von 3 Tagen melden

Arten der Kündigung

Art Kurz erklärt Typische Anforderungen/Beispiele
Ordentliche Kündigung Beendigung mit Frist Gesetzliche, vertragliche oder tarifliche Fristen; ggf. soziale Rechtfertigung
Außerordentliche (fristlose) Kündigung Sofortige Beendigung Wichtiger Grund, Verhältnismäßigkeit, Erklärung innerhalb 2 Wochen ab Kenntnis
Änderungskündigung Kündigung + Angebot geänderter Bedingungen Zulässig nur bei sozialer Rechtfertigung im Anwendungsbereich des KSchG
Aufhebungsvertrag Einvernehmliche Beendigung Schriftform; mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten

Kündigungsfristen (gesetzlich, wenn nichts anderes gilt)

Grundregel: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. In der Probezeit (maximal 6 Monate): 2 Wochen.

Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängern sich die Fristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

Dauer der Betriebszugehörigkeit Frist des Arbeitgebers (jeweils zum Monatsende)
mind. 2 Jahre 1 Monat
mind. 5 Jahre 2 Monate
mind. 8 Jahre 3 Monate
mind. 10 Jahre 4 Monate
mind. 12 Jahre 5 Monate
mind. 15 Jahre 6 Monate
mind. 20 Jahre 7 Monate

Für Arbeitnehmer darf keine längere Frist als für den Arbeitgeber vereinbart werden. Tarif- oder Arbeitsverträge können abweichen.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

  • Anwendbar in Betrieben mit in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmern (Teilzeit anteilig).
  • Außerdem: ununterbrochene Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers länger als 6 Monate.
  • Dann muss die Kündigung sozial gerechtfertigt sein (personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt).

Massenentlassungen

Bei größeren Entlassungen ist die Agentur für Arbeit vorab zu informieren (Massenentlassungsanzeige). Formfehler können Kündigungen unwirksam machen.

Besonderer Kündigungsschutz (Auswahl)

Personengruppe Schutz Besonderheiten
Schwangere und Mütter Kündigung grundsätzlich unzulässig Bis zum Ende der Schutzfrist, mindestens 4 Monate nach Entbindung; Ausnahmen nur mit behördlicher Zustimmung
Elternzeit Kündigung verboten Nur in Sonderfällen mit behördlicher Zulassung
Schwerbehinderte/Gleichgestellte Kündigung nur mit vorheriger Zustimmung Zuständig ist das Integrationsamt
Pflegezeit/Familienpflegezeit Besonderer Schutz ab Ankündigung Gilt bis Ende der jeweiligen Freistellungsphase
Betriebsrat vorhanden Anhörungspflicht des Betriebsrats Fehlende oder fehlerhafte Anhörung kann Kündigung unwirksam machen

Checkliste: Was tun nach Erhalt einer Kündigung?

  1. Zugang und Datum dokumentieren (Briefumschlag, Einwurfzeit, Zeugen).
  2. 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage notieren und gegebenenfalls sofort Klage einreichen.
  3. Arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit melden: spätestens 3 Monate vorher, bei späterer Kenntnis innerhalb von 3 Tagen.
  4. Prüfen, ob besonderer Kündigungsschutz greift (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Pflegezeit).
  5. Betriebsrat ansprechen (falls vorhanden) und nach ordnungsgemäßer Anhörung fragen.
  6. Ansprüche sichern: Resturlaub, Überstunden, variable Vergütung, Bonus, Zielvereinbarungen, betriebliche Altersversorgung.
  7. Arbeitszeugnis (qualifiziert) anfordern und Zwischenzeugnis erwägen.
  8. Aufhebungsvertrag nur nach Beratung unterschreiben (mögliche Sperrzeit beim Arbeitslosengeld).
  9. Firmenunterlagen und -eigentum geordnet zurückgeben; Wettbewerbsverbote prüfen.

Mustertexte

1) Fristgerechte Eigenkündigung (kurz)

Vor- und Nachname
Anschrift

Arbeitgeber
Anschrift

Ort, Datum

Kündigung meines Arbeitsvertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum [Datum].
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie das Beendigungsdatum schriftlich.
Zudem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und die Abrechnung offener Ansprüche.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

2) Geltendmachung offener Ansprüche nach Kündigung

Betreff: Abrechnung und Arbeitszeugnis

Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte rechnen Sie mein Arbeitsverhältnis bis zum Beendigungsdatum [Datum] ab.
Ich mache folgende Ansprüche geltend:
- Resturlaub: [xx Tage]
- Überstunden: [xx]
- Variable Vergütung / Bonus: [Betrag/Zeitraum]
Bitte erteilen Sie mir außerdem ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)

FAQ – Häufige Fragen

Ist eine Kündigung per E-Mail oder Fax gültig?

Nein. Die Kündigung muss schriftlich im Original mit Unterschrift zugehen. Elektronische Form genügt nicht.

Wann gilt die Kündigung als zugegangen?

Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist (z. B. Einwurf in den Hausbriefkasten während der üblichen Zeiten).

Bekomme ich automatisch eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch. Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Vergleichs oder Sozialplans vereinbart.

Was droht, wenn ich mich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melde?

Es können Nachteile beim Arbeitslosengeld entstehen (z. B. Sperrzeit oder Minderung).

Was ist bei fristloser Kündigung zu beachten?

Sie setzt einen wichtigen Grund voraus. Der Kündigende muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erklären.

Wichtige Unterlagen und Nachweise

  • Arbeitsvertrag und Nachträge
  • Kündigungsschreiben (Original, Umschlag, Einwurfzeit)
  • Abmahnungen, E-Mails, Gesprächsnotizen
  • Arbeitszeitnachweise, Überstundenlisten, Urlaubsübersicht
  • Zielvereinbarungen, Bonusregelungen, Provisionsabrechnungen
  • Nachweise zu besonderem Kündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Schwerbehinderung)

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • Schriftform der Kündigung: § 623 BGB
  • Kündigungsfristen: § 622 BGB
  • Fristlose Kündigung: § 626 BGB
  • Kündigungsschutzklage: § 4 KSchG
  • Anhörung des Betriebsrats: § 102 BetrVG
  • Arbeitsuchendmeldung: § 38 SGB III
  • Kündigungsverbot Schwangerschaft: § 17 MuSchG
  • Kündigungsschutz Elternzeit: § 18 BEEG

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und aktuelle Rechtsprechung prüfen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.