Mietrecht: Kaution – Rückzahlung, Einbehalt und Abrechnung
Mietrecht: Kaution – Rückzahlung, Einbehalt und Abrechnung
Wann Vermieter einbehalten dürfen, wie Mieter die Rückzahlung durchsetzen und welche Fristen gelten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Höhe, Anlage, Fristen)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Höhe | Max. drei Nettokaltmieten | Ratenzahlung möglich |
Anlage | Getrennt und insolvenzsicher | Verzinsung nach Vereinbarung/Recht |
Einbehalt | Nur bei offenen Ansprüchen | Schäden/NK-Nachzahlung |
Fristen | Abrechnungs-/Prüfzeit | Teilrückzahlung oft angemessen |
Übergabe | Protokoll wichtig | Schlüsselrückgabe dokumentieren |
Anlage & Verzinsung
Die Kaution ist getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen. Verzinsung und Anlageform richten sich nach Vereinbarung und Recht; Nachweise anfordern.
Einbehalt & Abrechnung
Ein Einbehalt ist nur in Höhe konkret bezifferbarer, fälliger Ansprüche zulässig (z. B. Schäden, ausstehende Miete, Nebenkosten-Nachzahlungen). Pauschale Einbehalte sind unzulässig.
Rückzahlung & Fristen
Nach Auszug hat der Vermieter eine angemessene Prüf- und Abrechnungsfrist. Offensichtliche Überschüsse sind auszukehren; verbleibende Teile können bis zur NK-Abrechnung zurückbehalten werden.
Checkliste
- Übergabeprotokoll mit Zuständen/Schlüsseln.
- Forderungen des Vermieters schriftlich prüfen lassen.
- Rückforderung mit Fristsetzung geltend machen.
- Zinsen/Anlage nachweisen lassen.
- Ggf. Mahnverfahren/Klage erwägen.
Mustertexte
1) Rückforderung Kaution
Sehr geehrte Damen und Herren, ich fordere die Rückzahlung der Kaution in Höhe von [Betrag] bis zum [Datum]. Bitte legen Sie Abrechnung/Einbehaltsgründe vor.
2) Zurückweisung unzulässiger Einbehalte
Ein pauschaler Einbehalt ist unzulässig. Bitte zahlen Sie den nicht streitigen Betrag aus und beziffern Sie etwaige Forderungen.
FAQ – Häufige Fragen
Darf der Vermieter bis zur NK-Abrechnung alles behalten
Nur den voraussichtlichen Nachzahlungsbetrag; Rest auszahlen.
Was ist mit Kleinreparaturen
Nur bei wirksamer Klausel und Höchstgrenzen.
Wer bekommt die Zinsen
Grundsätzlich der Mieter; Vereinbarungen prüfen.
Wichtige Unterlagen
- Mietvertrag
- Übergabeprotokoll
- Abrechnungen/Belege
- Zins-/Anlagenachweise
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Mietrecht im BGB
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.