Mietrecht: Mietminderung bei Mängeln – Voraussetzungen, Höhe, Vorgehen
Mietrecht: Mietminderung bei Mängeln – Voraussetzungen, Höhe, Vorgehen
Von Schimmel bis Heizungsausfall: Wann und wie Mieter die Miete mindern können – rechtssicher dokumentieren, Fristen einhalten und Konflikte lösen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Wann und wie mindern)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Mangel | Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt | Kein Bagatellschaden |
Anzeige | Vermieter unverzüglich informieren | Beweise sichern |
Quote | Je nach Schwere 1–100 % | Einzelfallabhängig |
Frist | Beseitigungsfrist setzen | Mietminderung ab Mangelanzeige |
Selbstvornahme | In Ausnahmefällen | Kostenerstattung möglich |
Voraussetzungen & Beweis
Ein Mangel liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Zustand unterschritten wird (z. B. Heizungsausfall, Schimmel, Lärm). Beweis: Fotos, Messwerte, Zeugen, Protokolle, ggf. Gutachten. Eigenverursachte Mängel schließen Minderung aus.
Höhe der Mietminderung
Die Minderungsquote richtet sich nach Intensität, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung. Vergleichswerte aus Entscheidungen können Orientierung geben; eine pauschale Liste gibt es nicht.
Vorgehen & Fristen
- Mangel sofort schriftlich anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen.
- Miete unter Vorbehalt weiterzahlen oder angemessen mindern.
- Beweise laufend dokumentieren; Zugangsnachweise sichern.
- Bei Untätigkeit: Schlichtung, Selbstvornahme, Klage prüfen.
- Nach Beseitigung: Miete wieder anpassen.
Checkliste
- Mangelart, Beginn, Intensität notieren.
- Fotos/Messungen/Zeugen sichern.
- Vermieter informieren, Frist setzen.
- Minderungsquote begründen.
- Nachbesserung überwachen.
Mustertexte
1) Mangelanzeige & Fristsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich folgenden Mangel an: [Beschreibung, seit wann]. Ich bitte um Beseitigung bis zum [Datum] und behalte mir eine Mietminderung vor.
2) Mitteilung Mietminderung
Aufgrund des fortbestehenden Mangels mindere ich die Miete ab [Datum] um [x] % bis zur vollständigen Beseitigung.
FAQ – Häufige Fragen
Muss ich erst Frist setzen
Anzeige ist zwingend; Fristsetzung ist regelmäßig sinnvoll.
Kann der Vermieter kündigen
Bei berechtigter Minderung nicht; bei überhöhter Minderung drohen Rückstände.
Gilt die Minderung auch rückwirkend
Ab Kenntnis/Anzeige des Mangels; dokumentieren Sie den Zugang.
Wichtige Unterlagen
- Mietvertrag
- Korrespondenz
- Fotos/Messprotokolle
- Gutachten
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Mietrecht im BGB
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.