Mietrecht: Mietminderung bei Mängeln – Voraussetzungen, Höhe, Vorgehen

Von: Mietrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Tag

Mietrecht: Mietminderung bei Mängeln – Voraussetzungen, Höhe, Vorgehen

Von Schimmel bis Heizungsausfall: Wann und wie Mieter die Miete mindern können – rechtssicher dokumentieren, Fristen einhalten und Konflikte lösen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Wann und wie mindern)

ThemaKernpunktHinweis
MangelGebrauch der Wohnung beeinträchtigtKein Bagatellschaden
AnzeigeVermieter unverzüglich informierenBeweise sichern
QuoteJe nach Schwere 1–100 %Einzelfallabhängig
FristBeseitigungsfrist setzenMietminderung ab Mangelanzeige
SelbstvornahmeIn AusnahmefällenKostenerstattung möglich

Voraussetzungen & Beweis

Ein Mangel liegt vor, wenn der vertraglich vereinbarte Zustand unterschritten wird (z. B. Heizungsausfall, Schimmel, Lärm). Beweis: Fotos, Messwerte, Zeugen, Protokolle, ggf. Gutachten. Eigenverursachte Mängel schließen Minderung aus.

Höhe der Mietminderung

Die Minderungsquote richtet sich nach Intensität, Dauer und Umfang der Beeinträchtigung. Vergleichswerte aus Entscheidungen können Orientierung geben; eine pauschale Liste gibt es nicht.

Vorgehen & Fristen

  1. Mangel sofort schriftlich anzeigen und Frist zur Beseitigung setzen.
  2. Miete unter Vorbehalt weiterzahlen oder angemessen mindern.
  3. Beweise laufend dokumentieren; Zugangsnachweise sichern.
  4. Bei Untätigkeit: Schlichtung, Selbstvornahme, Klage prüfen.
  5. Nach Beseitigung: Miete wieder anpassen.

Checkliste

  1. Mangelart, Beginn, Intensität notieren.
  2. Fotos/Messungen/Zeugen sichern.
  3. Vermieter informieren, Frist setzen.
  4. Minderungsquote begründen.
  5. Nachbesserung überwachen.

Mustertexte

1) Mangelanzeige & Fristsetzung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich folgenden Mangel an: [Beschreibung, seit wann].
Ich bitte um Beseitigung bis zum [Datum] und behalte mir eine Mietminderung vor.

2) Mitteilung Mietminderung

Aufgrund des fortbestehenden Mangels mindere ich die Miete ab [Datum] um [x] % bis zur vollständigen Beseitigung.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich erst Frist setzen

Anzeige ist zwingend; Fristsetzung ist regelmäßig sinnvoll.

Kann der Vermieter kündigen

Bei berechtigter Minderung nicht; bei überhöhter Minderung drohen Rückstände.

Gilt die Minderung auch rückwirkend

Ab Kenntnis/Anzeige des Mangels; dokumentieren Sie den Zugang.

Wichtige Unterlagen

  • Mietvertrag
  • Korrespondenz
  • Fotos/Messprotokolle
  • Gutachten

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • Mietrecht im BGB

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.