Schulden: P-Konto einrichten und Pfändungsschutz nutzen

Von: Insolvenz & Schulden Letzte Aktualisierung: vor 19 Stunden

Schulden: P-Konto einrichten und Pfändungsschutz nutzen

Freibeträge sichern, Bescheinigung beschaffen und Zahlungseingänge schützen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
UmwandlungGirokonto in P-KontoUnverzügliche Einrichtung beantragen
BasisschutzAutomatischer FreibetragErhöhungen mit Bescheinigung
NachweiseUnterhalt, SozialleistungenBescheinigung vorlegen
SchufaEintrag möglichNur ein P-Konto zulässig
ÜberträgeSchonfrist begrenztMonatswechsel beachten

P-Konto und Freibeträge

Durch Umwandlung des Girokontos entsteht Pfändungsschutz bis zu gesetzlichen Freibeträgen. Erhöhungen sind für Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen möglich.

Pfändung und Schutz

Bei Pfändung schützt das P-Konto Guthaben bis zum Freibetrag. Darüber hinaus gehende Beträge können nur unter Voraussetzungen freigegeben werden.

Bescheinigung und Nachweise

Erhöhungsbescheinigungen werden zum Beispiel von Schuldnerberatungen, Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern ausgestellt. Nachweise beifügen.

Checkliste: Vorgehen

  1. P-Konto-Umwandlung bei der Bank beantragen.
  2. Bescheinigung für Erhöhungen besorgen.
  3. Freibeträge prüfen und dokumentieren.
  4. Zahlungseingänge und Überträge überwachen.
  5. Korrespondenz und Fristen festhalten.

Mustertexte

1) Umwandlung in P-Konto

Hiermit beantrage ich die Umwandlung meines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).

2) Erhöhungsbescheinigung anfordern

Bitte stellen Sie mir eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags aus. Nachweise sind beigefügt.

FAQ – Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag

Gesetzlich festgelegt und anpassbar bei Unterhaltspflichten.

Darf ich mehrere P-Konten führen

Nein, pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.

Beeinflusst das P-Konto meine Bonität

Ein Schufa-Eintrag ist möglich; die Nutzung dient dem Schutz.

Wichtige Unterlagen

  • Kontoauszüge
  • Bescheinigung P-Konto
  • Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
  • Bescheide/Unterhaltsnachweise
  • Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • ZPO § 850k
  • Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Freibeträge prüfen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.