Schulden: P-Konto einrichten und Pfändungsschutz nutzen
Schulden: P-Konto einrichten und Pfändungsschutz nutzen
Freibeträge sichern, Bescheinigung beschaffen und Zahlungseingänge schützen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Umwandlung | Girokonto in P-Konto | Unverzügliche Einrichtung beantragen |
Basisschutz | Automatischer Freibetrag | Erhöhungen mit Bescheinigung |
Nachweise | Unterhalt, Sozialleistungen | Bescheinigung vorlegen |
Schufa | Eintrag möglich | Nur ein P-Konto zulässig |
Überträge | Schonfrist begrenzt | Monatswechsel beachten |
P-Konto und Freibeträge
Durch Umwandlung des Girokontos entsteht Pfändungsschutz bis zu gesetzlichen Freibeträgen. Erhöhungen sind für Unterhaltspflichten und bestimmte Leistungen möglich.
Pfändung und Schutz
Bei Pfändung schützt das P-Konto Guthaben bis zum Freibetrag. Darüber hinaus gehende Beträge können nur unter Voraussetzungen freigegeben werden.
Bescheinigung und Nachweise
Erhöhungsbescheinigungen werden zum Beispiel von Schuldnerberatungen, Arbeitgebern oder Sozialleistungsträgern ausgestellt. Nachweise beifügen.
Checkliste: Vorgehen
- P-Konto-Umwandlung bei der Bank beantragen.
- Bescheinigung für Erhöhungen besorgen.
- Freibeträge prüfen und dokumentieren.
- Zahlungseingänge und Überträge überwachen.
- Korrespondenz und Fristen festhalten.
Mustertexte
1) Umwandlung in P-Konto
Hiermit beantrage ich die Umwandlung meines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
2) Erhöhungsbescheinigung anfordern
Bitte stellen Sie mir eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags aus. Nachweise sind beigefügt.
FAQ – Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag
Gesetzlich festgelegt und anpassbar bei Unterhaltspflichten.
Darf ich mehrere P-Konten führen
Nein, pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
Beeinflusst das P-Konto meine Bonität
Ein Schufa-Eintrag ist möglich; die Nutzung dient dem Schutz.
Wichtige Unterlagen
- Kontoauszüge
- Bescheinigung P-Konto
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
- Bescheide/Unterhaltsnachweise
- Korrespondenz
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- ZPO § 850k
- Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Freibeträge prüfen.