Sozialrecht: Pflegegrad beantragen – Ablauf, Begutachtung, Widerspruch

Von: Sozialrecht (SGB) Letzte Aktualisierung: vor 19 Stunden

Sozialrecht: Pflegegrad beantragen – Ablauf, Begutachtung, Widerspruch

Von Antrag über Begutachtung bis zum Bescheid – so sichern Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
AntragFormlos bei der PflegekasseLeistungsanspruch ab Antragstellung
BegutachtungMD/Medicproof bewertet 6 ModulePunktwerte ergeben Pflegegrad 1–5
NachweisePflegeprotokolle & ArztberichteHilfsmittel-/Wohnumfeld prüfen
BescheidPrüfen & ggf. widersprechenFristen beachten
LeistungenPflegegeld, Sachleistung, EntlastungKombination möglich

Antrag & Vorbereitung

Kurzes formloses Schreiben oder Anruf bei der Pflegekasse genügt. Ab Antragstellung besteht Leistungsanspruch. Ein Pflegeprotokoll schafft Transparenz über den Alltag.

Begutachtung & Module

  • Mobilität
  • Kognitive/kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von Anforderungen/Belastungen
  • Alltagsgestaltung/soziale Kontakte

Bescheid prüfen & Widerspruch

Begründung und Punktwerte der Module prüfen. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad fristgerecht Widerspruch einlegen und Gutachten anfordern.

Checkliste: Vorgehen

  1. Formlos beantragen (Datum notieren).
  2. Unterlagen sammeln; Pflegeprotokoll führen.
  3. Begutachtung vorbereiten (Beispiele/Probleme notieren).
  4. Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
  5. Leistungen kombinieren/optimieren.

Mustertexte

1) Formloser Antrag Pflegegrad

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades für [Name].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]

2) Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich Widerspruch ein. Bitte übersenden Sie mir das Gutachten und prüfen Sie meinen Widerspruch erneut.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]

FAQ – Häufige Fragen

Wer begutachtet?

Der MD (gesetzlich) bzw. Medicproof (privat).

Ab wann gibt es Leistungen?

Ab Antragstellung rückwirkend.

Kann ich das Gutachten einsehen?

Ja, das Gutachten kann angefordert werden.

Wichtige Unterlagen

  • Pflegeantrag
  • Pflegeprotokolle
  • Arztberichte/Befunde
  • Gutachten
  • Bescheid/Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • SGB XI §§ 14–18
  • Begutachtungs-Richtlinien (BRi)

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Hinweise der Pflegekasse beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.