Sozialrecht: Pflegegrad beantragen – Ablauf, Begutachtung, Widerspruch
Sozialrecht: Pflegegrad beantragen – Ablauf, Begutachtung, Widerspruch
Von Antrag über Begutachtung bis zum Bescheid – so sichern Pflegebedürftige Leistungen der Pflegekasse. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Antrag | Formlos bei der Pflegekasse | Leistungsanspruch ab Antragstellung |
Begutachtung | MD/Medicproof bewertet 6 Module | Punktwerte ergeben Pflegegrad 1–5 |
Nachweise | Pflegeprotokolle & Arztberichte | Hilfsmittel-/Wohnumfeld prüfen |
Bescheid | Prüfen & ggf. widersprechen | Fristen beachten |
Leistungen | Pflegegeld, Sachleistung, Entlastung | Kombination möglich |
Antrag & Vorbereitung
Kurzes formloses Schreiben oder Anruf bei der Pflegekasse genügt. Ab Antragstellung besteht Leistungsanspruch. Ein Pflegeprotokoll schafft Transparenz über den Alltag.
Begutachtung & Module
- Mobilität
- Kognitive/kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen/psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von Anforderungen/Belastungen
- Alltagsgestaltung/soziale Kontakte
Bescheid prüfen & Widerspruch
Begründung und Punktwerte der Module prüfen. Bei Ablehnung oder zu niedrigem Pflegegrad fristgerecht Widerspruch einlegen und Gutachten anfordern.
Checkliste: Vorgehen
- Formlos beantragen (Datum notieren).
- Unterlagen sammeln; Pflegeprotokoll führen.
- Begutachtung vorbereiten (Beispiele/Probleme notieren).
- Bescheid prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.
- Leistungen kombinieren/optimieren.
Mustertexte
1) Formloser Antrag Pflegegrad
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und die Feststellung eines Pflegegrades für [Name]. Mit freundlichen Grüßen [Name]
2) Widerspruch gegen Pflegegrad-Bescheid
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Bescheid vom [Datum] lege ich Widerspruch ein. Bitte übersenden Sie mir das Gutachten und prüfen Sie meinen Widerspruch erneut. Mit freundlichen Grüßen [Name]
FAQ – Häufige Fragen
Wer begutachtet?
Der MD (gesetzlich) bzw. Medicproof (privat).
Ab wann gibt es Leistungen?
Ab Antragstellung rückwirkend.
Kann ich das Gutachten einsehen?
Ja, das Gutachten kann angefordert werden.
Wichtige Unterlagen
- Pflegeantrag
- Pflegeprotokolle
- Arztberichte/Befunde
- Gutachten
- Bescheid/Korrespondenz
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- SGB XI §§ 14–18
- Begutachtungs-Richtlinien (BRi)
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Hinweise der Pflegekasse beachten.