Erbrecht: Pflichtteil berechnen und durchsetzen

Von: Erbrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Tag

Erbrecht: Pflichtteil berechnen und durchsetzen

Überblick zu Anspruch, Quote, Wertermittlung und Geltendmachung des Pflichtteils. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

Thema Wichtigster Punkt Hinweis
Anspruch Abkömmlinge, Ehegatte/Lebenspartner, ggf. Eltern Enterbung löst Pflichtteil aus
Quote Hälfte des gesetzlichen Erbteils Bemessung am Reinnachlass
Auskunft Nachlassverzeichnis & Wertermittlung Anspruch gegenüber Erben
Schenkungen Pflichtteilsergänzung 10-Jahres-Zeitraum (Abschmelzung)
Fristen Regelmäßige Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis Hemmung/Neubeginn prüfen

Wer ist pflichtteilsberechtigt

  • Abkömmlinge (Kinder, Enkel an Stelle verstorbener Kinder)
  • Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
  • Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind

Der Pflichtteil entsteht, wenn ein Berechtigter durch Verfügung von Todes wegen enterbt ist oder weniger als den Pflichtteil erhält.

Berechnung & Wertermittlung

Ausgangspunkt ist der fiktive gesetzliche Erbteil; hiervon beträgt der Pflichtteil 50 %. Maßgeblich ist der Wert des Reinnachlasses (Aktiva minus Passiva) zum Todeszeitpunkt.

KomponenteBeispielHinweis
AktivaGuthaben, Immobilien, Wertpapiere, HausratMarkt- bzw. Verkehrswerte
PassivaSchulden, Beerdigungskosten, PflichtteilsverbindlichkeitenNachweise beifügen
BewertungImmobilien-/UnternehmensgutachtenStichtagsbewertung

Für die Pflichtteilsergänzung werden zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen berücksichtigt; der Anrechnungswert verringert sich im Zeitablauf (Abschmelzmodell).

Durchsetzung & Auskunft

  • Auskunftsanspruch: Vollständiges Nachlassverzeichnis (ggf. notariell), Einsicht in Belege.
  • Wertermittlung: Anspruch auf Wertermittlung wesentlicher Nachlassgegenstände.
  • Zahlung: Pflichtteilsforderung außergerichtlich beziffern und fristsetzen; notfalls Klage.

Checkliste: Vorgehen

  1. Pflichtteilsberechtigung und Quote bestimmen.
  2. Nachlassverzeichnis und Belege anfordern.
  3. Wertermittlung für Immobilien/Unternehmen veranlassen.
  4. Pflichtteil (und ggf. Ergänzung) berechnen und fristgerecht fordern.
  5. Verjährung im Blick behalten.

Mustertexte

1) Auskunftsverlangen Pflichtteil

Betreff: Auskunft zum Nachlass

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Pflichtteilsberechtigte(r) fordere ich ein vollständiges, geordnetes
Nachlassverzeichnis sowie die Wertermittlung wesentlicher Nachlassgegenstände.
Bitte übersenden Sie mir zudem Angaben zu etwaigen Schenkungen der letzten 10 Jahre.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]

2) Pflichtteilszahlung fordern

Betreff: Pflichtteilsanspruch

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache meinen Pflichtteilsanspruch in Höhe von [Betrag] geltend
und bitte um Zahlung bis spätestens [Datum] auf mein Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Name]

FAQ – Häufige Fragen

Kann der Pflichtteil entzogen werden?

Nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen, z. B. bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.

Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?

Durch den Auskunftsanspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis und Wertermittlung.

Welche Schenkungen zählen?

Grundsätzlich Schenkungen der letzten 10 Jahre; der Anrechnungswert verringert sich im Zeitablauf (Abschmelzung).

Wichtige Unterlagen

  • Eröffnungsniederschrift/Testament oder Erbvertrag
  • Nachlassverzeichnis (ggf. notariell)
  • Bewertungen/Gutachten (Immobilien, Unternehmen)
  • Unterlagen zu Schenkungen
  • Korrespondenz mit Erben und Nachlassgericht

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • BGB §§ 2303 (Pflichtteil), 2314 (Auskunft), 2325 (Pflichtteilsergänzung)
  • Bewertungsregeln nach ErbStG (ergänzend zur Wertermittlung)

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte individuelle Umstände und aktuelle Rechtsprechung prüfen.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.