Erbrecht: Pflichtteil berechnen und durchsetzen
Erbrecht: Pflichtteil berechnen und durchsetzen
Überblick zu Anspruch, Quote, Wertermittlung und Geltendmachung des Pflichtteils. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Anspruch | Abkömmlinge, Ehegatte/Lebenspartner, ggf. Eltern | Enterbung löst Pflichtteil aus |
Quote | Hälfte des gesetzlichen Erbteils | Bemessung am Reinnachlass |
Auskunft | Nachlassverzeichnis & Wertermittlung | Anspruch gegenüber Erben |
Schenkungen | Pflichtteilsergänzung | 10-Jahres-Zeitraum (Abschmelzung) |
Fristen | Regelmäßige Verjährung 3 Jahre ab Kenntnis | Hemmung/Neubeginn prüfen |
Wer ist pflichtteilsberechtigt
- Abkömmlinge (Kinder, Enkel an Stelle verstorbener Kinder)
- Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner
- Eltern, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind
Der Pflichtteil entsteht, wenn ein Berechtigter durch Verfügung von Todes wegen enterbt ist oder weniger als den Pflichtteil erhält.
Berechnung & Wertermittlung
Ausgangspunkt ist der fiktive gesetzliche Erbteil; hiervon beträgt der Pflichtteil 50 %. Maßgeblich ist der Wert des Reinnachlasses (Aktiva minus Passiva) zum Todeszeitpunkt.
Komponente | Beispiel | Hinweis |
---|---|---|
Aktiva | Guthaben, Immobilien, Wertpapiere, Hausrat | Markt- bzw. Verkehrswerte |
Passiva | Schulden, Beerdigungskosten, Pflichtteilsverbindlichkeiten | Nachweise beifügen |
Bewertung | Immobilien-/Unternehmensgutachten | Stichtagsbewertung |
Für die Pflichtteilsergänzung werden zu Lebzeiten erfolgte Schenkungen berücksichtigt; der Anrechnungswert verringert sich im Zeitablauf (Abschmelzmodell).
Durchsetzung & Auskunft
- Auskunftsanspruch: Vollständiges Nachlassverzeichnis (ggf. notariell), Einsicht in Belege.
- Wertermittlung: Anspruch auf Wertermittlung wesentlicher Nachlassgegenstände.
- Zahlung: Pflichtteilsforderung außergerichtlich beziffern und fristsetzen; notfalls Klage.
Checkliste: Vorgehen
- Pflichtteilsberechtigung und Quote bestimmen.
- Nachlassverzeichnis und Belege anfordern.
- Wertermittlung für Immobilien/Unternehmen veranlassen.
- Pflichtteil (und ggf. Ergänzung) berechnen und fristgerecht fordern.
- Verjährung im Blick behalten.
Mustertexte
1) Auskunftsverlangen Pflichtteil
Betreff: Auskunft zum Nachlass Sehr geehrte Damen und Herren, als Pflichtteilsberechtigte(r) fordere ich ein vollständiges, geordnetes Nachlassverzeichnis sowie die Wertermittlung wesentlicher Nachlassgegenstände. Bitte übersenden Sie mir zudem Angaben zu etwaigen Schenkungen der letzten 10 Jahre. Mit freundlichen Grüßen [Name]
2) Pflichtteilszahlung fordern
Betreff: Pflichtteilsanspruch Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache meinen Pflichtteilsanspruch in Höhe von [Betrag] geltend und bitte um Zahlung bis spätestens [Datum] auf mein Konto [IBAN]. Mit freundlichen Grüßen [Name]
FAQ – Häufige Fragen
Kann der Pflichtteil entzogen werden?
Nur in engen gesetzlichen Ausnahmefällen, z. B. bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser.
Wie erfahre ich, was zum Nachlass gehört?
Durch den Auskunftsanspruch auf ein vollständiges Nachlassverzeichnis und Wertermittlung.
Welche Schenkungen zählen?
Grundsätzlich Schenkungen der letzten 10 Jahre; der Anrechnungswert verringert sich im Zeitablauf (Abschmelzung).
Wichtige Unterlagen
- Eröffnungsniederschrift/Testament oder Erbvertrag
- Nachlassverzeichnis (ggf. notariell)
- Bewertungen/Gutachten (Immobilien, Unternehmen)
- Unterlagen zu Schenkungen
- Korrespondenz mit Erben und Nachlassgericht
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- BGB §§ 2303 (Pflichtteil), 2314 (Auskunft), 2325 (Pflichtteilsergänzung)
- Bewertungsregeln nach ErbStG (ergänzend zur Wertermittlung)
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte individuelle Umstände und aktuelle Rechtsprechung prüfen.