Mietrecht: Schönheitsreparaturen – Pflichten, Klauseln, Kosten
Mietrecht: Schönheitsreparaturen – Pflichten, Klauseln, Kosten
Wann Mieter renovieren müssen, welche Klauseln unwirksam sind und wie Sie Forderungen korrekt prüfen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Grundsatz | Vermieter ist für Instandhaltung zuständig | Übertragung per wirksamer Klausel möglich |
Starre Fristen | Regelmäßig unwirksam | Individuelle Vereinbarungen abgrenzen |
Quotenabgeltung | Oft unwirksam | Keine pauschalen Prozentsätze |
Endrenovierung | Nur mit wirksamer Vereinbarung | Bei unrenoviert übernommener Wohnung problematisch |
Farbvorgaben | Zu strenge Vorgaben unzulässig | Neutrale Farben beim Auszug oft ausreichend |
Pflichten von Mieter und Vermieter
Schönheitsreparaturen betreffen i. d. R. Malerarbeiten an Wänden/Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Kleinreparaturen sind davon abzugrenzen und bedürfen gesonderter wirksamer Klauseln.
Klauseln: wirksam oder unwirksam
- Starre Fristenpläne (z. B. „alle 3 Jahre“) sind regelmäßig unwirksam.
- Quotenabgeltungsklauseln (prozentuale Kostenbeteiligung) sind häufig unwirksam.
- Endrenovierungsklauseln ohne Rücksicht auf den Zustand bei Einzug sind kritisch.
- Fachhandwerkerklauseln nur eingeschränkt zulässig; Eigenleistung kann genügen.
- Farb- und Gestaltungsvorgaben dürfen nicht unangemessen einschränken.
Renovierung bei Auszug
Ob bei Auszug renoviert werden muss, hängt von der Wirksamkeit der vertraglichen Regelung und vom Zustand bei Einzug ab. Bei unrenoviert überlassener Wohnung kommen Ausgleichslösungen in Betracht.
Checkliste: Vorgehen
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll prüfen (Zustand bei Einzug).
- Klausel auf starre Fristen, Quotenabgeltung, Endrenovierung prüfen.
- Fotos und Nachweise zum aktuellen Zustand sichern.
- Nur wirksam geforderte Arbeiten ausführen oder begründet zurückweisen.
- Einvernehmliche Lösung mit Vermieter versuchen.
Mustertexte
1) Zurückweisung unwirksamer Renovierungsforderung
Sehr geehrte Damen und Herren, die geforderte Renovierung stützt sich auf eine unwirksame Klausel. Ich bitte um Bestätigung, dass keine Verpflichtung besteht.
2) Einigungsvorschlag bei Auszug
Ich schlage vor, die Wohnung in neutralen Farben fachgerecht zu streichen; weitergehende Arbeiten halte ich nicht für geschuldet.
FAQ – Häufige Fragen
Muss ich in bestimmten Farben streichen
Während der Mietzeit nicht; beim Auszug sind neutrale Farbtöne üblich.
Sind starre Fristen immer unwirksam
Regelmäßig ja; flexible, zustandsbezogene Regelungen können zulässig sein.
Darf der Vermieter einen Maler verlangen
Nur wenn wirksam vereinbart; fachgerechte Eigenleistung genügt oft.
Wichtige Unterlagen
- Mietvertrag/Anlagen
- Übergabeprotokoll
- Fotos vor/nach
- Korrespondenz
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Mietrecht im BGB
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.