Mietrecht: Schönheitsreparaturen – Pflichten, Klauseln, Kosten

Von: Mietrecht Letzte Aktualisierung: vor 10 Stunden

Mietrecht: Schönheitsreparaturen – Pflichten, Klauseln, Kosten

Wann Mieter renovieren müssen, welche Klauseln unwirksam sind und wie Sie Forderungen korrekt prüfen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
GrundsatzVermieter ist für Instandhaltung zuständigÜbertragung per wirksamer Klausel möglich
Starre FristenRegelmäßig unwirksamIndividuelle Vereinbarungen abgrenzen
QuotenabgeltungOft unwirksamKeine pauschalen Prozentsätze
EndrenovierungNur mit wirksamer VereinbarungBei unrenoviert übernommener Wohnung problematisch
FarbvorgabenZu strenge Vorgaben unzulässigNeutrale Farben beim Auszug oft ausreichend

Pflichten von Mieter und Vermieter

Schönheitsreparaturen betreffen i. d. R. Malerarbeiten an Wänden/Decken, Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Kleinreparaturen sind davon abzugrenzen und bedürfen gesonderter wirksamer Klauseln.

Klauseln: wirksam oder unwirksam

  • Starre Fristenpläne (z. B. „alle 3 Jahre“) sind regelmäßig unwirksam.
  • Quotenabgeltungsklauseln (prozentuale Kostenbeteiligung) sind häufig unwirksam.
  • Endrenovierungsklauseln ohne Rücksicht auf den Zustand bei Einzug sind kritisch.
  • Fachhandwerkerklauseln nur eingeschränkt zulässig; Eigenleistung kann genügen.
  • Farb- und Gestaltungsvorgaben dürfen nicht unangemessen einschränken.

Renovierung bei Auszug

Ob bei Auszug renoviert werden muss, hängt von der Wirksamkeit der vertraglichen Regelung und vom Zustand bei Einzug ab. Bei unrenoviert überlassener Wohnung kommen Ausgleichslösungen in Betracht.

Checkliste: Vorgehen

  1. Mietvertrag und Übergabeprotokoll prüfen (Zustand bei Einzug).
  2. Klausel auf starre Fristen, Quotenabgeltung, Endrenovierung prüfen.
  3. Fotos und Nachweise zum aktuellen Zustand sichern.
  4. Nur wirksam geforderte Arbeiten ausführen oder begründet zurückweisen.
  5. Einvernehmliche Lösung mit Vermieter versuchen.

Mustertexte

1) Zurückweisung unwirksamer Renovierungsforderung

Sehr geehrte Damen und Herren,
die geforderte Renovierung stützt sich auf eine unwirksame Klausel. Ich bitte um Bestätigung, dass keine Verpflichtung besteht.

2) Einigungsvorschlag bei Auszug

Ich schlage vor, die Wohnung in neutralen Farben fachgerecht zu streichen; weitergehende Arbeiten halte ich nicht für geschuldet.

FAQ – Häufige Fragen

Muss ich in bestimmten Farben streichen

Während der Mietzeit nicht; beim Auszug sind neutrale Farbtöne üblich.

Sind starre Fristen immer unwirksam

Regelmäßig ja; flexible, zustandsbezogene Regelungen können zulässig sein.

Darf der Vermieter einen Maler verlangen

Nur wenn wirksam vereinbart; fachgerechte Eigenleistung genügt oft.

Wichtige Unterlagen

  • Mietvertrag/Anlagen
  • Übergabeprotokoll
  • Fotos vor/nach
  • Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • Mietrecht im BGB

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.