Familienrecht: Sorgerecht und Umgang – Kindeswohl im Mittelpunkt
Familienrecht: Sorgerecht und Umgang – Kindeswohl im Mittelpunkt
Gemeinsame elterliche Sorge, Umgangsrecht, Wechselmodell und gerichtliche Regelungen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Grundsatz | Kindeswohl entscheidend | Individuelle Lösungen |
Sorge | Gemeinsam, sofern keine Abweichung | Wichtige Entscheidungen gemeinsam |
Umgang | Recht und Pflicht | Regelung notfalls gerichtlich |
Wechselmodell | 50/50 oder erweitert | Voraussetzungen prüfen |
Hilfe | Jugendamt & Beratung | Vermittlung u. Mediation |
Elterliche Sorge
Sie umfasst Personensorge und Vermögenssorge. Entscheidungen des täglichen Lebens trifft der betreuende Elternteil; Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind gemeinsam zu entscheiden.
Umgangsrecht & Modelle
- Residenzmodell: Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, regelmäßiger Umgang mit dem anderen.
- Wechselmodell: annähernd gleichwertige Betreuungszeiten.
- Ferien- und Feiertagsregelungen ergänzen den Basisrhythmus.
Umgang kann begleitet oder ausgeschlossen werden, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
Verfahren & Beteiligte
Bei Streit: Schlichtung durch Jugendamt, dann Familiengericht. Beteiligte sind u. a. Verfahrensbeistand, ggf. Gutachter. Entscheidungen richten sich am Kindeswohl aus.
Checkliste: Vorgehen
- Kindeswohlkriterien sammeln (Bindungen, Betreuung, Schule).
- Konkreten Umgangsvorschlag ausarbeiten (Rhythmus, Übergaben).
- Jugendamt einbeziehen, Mediation erwägen.
- Einvernehmliche Vereinbarung schriftlich fixieren.
- Bei Bedarf gerichtliche Regelung beantragen.
Mustertexte
1) Umgangsvereinbarung (Vorschlag)
Wir vereinbaren folgenden Umgang: 14-tägiger Wochenendumgang von Freitag [Uhrzeit] bis Sonntag [Uhrzeit] sowie ein zusätzlicher Wochentag [Tag/Uhrzeit]. Ferien/Feiertage im jährlichen Wechsel.
2) Antrag auf Regelung des Umgangs
Hiermit beantrage ich die gerichtliche Regelung des Umgangs mit dem Kind [Name], da eine Einigung nicht möglich war. Begründung: [Kindeswohlaspekte].
FAQ – Häufige Fragen
Kann das Kind mitentscheiden
Je nach Alter/Reife wird der Wille einbezogen.
Ist Wechselmodell ein Anspruch
Nein, es kommt auf Eignung und Kooperation an.
Was tun bei Umgangsvereitelung
Dokumentieren, Jugendamt einschalten, gerichtliche Schritte prüfen.
Wichtige Unterlagen
- Geburtsurkunden
- Nachweise Betreuung/Schule
- Korrespondenz
- Vereinbarungen
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- Familienrecht im BGB
- Gesetze zum Verfahren in Familiensachen
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.