Erbrecht: Testament anfechten – Gründe, Fristen, Vorgehen

Von: Erbrecht Letzte Aktualisierung: vor 19 Stunden

Erbrecht: Testament anfechten – Gründe, Fristen, Vorgehen

Irrtum, Täuschung, Drohung oder Formmangel – so prüfen Berechtigte die Anfechtung und setzen Ansprüche durch. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)

ThemaWichtigster PunktHinweis
GründeIrrtum, Drohung, TäuschungAuch Formmängel/Testierunfähigkeit
BerechtigungWer profitiertNur, wer durch Anfechtung besser stünde
FristRegelmäßig 1 Jahr ab KenntnisBeginn ab Eröffnung/Grundkenntnis
FormErklärung ggü. NachlassgerichtBegründung/Belege beifügen
FolgeNichtigkeit/UnwirksamkeitGesetzliche Erbfolge/älteres Testament

Anfechtungsgründe

  • Erklärungs-/Inhaltsirrtum (anderes gewollt als erklärt)
  • Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung
  • Formmangel (Testament nicht wirksam errichtet)
  • Testierunfähigkeit (medizinisch belegt)
  • Sittenwidrigkeit/Verstoß gegen zwingendes Recht

Wer darf anfechten

Anfechten kann, wer durch die Unwirksamkeit unmittelbar profitiert – z. B. gesetzliche Erben oder durch ein früheres Testament Begünstigte.

Fristen & Form

Die Anfechtung ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zu erklären. Frist: regelmäßig ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, frühestens ab Testamentseröffnung. Absolute Höchstfristen sind zu beachten.

Checkliste: Vorgehen

  1. Eröffnungsniederschrift/Testament beschaffen.
  2. Anfechtungsgrund und Belege sichern.
  3. Frist berechnen und Anfechtung erklären.
  4. Parallel Pflichtteilsrechte prüfen.
  5. Erbengemeinschaft/Erbenstellung klären.

Mustertexte

1) Anfechtungserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit fechte ich das Testament vom [Datum] wegen [Irrtum/Drohung/Täuschung/Formmangel] an. 
Ich bitte um Bestätigung und weitere Verfahrenshinweise.

2) Akteneinsicht

Bitte gewähren Sie mir Einsicht in die Nachlassakten und übersenden Sie Kopien der relevanten Unterlagen.

FAQ – Häufige Fragen

Hebt die Anfechtung das Testament komplett auf

Nur der betroffene Teil kann unwirksam sein; sonst bleibt es wirksam.

Reicht der Verdacht auf Testierunfähigkeit

Es sind belastbare Anhaltspunkte und ggf. Gutachten erforderlich.

Was, wenn mehrere Testamente existieren

Das jüngste wirksame Testament gilt; Anfechtung kann ein früheres wieder aufleben lassen.

Wichtige Unterlagen

  • Eröffnungsniederschrift/Testament(e)
  • Ärztliche Unterlagen/Gutachten
  • Zeugenaussagen
  • Korrespondenz

Quellen und Paragrafen (Auswahl)

  • BGB §§ 2078 ff. (Anfechtung)
  • BGB Erbfolgeregeln

Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.