Erbrecht: Testament anfechten – Gründe, Fristen, Vorgehen
Erbrecht: Testament anfechten – Gründe, Fristen, Vorgehen
Irrtum, Täuschung, Drohung oder Formmangel – so prüfen Berechtigte die Anfechtung und setzen Ansprüche durch. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Form, Fristen, Pflichten)
Thema | Wichtigster Punkt | Hinweis |
---|---|---|
Gründe | Irrtum, Drohung, Täuschung | Auch Formmängel/Testierunfähigkeit |
Berechtigung | Wer profitiert | Nur, wer durch Anfechtung besser stünde |
Frist | Regelmäßig 1 Jahr ab Kenntnis | Beginn ab Eröffnung/Grundkenntnis |
Form | Erklärung ggü. Nachlassgericht | Begründung/Belege beifügen |
Folge | Nichtigkeit/Unwirksamkeit | Gesetzliche Erbfolge/älteres Testament |
Anfechtungsgründe
- Erklärungs-/Inhaltsirrtum (anderes gewollt als erklärt)
- Arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung
- Formmangel (Testament nicht wirksam errichtet)
- Testierunfähigkeit (medizinisch belegt)
- Sittenwidrigkeit/Verstoß gegen zwingendes Recht
Wer darf anfechten
Anfechten kann, wer durch die Unwirksamkeit unmittelbar profitiert – z. B. gesetzliche Erben oder durch ein früheres Testament Begünstigte.
Fristen & Form
Die Anfechtung ist schriftlich gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht zu erklären. Frist: regelmäßig ein Jahr ab Kenntnis des Anfechtungsgrundes, frühestens ab Testamentseröffnung. Absolute Höchstfristen sind zu beachten.
Checkliste: Vorgehen
- Eröffnungsniederschrift/Testament beschaffen.
- Anfechtungsgrund und Belege sichern.
- Frist berechnen und Anfechtung erklären.
- Parallel Pflichtteilsrechte prüfen.
- Erbengemeinschaft/Erbenstellung klären.
Mustertexte
1) Anfechtungserklärung
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit fechte ich das Testament vom [Datum] wegen [Irrtum/Drohung/Täuschung/Formmangel] an. Ich bitte um Bestätigung und weitere Verfahrenshinweise.
2) Akteneinsicht
Bitte gewähren Sie mir Einsicht in die Nachlassakten und übersenden Sie Kopien der relevanten Unterlagen.
FAQ – Häufige Fragen
Hebt die Anfechtung das Testament komplett auf
Nur der betroffene Teil kann unwirksam sein; sonst bleibt es wirksam.
Reicht der Verdacht auf Testierunfähigkeit
Es sind belastbare Anhaltspunkte und ggf. Gutachten erforderlich.
Was, wenn mehrere Testamente existieren
Das jüngste wirksame Testament gilt; Anfechtung kann ein früheres wieder aufleben lassen.
Wichtige Unterlagen
- Eröffnungsniederschrift/Testament(e)
- Ärztliche Unterlagen/Gutachten
- Zeugenaussagen
- Korrespondenz
Quellen und Paragrafen (Auswahl)
- BGB §§ 2078 ff. (Anfechtung)
- BGB Erbfolgeregeln
Stand: allgemein, ohne Gewähr. Bitte aktuelle Rechtsprechung beachten.