Familienrecht: Trennungsunterhalt – Anspruch, Berechnung, Dauer
Familienrecht: Trennungsunterhalt – Anspruch, Berechnung, Dauer
Wer zahlt wie viel bis zur Scheidung? Anspruchsvoraussetzungen, Bedarf/Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheit und Anpassungen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Kernpunkte)
Thema | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Dauer | Bis Rechtskraft der Scheidung | Nachehelicher Unterhalt separat prüfen |
Grundsatz | Eheangemessener Bedarf | Leistungsfähigkeit begrenzt |
Auskunft | Einkommensbelege beider Seiten | Berechnungszeitraum beachten |
Erwerb | Schonfrist zu Beginn | Später gesteigerte Erwerbsobliegenheit |
Anpassung | Änderung der Verhältnisse | Abänderung möglich |
Anspruch & Voraussetzungen
Trennung, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind maßgeblich. Der bedürftige Ehegatte kann eheangemessenen Unterhalt verlangen; eigene Einkünfte werden angerechnet.
Berechnung & Erwerbsobliegenheit
Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen (laufend/außerordentlich). Quoten- oder Bedarfsberechnung nach regionalen Leitlinien; Erwerbsobliegenheit nimmt mit Dauer der Trennung zu.
Titel, Zahlweise & Anpassung
- Titulierung: notarielle Urkunde, gerichtlicher Beschluss/ Vergleich.
- Zahlweise: monatlich im Voraus; Dynamisierung möglich.
- Anpassung: bei Änderungen (Einkommen, Bedarf) Abänderung verlangen.
Checkliste
- Trennungsdatum dokumentieren.
- Vollständige Einkommensunterlagen beider Seiten zusammentragen.
- Bedarf/Quote nach Leitlinien ermitteln.
- Titel schaffen; Zahlungen überwachen.
- Änderungen zeitnah kommunizieren.
Mustertexte
1) Auskunftsverlangen Trennungsunterhalt
Bitte legen Sie binnen [Frist] Ihre Einkommen (12 Monate) sowie Belege zu Abzügen vor, damit der Trennungsunterhalt berechnet werden kann.
2) Vereinbarung Trennungsunterhalt (Kurz)
Wir vereinbaren einen monatlichen Trennungsunterhalt von [€], fällig zum [Tag] eines Monats, überprüfbar bei wesentlicher Änderung.
FAQ – Häufige Fragen
Muss sofort gearbeitet werden
Zu Beginn besteht eine Schonfrist; mit der Zeit nimmt die Erwerbsobliegenheit zu.
Kann Trennungsunterhalt rückwirkend verlangt werden
In der Regel ab Inverzugsetzung; frühzeitig schriftlich geltend machen.
Wie unterscheidet sich nachehelicher Unterhalt
Eigene Anspruchsvoraussetzungen nach der Scheidung; gesondert prüfen.
Wichtige Unterlagen
- Einkommens-/Steuerunterlagen
- Kontoauszüge
- Nachweise zu Belastungen
- Korrespondenz
Quellen und Hinweise
Regionale Leitlinien/Tabellen; familienrechtliche Vorschriften. Inhalt ohne Gewähr.