Familienrecht: Trennungsunterhalt – Anspruch, Berechnung, Dauer

Von: Familienrecht Letzte Aktualisierung: vor 1 Tag

Familienrecht: Trennungsunterhalt – Anspruch, Berechnung, Dauer

Wer zahlt wie viel bis zur Scheidung? Anspruchsvoraussetzungen, Bedarf/Leistungsfähigkeit, Erwerbsobliegenheit und Anpassungen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
DauerBis Rechtskraft der ScheidungNachehelicher Unterhalt separat prüfen
GrundsatzEheangemessener BedarfLeistungsfähigkeit begrenzt
AuskunftEinkommensbelege beider SeitenBerechnungszeitraum beachten
ErwerbSchonfrist zu BeginnSpäter gesteigerte Erwerbsobliegenheit
AnpassungÄnderung der VerhältnisseAbänderung möglich

Anspruch & Voraussetzungen

Trennung, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sind maßgeblich. Der bedürftige Ehegatte kann eheangemessenen Unterhalt verlangen; eigene Einkünfte werden angerechnet.

Berechnung & Erwerbsobliegenheit

Ausgangspunkt ist das bereinigte Nettoeinkommen (laufend/außerordentlich). Quoten- oder Bedarfsberechnung nach regionalen Leitlinien; Erwerbsobliegenheit nimmt mit Dauer der Trennung zu.

Titel, Zahlweise & Anpassung

  • Titulierung: notarielle Urkunde, gerichtlicher Beschluss/ Vergleich.
  • Zahlweise: monatlich im Voraus; Dynamisierung möglich.
  • Anpassung: bei Änderungen (Einkommen, Bedarf) Abänderung verlangen.

Checkliste

  1. Trennungsdatum dokumentieren.
  2. Vollständige Einkommensunterlagen beider Seiten zusammentragen.
  3. Bedarf/Quote nach Leitlinien ermitteln.
  4. Titel schaffen; Zahlungen überwachen.
  5. Änderungen zeitnah kommunizieren.

Mustertexte

1) Auskunftsverlangen Trennungsunterhalt

Bitte legen Sie binnen [Frist] Ihre Einkommen (12 Monate) sowie Belege zu Abzügen vor, damit der Trennungsunterhalt berechnet werden kann.

2) Vereinbarung Trennungsunterhalt (Kurz)

Wir vereinbaren einen monatlichen Trennungsunterhalt von [€], fällig zum [Tag] eines Monats, überprüfbar bei wesentlicher Änderung.

FAQ – Häufige Fragen

Muss sofort gearbeitet werden

Zu Beginn besteht eine Schonfrist; mit der Zeit nimmt die Erwerbsobliegenheit zu.

Kann Trennungsunterhalt rückwirkend verlangt werden

In der Regel ab Inverzugsetzung; frühzeitig schriftlich geltend machen.

Wie unterscheidet sich nachehelicher Unterhalt

Eigene Anspruchsvoraussetzungen nach der Scheidung; gesondert prüfen.

Wichtige Unterlagen

  • Einkommens-/Steuerunterlagen
  • Kontoauszüge
  • Nachweise zu Belastungen
  • Korrespondenz

Quellen und Hinweise

Regionale Leitlinien/Tabellen; familienrechtliche Vorschriften. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.