Arbeitsrecht: Überstunden & Vergütung
Arbeitsrecht: Überstunden & Vergütung – Anordnung, Nachweis, Freizeitausgleich
Wann Überstunden zulässig angeordnet werden können, wie sie nachzuweisen sind und ob/ wie sie zu vergüten oder durch Freizeit auszugleichen sind. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Key Facts)
Bereich | Kernpunkt | Hinweis |
---|---|---|
Anordnung | Vertrag/Tarif/Betriebsvereinbarung | Betriebsrat ggf. beteiligt |
Nachweis | Eigenaufzeichnungen, Systeme | Bestätigung einholen |
Vergütung | Kein Automatismus | Klauseln/Lohnhöhe prüfen |
Freizeit | Ausgleich möglich | Fristen/Zeitsalden |
Anordnung & Zustimmung
Überstunden nur auf wirksamer Rechtsgrundlage; dringender betrieblicher Bedarf darzulegen. Arbeitszeitgesetz beachten (Höchstarbeitszeiten/ Ruhezeiten).
Nachweis & Dokumentation
Eigenaufzeichnungen, digitale Zeiterfassung, E-Mails/Anweisungen sammeln. Regelmäßig Bestätigung durch Vorgesetzte einholen.
Vergütung & Zuschläge
Anspruch aus Vertrag/Tarif/Übung. Pauschale „mit dem Gehalt abgegolten“-Klauseln sind oft unwirksam, wenn sie keine Obergrenze nennen. Zuschläge sind Verhandlungssache, sofern nicht tariflich geregelt.
Freizeitausgleich & Arbeitszeitkonto
Ausgleich durch Freizeit möglich; Arbeitszeitkonto-Regeln beachten (Maximalstände, Verfall, Genehmigung).
Leitende Angestellte & Pauschalklauseln
Bei „leitenden Angestellten“ gelten Besonderheiten; Einordnung prüfen. Pauschalklauseln eng auslegen; Transparenzgebot.
Checkliste
- Rechtsgrundlage prüfen (Vertrag/Tarif/BV).
- Zeiterfassung zuverlässig führen.
- Genehmigungen/Anweisungen sichern.
- Vergütung/Zuschläge klären.
- Ausgleich/Fristen beachten.
Mustertexte
1) Bestätigung von Überstunden durch Vorgesetzten
Absender: [Name] An: [Vorgesetzter/Arbeitgeber] Ort, Datum Betreff: Bestätigung geleisteter Überstunden Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich habe im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] insgesamt [Anzahl] Überstunden geleistet. Ich bitte um schriftliche Bestätigung dieser Stunden, damit eine ordnungsgemäße Abrechnung bzw. ein Freizeitausgleich erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
2) Geltendmachung von Überstundenvergütung
Absender: [Name, Anschrift] An: [Arbeitgeber] Ort, Datum Betreff: Geltendmachung Vergütung Überstunden Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache hiermit die Vergütung von insgesamt [Anzahl] Überstunden geltend, die ich im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] geleistet habe. Die Stunden sind nachweislich durch [Zeiterfassung/Bestätigung Vorgesetzter] dokumentiert. Bitte überweisen Sie den entsprechenden Betrag in Höhe von € […] bis spätestens [Datum] auf mein Konto: IBAN [IBAN], BIC [BIC]. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
3) Antrag auf Freizeitausgleich
Absender: [Name] An: [Arbeitgeber] Ort, Datum Betreff: Antrag auf Freizeitausgleich Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe derzeit ein Überstunden-Guthaben von [Anzahl] Stunden. Hiermit beantrage ich, diese Stunden durch Freizeitausgleich ab dem [Datum] in Anspruch nehmen zu dürfen. Bitte bestätigen Sie mir die Genehmigung. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
4) Erinnerung bei Nichtreaktion (Überstundenvergütung/Freizeitausgleich)
Absender: [Name] An: [Arbeitgeber] Ort, Datum Betreff: Erinnerung – Überstundenvergütung/Freizeitausgleich Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Schreiben vom [Datum] die Vergütung bzw. den Ausgleich meiner geleisteten Überstunden beantragt. Eine Rückmeldung habe ich bislang nicht erhalten. Ich bitte um Erledigung bis spätestens [Datum], andernfalls werde ich meine Ansprüche auf anderem Wege durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift]
FAQ – Häufige Fragen
Brauche ich immer eine Anordnung
Grundsätzlich ja; betriebliche Übung/ Duldung kann ausreichen.
Sind Zuschläge verpflichtend
Nur wenn tariflich/vertraglich vereinbart.
Wie lange kann ich Überstunden geltend machen
Ausschlussfristen im Vertrag/Tarif beachten.
Wichtige Unterlagen
- Arbeits-/Tarifvertrag
- Zeiterfassungen
- E-Mail-/Anweisungsnachweise
Hinweise
Überstunden sauber dokumentieren – das entscheidet oft den Prozess. Inhalt ohne Gewähr.