Zivilprozess: Vergleich – Gerichtlicher Vergleich, Kosten, Vollstreckbarkeit, Widerruf
Zivilprozess: Vergleich – Gerichtlicher Vergleich, Kosten, Vollstreckbarkeit, Widerruf
Wie Vergleiche sinnvoll gestaltet, protokolliert und vollstreckbar gemacht werden; Kostenfolgen und Risiken. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Schnell-Überblick (Key Facts)
| Bereich | Kernpunkt | Hinweis |
|---|---|---|
| Gestaltung | Klar & vollstreckbar | Zahlungs-/Handlungsfristen |
| Kosten | Explizit regeln | Sonst gesetzliche Quote |
| Protokoll | GV-Vergleich vollstreckbar | Form beachten |
| Widerruf | Frist setzen | Konsequenzen klarstellen |
| Risiken | Verzicht/Abgeltung | Umfang genau prüfen |
Vergleichsarten & Zeitpunkt
Außergerichtlich, gerichtlich im Termin, schriftlicher Vergleich mit gerichtlicher Protokollierung/Prozessvergleich.
Inhalt & Tenorierung
Klare Handlungspflichten, Fristen, Bedingungen, Vertragsstrafen, Rücktritt/Widerruf, Erfüllungsort, Kontodaten.
Kostenregel & Quoten
Kosten ausdrücklich regeln (wer trägt was). Ohne Regelung: gesetzliche Kostentragung/Quotelung.
Vollstreckbarkeit & Protokoll
Gerichtlicher Vergleich ist Vollstreckungstitel. Protokollierung/Urkundspersonenvergleich prüfen.
Widerruf & Anfechtung
Widerrufsvorbehalt kann vereinbart werden; Anfechtung nur eng möglich (Irrtum, Täuschung). Folgen klären.
Checkliste
- Regelungsbedarf sammeln (Zahlung, Handlung, Abgeltung).
- Kostenregel klar aufnehmen.
- Vollstreckungsfähigkeit prüfen.
- Widerrufs-/Rücktrittsklauseln definieren.
- Protokollierung sicherstellen.
Mustertexte
1) Vergleichsvorschlag – Zahlung
Der Beklagte zahlt € […] bis zum […]; damit sind alle Ansprüche aus dem Streitgegenstand abgegolten. Kosten: gegeneinander aufgehoben.
2) Widerrufsvorbehalt
Der Vergleich steht unter dem Widerrufsvorbehalt bis zum […], 24:00 Uhr.
FAQ – Häufige Fragen
Ist ein außergerichtlicher Vergleich vollstreckbar
Nur mit Vollstreckungsunterwerfung/Urkundsperson oder gerichtlicher Protokollierung.
Was passiert bei Nichterfüllung
Vollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich; Vertragsstrafe möglich.
Kann ich den Vergleich anfechten
Nur unter engen Voraussetzungen (Irrtum/Täuschung etc.).
Wichtige Unterlagen
- Vergleichsentwurf
- Kostenaufstellung
- Protokoll
Hinweise
Vergleiche sind endgültig; Wirkungen sorgfältig prüfen. Inhalt ohne Gewähr.