Familienrecht: Zugewinnausgleich – Vermögensaufstellung, Stichtage, Ausgleich

Von: Familienrecht Letzte Aktualisierung: vor 19 Stunden

Familienrecht: Zugewinnausgleich – Vermögensaufstellung, Stichtage, Ausgleich

So berechnen Sie den Zugewinn: Anfangs- und Endvermögen, Indexierung, privilegierte Zuwendungen und Ausgleichsanspruch – mit Tabellen, Checkliste und Mustern. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Schnell-Überblick (Kernpunkte)

ThemaKernpunktHinweis
AnfangsvermögenStichtag EheschließungIndexierung/Belege
EndvermögenStichtag Zustellung AntragBewertungsstichtag beachten
Privilegierte ZuwendungenErbschaften/SchenkungenZurechnung zum Anfangsvermögen
SchuldenAbziehbar je StichtagNegatives Anfangsvermögen möglich
AusgleichHälfte der DifferenzZahlungs-/Übertragungsmodelle

Begriffe & Stichtage

Zugewinn ist die Differenz zwischen End- und Anfangsvermögen jedes Ehegatten. Maßgebliche Stichtage sind Eheschließung (Anfangsvermögen) und Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen).

Vermögensaufstellung & Bewertung

  • Vermögenswerte je Stichtag erfassen (Konten, Immobilien, Beteiligungen, Fahrzeuge).
  • Schulden gesondert zuordnen.
  • Wertgutachten/Belege sammeln; steuerliche Aspekte prüfen.

Berechnung & Beispiele

Für jeden Ehegatten: (Endvermögen – Anfangsvermögen) = Zugewinn. Der geringer Zugewinnende hat einen Ausgleichsanspruch in Höhe der Hälfte der Differenz der Zugewinne.

PositionEhegatte AEhegatte B
Anfangsvermögen (indexiert)[€][€]
Endvermögen[€][€]
Zugewinn[€][€]
Ausgleichsanspruch (½ Differenz)[€]

Checkliste

  1. Stichtage und Belege klären.
  2. Vermögenswerte/Schulden vollständig erfassen.
  3. Indexierung/privilegierte Zuwendungen berücksichtigen.
  4. Berechnung dokumentieren; Nachweise beifügen.
  5. Einvernehmliche Ausgleichslösung prüfen.

Mustertexte

1) Auskunftsverlangen Vermögen

Ich bitte um Auskunft und Belege zu Ihrem Anfangs- und Endvermögen zu den Stichtagen [Datum] und [Datum].

2) Zahlungs-/Übertragungsvereinbarung

Wir vereinbaren die Erfüllung des Zugewinnausgleichs durch Zahlung von [€] bis [Datum] bzw. Übertragung von [Vermögenswert].

FAQ – Häufige Fragen

Zählen Erbschaften zum Zugewinn

Sie werden dem Anfangsvermögen zugerechnet (privilegiert), beeinflussen aber die Berechnung.

Kann Anfangsvermögen negativ sein

Ja, Schulden werden berücksichtigt.

Wie werden Unternehmenswerte bewertet

Regelmäßig durch Gutachten; Ertragswertverfahren verbreitet.

Wichtige Unterlagen

  • Konto-/Depotauszüge
  • Immobilienunterlagen/Gutachten
  • Darlehensverträge
  • Nachweise Schenkungen/Erbschaften

Quellen und Hinweise

Gesetzliche Regelungen zum Güterrecht; Leitfäden der Gerichte. Inhalt ohne Gewähr.

Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.