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Besichtigungsrecht des Vermieters

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.04.2018, 00:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard Besichtigungsrecht des Vermieters

Hallo Fories,

mein Vermieter möchte gerne die angemietete Wohnung kurzfristig besichtigen zwecks der "Gewährleistung" seines neuen Mietobjektes.

Die Fertigstellung des Baues war im vergangenen Jahr 2017 und Ende August zog ich ein.

Eigentlich müßte er sich doch 14 Tage vorher anmelden ?

Desweiteren hat er sicherlich eine Garantie für mindestens 3 Jahre auf seinen Neubau ?

Er hatte vor 8 Monaten den Bau begutachtet, desweiteren verlangt er von mir, daß ich alles frei räume für eine gute Sicht.

D.h. ich müßte die halbe Wohnung ausräumen.

Kann er dies von mir verlangen ?

Nie habe ich dergleichen weder gehört noch irgendwo gelesen.

Habe bezüglich seiner Schikanen einen RA eingeschaltet, weil er mir mit der Kündigung droht wenn ich ihn nicht hinein lasse.

Also direkt drohen kommt doch einer Erpressung gleich ?

Was haltet Ihr von der Sache ?



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Geändert von Rico (14.04.2018 um 00:59 Uhr)
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  #2  
Alt 14.04.2018, 10:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Besichtigungsrecht des Vermieters

Da doch schon ein Anwalt eingeschaltet ist, verstehe ich nicht so ganz, warum Sie in einem anonymen Forum anfragen.
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  #3  
Alt 17.04.2018, 14:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.10.2017
Beiträge: 28
Standard AW: Besichtigungsrecht des Vermieters

Hallo Regenmacher,

ja sicherlich, jedoch habe ich diesbezüglich vom RA noch keine Antwort erhalten.
Deshalb wollte ich mich mal hier schlau machen.

Gestern schrieb mich der Vermieter erneut an und drohte mit der Kündigung.

Ich verfasste einen weiteren Brief an meinem RA und übergab ihm das Schreiben.

Der RA teilte mir mit, daß der Vermieter ihn übergangen habe.

Ich bat den RA um ein erneutes Schreiben zwecks Klärung der Fronten.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 09.05.2018, 11:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2018
Beiträge: 26
Standard AW: Besichtigungsrecht des Vermieters

Man muss vorher abmahnen. Einach so kündigen kann er aus dem Grund nicht glaube ich.
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