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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Mindestmietdauer umgehen/ eher Kündigen?
Schönen guten Abend,
Meine Freundin und ich sind am 01.07.2009 in eine gemeinsame Wohnung im Erdgeschoss eines Sanierten Altbaus gezogen. Unser Mietvertrag beinhaltet eine Klausel dass wir zwei Monate nur Kaltmiete zahlen mussten und die Mietzeit so auf mindestens ein Jahr festgelegt ist eh wir wieder ausziehen können. Nun zum eigentlichen Problem was damit einhergeht, ein paar Wochen nach unseren Einzug haben wir festgestellt das in der Schlafstube eine hohe Luftfeuchte ist, wo wir uns zuerst nichts dabei gedacht haben, um dem entgegen zu wirken hatten bzw. lüften wir mehrmals für min. 10min am Tag und wischen die Beschlagenen Fenster ab-trocknen die Tücher auf dem Balkon. Auch beim Aufhängen von ein paar Regalen im Schlafraum kam dunkler, leicht feuchter Bohrstaub aus den Löchern. Nun Anfang Dez. war innerhalb von ein paar Tagen die Komplette Schlafzimmerwand von Schwarzen/Blauen Schimmel überzogen. Daraufhin wurde Brief an Vermieter(Pirelli RE) geschrieben mit Frist zur Mängelabstellung, Reaktion von seitens Vermieter war, dass wir nicht richtig lüften und Heizen aber ein Maler zur Beseitigung beauftragt wurde. Der Schimmel wurde seitens des Malers nun "Überstrichen". Die Starke Luftfeuchte ist nicht in den Griff zu bekommen, ein modriger Geruch durchzeiht die Schlafstube und an den wandecken bei den Fenstern bilden sich auf der "Antischimmelfarbe" wieder ein leichter Schimmelflaum. Nach Gesprächen mit unseren Nachbarn haben wir erfahren dass unsere Vormieter aus demselben Grund des Schimmels ausgezogen sind bzw. schon einige Mieter vor uns, er selbst muss jedes Jahr den Schimmel in seiner Wohnung entfernen, Ledersachen auf den Dachboden lagern da diese sonst im Schrank anfangen zu Schimmeln. Eine Freundin meiner Großmutter wohnt auf derselben Straße im DG und hat ebenfalls starken Schimmelbefall was zum Auszug führt. Da wir die Wohnung mit unserer 3 Monate alten Tochter bewohnen wollen wir so schnell wie möglich aus dieser Wohnung ausziehen. Besteht nun irgendeine Möglichkeit um doch eher aus dem Mietvertag zu kommen, ohne Einhaltung der Mindestmietzeit? Beitrag bearbeiten/löschen |
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#2
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AW: Mindestmietdauer umgehen/ eher Kündigen?
was ich vergessen habe, dass der keller ebenfalls sehr feucht ist, der boden besteht aus einzelnen ziegeln welche schmierig/feucht sind, wenn man einen karton auf den kellerboden stellt, ist dieser im nu aufgeweicht am boden.
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#3
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AW: Mindestmietdauer umgehen/ eher Kündigen?
Eine allgemeine Verkürzung der Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag mit Kündigungsverzicht gibt es nur unter strengen Möglichkeiten.
In Ihrem Fall müsste das Gesundheitsamt Ihrer Gemeinde/Landkreis die Wohnung für gesundheitsgefährdend einstufen. Dann könnten Sie sofort ausziehen. |
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