Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 15.06.2014, 23:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Hallo liebe Forenmitglieder!

Da mir bei einer anderen Frage hier bereits umfassend geholfen wurde, würde ich nun gerne erneut das Wissen der Mitglieder in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um folgenden Beispielfall:


Die als Hauptmieter eingetragenen Personen A und B bewohnen gemeinsam eine WG. Nachdem der dritte Mitbewohner,Person X, Anfang 2014 ausgezogen war, zog Person C Anfang April in ein unmöbliertes Zimmer ein, besitzt seitdem einen Wohnungsschlüssel und bezahlt seinen Mietanteil in bar an den Verwalter des WG-Kontos.
Einen Mietvertrag hat Person C nicht unterschrieben, jedoch wurde sein Name dem Vermieter mitgeteilt, welcher zusicherte, ihn in den Mietvertrag nachzutragen (ebenfalls als Hauptmieter). Ob dieser das tatsächlich auch getan hat wurde angefragt, die Antwort steht jedoch noch aus.

Person C teilt den übrigen Mitbewohnern nun Mitte Juni mit, dass er zu Anfang Juli wieder ausziehen möchte. Er ist der Ansicht, dass dabei keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, weil kein dafür vorauszusetzender Vertrag zustande gekommen ist.

Personen A und B müssen nun extrem kurzfristig einen Nachmieter auftreiben, da sie befürchten, sonst bis zum Einzug eines neuen WG-Mitglieds den fehlenden Mietanteil übernehmen zu müssen.

Die Frage aus diesem Beispiel ist nun naheliegenderweise, ob Person C tatsächlich ausziehen kann, ohne irgendwelche Fristen einhalten zu müssen.


Im Voraus bereits vielen Dank für jegliche Antworten!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 16.06.2014, 08:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Zitat:
Die Frage aus diesem Beispiel ist nun naheliegenderweise, ob Person C tatsächlich ausziehen kann, ohne irgendwelche Fristen einhalten zu müssen.
Ausziehen kann C zu jeder Zeit, Miete muss aber bis zum Ende der Mietzeit, in diesem Fall mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten, bezahlt werden. Eingang der schriftlichen Kündigung bis zum 03.07. Ende des Mietvertrages 30.09.

Ein mündlicher Mietvertrag bedeutet ja nicht, dass hier ein rechtloser Zustand herrscht, in dem Mieter oder Vermieter nach Gutdünken agieren können.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 16.06.2014, 15:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Regenmacher!

Die Frage war unpräzise gestellt - wie Sie schon richtig gedeutet haben, geht es nicht um den Auszug sondern um die Fortzahlung des Mietzinses.

Ist der von Ihnen beschriebene, rechtliche Sachverhalt denn belastbar? Was wäre, wenn Person C sich querstellt und behauptet, keine Miete bezahlt zu haben oder eben von einem anderen Mietverhältnis ausgegangen zu sein? Personen A und B müssten ja dann im Zweifel auf Fortzahlung der Miete klagen und dann steht Aussage gegen Aussage. Bekommt in so einem Fall nicht der Angeklagte recht?
Person C und der Vermieter haben sich zudem nie getroffen oder Korrespondenz gehabt, diese Angelegenheiten wurden über Person A vermittelt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 16.06.2014, 18:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Bitte mithilfe von Google und dem Suchbegriff "mündlicher Mietvertrag" die gesetzlichen Grundlagen für diesen Fall finden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 19.06.2014, 15:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Google half in der Tat.
Noch einmal besten Dank für die Hilfe, die Frage konnte geklärt werden!
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
hauptmieter, kündigungsfrist, mitbewohner, mündlicher mietvertrag, nachmieter, schlüssel, unmöbliertes zimmer, wohngemeinschaft


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Auszug vor Ablauf der Kündigungsfrist Felisina Kündigung 6 15.01.2014 12:23
Kündigungsfrist vom Vermieter geändert ohne Information Lucerne Kündigung 2 18.04.2012 23:22
Mieterhöhung um 500€ rechtens? Ghostrider3010 Miete und Miethöhe 3 25.05.2011 10:19
Mieterhöhung Rechtens? bambel Miete und Miethöhe 7 17.11.2009 16:24
Vorgehen GAG rechtens? MariaGabriella Miete und Miethöhe 4 17.11.2009 16:18


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?