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Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.04.2011, 12:32
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

hallo an alle,

ich bin neu hier - und hoffe hier in der richtigen "sparte" für meine frage zu sein?! - falls nicht - sorry!
ich schildere mal kurz das problem...
unsere wohnung stand zur zwangversteigerung - und es fand sich auch bald eine käuferin. sie machte natürlich eigenbedarf geltend. die neue vermieterin wollte zuerst innerhalb von 3 monaten einziehen, dann gab sie uns doch zeit bis ende juli. vor 14tagen hat sich die vermieterin die wohnung mal angesehn-im schlepptau 2 bauarbeiter- und versicherte wieder erst ende juli einziehen zu wollen.
jetzt ist meiner mitbewohnerin und mir ein fehler unterlaufen...die miete für den letzten monat haben wir - ungewollt- ca 14 tage zuz spät überwiesen. daraufhin verlangt unsere vermieterin nun bis zum 10.4. den schlüssel zur wohnung, sonst würde sie zwangsräumen lassen. in ihrem 3zeiler hat sie aber keine kündigung gegen uns ausgesprochen!
meine frage ist nun welche möglichkeiten wir rechtlich haben? müssen wir die wohnung jetzt sofort verlassen, oder gibt es doch fristen?
hinzu kommt, dass meine mitbewohnerin ein 1 1/2 jahre altes baby hat, und eine zwischenlösung bis zum einzug in die neue wohnung nicht in sicht ist?
wie kann man den soziale härte geltend machen?
und wendet man sich lieber direkt an einen anwalt?

vielleicht kann mir der ein oder andere ja einen tip geben? ich wäre sehr dankbar! viele grüße
iris



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  #2  
Alt 04.04.2011, 13:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

Zitat:
Zitat von iris.maike@gmx.de Beitrag anzeigen
unsere wohnung stand zur zwangverseigerung - und es fand sich auch bald eine käuferin. sie machte natürlich eigenbedarf geltend. die neue vermieterin wollte zuerst innerhalb von 3 monaten einziehen, dann gab sie uns doch zeit bis ende juli. vor 14tagen hat sich die vermieterin die wohnung mal angesehn-im schlepptau 2 bauarbeiter- und versicherte wieder erst ende juli einziehen zu wollen.

Wurde die Kündigung mit dem Grund Eigenbedarf schriftlich erteilt. Uns zwar an beide im Vertrag genannte Mieter/innen? Seit wann wohnen Sie in dieser Wohnung, bei Mietzeit ab 5 Jahren beträgt die Frist 6 Monate!

jetzt ist meiner mitbewohnerin und mir ein fehler unterlaufen...die miete für den letzten monat haben wir - ungewollt- ca 14 tage zuz spät überwiesen. daraufhin verlangt unsere vermieterin nun bis zum 10.4. den schlüssel zur wohnung, sonst würde sie zwangsräumen lassen. in ihrem 3zeiler hat sie aber keine kündigung gegen uns ausgesprochen!

Erstens ist solch ein Versehen kein Grund zu einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung. Und zweitens dauert es Monate oder Jahre bis das Gericht eine Zwangsräumung erlässt.

meine frage ist nun welche möglichkeiten wir rechtlich haben? müssen wir die wohnung jetzt sofort verlassen, oder gibt es doch fristen?

Eine mündlich ausgesprochene Kündigung ist überhaupt nicht gültig, also nicht drauf reagieren.

hinzu kommt, dass meine mitbewohnerin ein 1 1/2 jahre altes baby hat, und eine zwischenlösung bis zum einzug in die neue wohnung nicht in sicht ist?

Bei einer ordentlichen Kündigung, unter Einhaltung aller Gesetze, ist ein Kleinkind für den Kündigenden kein Hinderungsgrund. D.h., er muss keine Rücksicht darauf nehmen. Wohlgemerkt, bei einer rechtlich einwandfreien Kündigung.

wie kann man den soziale härte geltend machen?

Nur bei Gericht, wann das Sinn macht lesen Sie hier: http://dejure.org/gesetze/BGB/574.html

und wendet man sich lieber direkt an einen anwalt?

vielleicht kann mir der ein oder andere ja einen tip geben? ich wäre sehr dankbar! viele grüße
iris
Hier noch einige passende Links: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le..._mehrfamhs.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...igenbedarf.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nd_zverzug.htm
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  #3  
Alt 04.04.2011, 13:43
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

Hallo,

Ihr Vermieter ist auf dem Holzweg. LEsen Sie bitte hier zum Thema Mietschulden:
Mietschulden und Mietrückstand im Mietrecht

Dort werden Sie erfahren, welche Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung gegeben sein müssen.

Haben Sie überhaupt eine schriftliche Kündigung seitens des Vermieters mit Begründung Eigenbedarf in der Hand?
Und wie lange wohnen Sie schon in der Weohnung? Wenn Sie dort bereits länger wohnen, können sich hierdurch zusätzlich die Kündigungsfristen verlängern:
Kündigungsfristen im Mietrecht


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  #4  
Alt 04.04.2011, 17:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

vielen lieben dank für die hilfreichen tipps...

Wurde die Kündigung mit dem Grund Eigenbedarf schriftlich erteilt. Uns zwar an beide im Vertrag genannte Mieter/innen?

nein - sie hat nie eine kündigung des alten, bestehenden mitvertrages ausgesprochen o.ä. meiner meinung nach hat sie sogar - ohne einen neuen, schriftlichen mietvertrag vorzulegen etc. einem neuen mietverhältniss zugestimmt, als sie uns einfach mitgeteilt hat, wohin die miete nun zu überweisen sei.
demnach wohnen wir also seither ohne "richtigen mietvertrag" in der wohnung, oder?

das ist alles sehr kompliziert und nervig! aber wie gesagt...vielen lieben dank!

iris
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  #5  
Alt 04.04.2011, 18:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wegen Eigenbedarf kündigen - fristlos wegen Mietschulden?

Zitat:
Zitat von iris.maike@gmx.de Beitrag anzeigen
vielen lieben dank für die hilfreichen tipps...

Wurde die Kündigung mit dem Grund Eigenbedarf schriftlich erteilt. Uns zwar an beide im Vertrag genannte Mieter/innen?

nein - sie hat nie eine kündigung des alten, bestehenden mitvertrages ausgesprochen o.ä.

Dann können Sie dort so lange wohnen bleiben, bis eine rechtlich einwandfreie Kündigung erfolgt: An alle Mieterinnen, die im Mietvertrag genannt sind, eine Begründung des Eigenbedarfs und eine Unterschrift unter diesem Schriftstück.

meiner meinung nach hat sie sogar - ohne einen neuen, schriftlichen mietvertrag vorzulegen etc. einem neuen mietverhältniss zugestimmt, als sie uns einfach mitgeteilt hat, wohin die miete nun zu überweisen sei.
demnach wohnen wir also seither ohne "richtigen mietvertrag" in der wohnung, oder?

Nein, denn der neue Eigentümer erhält die Mieter quasi als Zugabe zu der Wohnung. D.h., dass der alte Mietvertrag zu den gleichen Konditionen weiter besteht.

das ist alles sehr kompliziert und nervig! aber wie gesagt...vielen lieben dank!

iris
Merken Sie sich die Adresse dieses Lexikon www.mietrechtslexikon.de die Fragen und Antworten sind so ausführlich, ich kenne kaum etwas besseres. Und wenn weitere Fragen auftauchen, wir sind für Sie da.
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