Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Kündigung der Wohnung während Schwangerschaft

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 10.01.2009, 14:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.01.2009
Beiträge: 1
Frage Kündigung der Wohnung während Schwangerschaft

Ich hab gestern die fristlose Kündigung im Briefkasten gehabt,wäre 2 Monatsmieten im Rückstand.
Ich weiß es ist falsch aber die letzten 4 Mieten also Sep. - Okt. - Nov. - Dez konnte ich immer erst anstatt Anfang des Monats, Ende des Monats(aber noch im laufenden Monat) bezahlen, habe auch jede Miete,wenn auch verspätet zahlen können. Das heißt der Dez. (22.12.08 überwiesen) bezahlt und nur der Januar fehlt bisher. Ich hab auch keine Abmahnung, nur die Bitte pünktlich zu zahlen, bekommen. Nun soll ich bis 21.01.09 die Wohnung komplett geräumt haben. Ich bin in der 32 Schwangerschaftswoche also im achten Monat und weiß gar nicht wie ich das machen soll. Was kann ich tun und ist das rechtens?????
Liebe Grüße Linee



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 10.01.2009, 21:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Linee,

Wir haben einen kleinen Artikel zum Thema Mietschulden hier bei Mietrecht-Einfach:
Mietschulden

Den möchte ich dir als erstes ans Herz legen. Und aus diesem Artikel geht auch hervor, dass ein Vermieter erst bei Mietschulden in Höhe einer Monatsmiete kündigen kann. Und das erst nach einem Verzug von 2 Monaten. Das sehe ich bei dir nicht gegeben.

Ebenso haben wir Informationen zur Räumungsfrist:
Räumungsfrist

Auch diesen Artikel empfehle ich dir, denn darin ist auch der Hinweis auf eine übliche Räumungsfrist bei Zahlungsverzug -> 2 Monate und eine mögliche Verlängerung bei Härtefällen wie z.B. Schwangerschaft.

Mein Tipp an dich:
Einen Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen und eine Säumnisaufstellung von deinem Vermieter zu fordern, in welcher er dir aufzeigt, wie sich der Betrag aus 2 Monatsmieten zusammensetzt, den du ihm schuldig bist.

Wenn es so ist wie du sagst und nur der Januar offen ist, so sehe ich seine fristlose Kündigung als unbegründet an!

Solltest du dich jedoch irren und der Vermieter kann 2 säumige Mieten nachweisen, oder auch eine, die länger als 2 Monate im Verzug war, so rate ich dir dich an einen Mieterverein in deiner Umgebung zu wenden und mich detailliert über die Räumungsfrist zu erkundigen. Insbesondere im Bezug auf deine Schwangerschaft!


Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und würde mich freuen, wenn du mir sagst, wie es bei dir weitergegangen ist.


Mietrecht-Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.03.2009, 08:38
Benutzer
 
Registriert seit: 27.01.2009
Beiträge: 31
Standard

Zitat:
Zitat von Linee Beitrag anzeigen
Was kann ich tun und ist das rechtens?????
Liebe Grüße Linee
Zur rechtlichen Problematik hat sich Mietrecht-Einfach schon geäußert. Es ist nichts hinzuzufügen.
Ich möchte eher auf den Ruf Was kann ich tun? eingehen.
Mir ist unverständlich, wieso die Zahlung der Miete erst die letzten Tage im Monat erfolgt ?
Damit verschiebt sich doch alles nur.
Wenn man die Miete einen Monat im voraus zur Seite legt, wird die Mietzahlung für den nächsten Monat immer pünktlich am Monatsanfang erfolgen können. Andernfalls wird das Problem nur verschoben, aber nicht aufgehoben und verursacht Ärger beim Vermieter und auch sich selbst.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
Kündigung der Wohnung während Schwangerschaft