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Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.08.2010, 10:20
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 3
Standard Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

Guten Morgen!

Ich lebe in einer WG mit einem Mitbewohner, jeder hat einen eigenen Mietvertrag. Mitbewohner war letzte Woche nicht da und ich habe aus Zeitmangel und (zugegebenermaßen vorhandenen) Unfähigkeit aufzuräumen mein Zimmer verkommen lassen. (Dreckige Wäsche großflächig verteilt, leere Nutella-/Marmeladengläser auf dem Tisch, leere Getränkeflaschen auf dem Boden)

Mitbew. kommt am Freitag abend zurück, bekommt einen Rappel und ruft den Vermieter an, der steht noch am selben Abend auf der Matte und ist natürlich entsetzt. Nach mehr oder weniger friedlichem Gespräch und Ermahnungen ist der letzte Stand Freitagabend dass ich bis Montag (gestern) mein Zimmer auf Trab bringe, er nochmal vorbeikommt um es sich anzuschauen und wir uns dann nochmal unterhalten.

Freitag abend mit aufräumen angefangen, Samstag morgens dann zur Arbeit. Vermieter ist entgegen seiner Ankündigung dann ebenfalls am Samstag morgen nochmal gekommen und war enttäuscht dass noch nicht so viel aufgeräumt war wie er sich das vorgestellt hatte und hat dem Mitbewohner mitgeteilt dass er wegen Eigenbedarf kündigen will. Gestern hat er dann die Kündigung vorbeigebracht.

Nochmal zusammengefasst:
- Miete immer anstandslos und pünktlich bezahlt
- Seitens des Vermieters keine Warnung/Abmahnung, weder mündlich noch schriftlich
- Bei Besichtigung gestern Wohnung wieder in "Bezugszustand", das heisst gründlichst geputzt (hinter allen Möbeln, gewischt, gesaugt)

Trotzdem die fristlose Kündigung zum 1.10.2010, mit der Begründung wie meine Wohnung aussah und dass sich der Mitbewohner belästigt gefühlt hat. Beim Gespräch gestern hat der Vermieter dann erzählt dass es so gut passt mit der Kündigung weil seine Enkelin von irgendwoher nach Freiburg kommt und eine Wohnung sucht, dass heisst er hätte eben Eigenbedarf. Eigenbedarf taucht aber in der Kündigung nicht auf, wohl weil er weiß wie streng da die Regeln sind und er auch eine Kündigungsfrist einzuhalten hätte.

Meine Frage: Kann er fristlos (obwohl mit Frist zum 01.10.) kündigen ohne irgendwie geartete vorangegangene Probleme?

Ich habe einfach Sorge dass ich in der kurzen Zeit keine geeignete Wohnung finde und unter Druck dann in irgendein Loch muss aus dem ich dann demnächst wieder ausziehen will, ist ja auch ein Kostenfaktor so ein Umzug, von der Zeit und den Nerven ganz zu schweigen.

Besten Dank für Eure Hilfe, in den FAQ´s der Mieterschutzbünde finde ich nichts konkretes.

Urs



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  #2  
Alt 31.08.2010, 11:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

http://www.mietrecht-einfach.de/kuen...vermieter.html
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  #3  
Alt 31.08.2010, 14:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

Danke für den Link, den habe ich bereits zuvor gefunden, gelesen und würde meinen Fall unter "viele weitere Beispiele für eine dauerhafte Störung des Mietverhältnisses" einordnen, wenn eben bei erstmaligem "Kontakt" von einer dauerhaften Störung die Rede sein kann.

Konkretere Ansätze oder eine Anlaufstelle würden mir weiterhelfen, leider bin ich kein Mitglied bei irgendeinem Mieterbund.
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  #4  
Alt 31.08.2010, 16:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

Also nach Ihrer Schilderung ist von einer dauerhaften Störung meiner Meinung nach nicht auszugehen. Wenn die Wohnung sonst in einem ordentlichen Zustand ist, sollten Sie keine Befürchtungen haben.

Darüberhinaus könnte der Vermieter gegen das Hausrecht verstoßen haben, die geht aber bzgl. Ihrer Schilderung nicht genau hervor:
Hausrecht

Eine Kündigung wegen Eigenbedarf ist ebenfalls nicht fristlos oder unter verkürzter Frist möglich, sondern nur unter Einhaltung der gesetzlichen oder mietvertraglichen Fristen:
Eigenbedarfskündigung

Ich würde Ihnen empfehlen mit Ihrem Anliegen einen Miterverein oder Fachanwalt für Mietrecht aufzusuchen und den Sachverhalt zu schildern. So können Sie sich die Umzugskosten ggf. sparen und die werden die Jahresgebühr eines Mietervereins oder auch die Beratungsgebühr eines Fachanwalts für Mietrecht mit Sicherheit übersteigen. Vom zeitlichen unvergüteten Aufwand Ihrerseits mal abgesehen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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  #5  
Alt 06.09.2010, 07:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 3
Standard AW: Fristlose Kündigung ohne Abmahnung?

Besten Dank für die Antwort! Thema kann geschlossen werden.

Gruß

UrsusYps
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