Kündigung wegen nicht zahlen der Miete
guten morgen,
folgender sachverhalt: ein freund von mir ist vermieter und hat eine wohnung ab dem 15.05.2010 an eine dame vermietet. die miete wurde von der arge direkt an den vermieter gezahlt. seit dezember wird die miete nicht mehr überwiesen, die mieterin ist unbekannt verzogen, ohne das eine kündigung zustande kam. der vermieter hatte dann eine kündigung zum 28.02.2011 ihr in den briefkasten geworfen, in der hoffnung, das sie diese in empfang nimmt. fakt ist, das er auch die schlüssel nicht zurück erhalten hat und hat nun die schlösser getauscht. er selber ist jetzt in die wohnung gezogen. was kann passieren??? sie hat auf die kündigung nicht reagiert, er ist nun in der wohnung. was ist, wenn sie wieder auftaucht? ist ja ihr versäumnis, wenn sie nicht in den briefkasten schaut.. hat sie noch ansprüche auf die wohnung? muss die arge die mietschulden zahlen? kann er denn als eigentümer der wohnung so einfach in die wohnung ziehen? kündigung ist ja 28.02.2011.....???? über eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar... lg romy |
AW: Kündigung wegen nicht zahlen der Miete
Wenn er kündigt sollte er eine fristlose Kündigung aussprechen - wegen Mietschulden bzw. Mietrückstand.
Zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter können Sie sich hier informieren: Fristlose Kündigung durch den Vermieter Hier finden Sie mehr zum Thema Mietrückstand und Schulden der Miete: Mietrückstand und Mietschulden Die Kündigung kann durch Einwurf in den Briefkasten (unter Zeugen) zugestellt werden und der Anspruch auf die Wohnung durch den Mieter sollte somit erlöschen. Mietrecht Einfach |
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