Fristlose Kündigung:Wann muss ich raus?
Hallo.
Ich lebe mit meinem Freund in einer Wohnung. Gestern haben wir die fristlose Kündigung erhalten, da mein Freund in der Nacht laute Musik hörte. Eine schriftliche Abmahnung hatten wir schon erhalten doch mein Freund hat sich nicht daran gehalten. Nun meine Frage. Muss ich jetzt von einem Tag zum anderen ausziehen wie es mein Vermieter verlangt oder habe ich eine gewisse Räumungsfrist? Mietrückstände existieren keine auch für diesen Monat ist die Miete bereits überwiesen. Im Internet habe ich von Räumungsfristen von 14 Tagen bis zu zwei Monaten gelesen, was soll ich nun glauben? Mit freundlichen Grüßen, macherie |
AW: Fristlose Kündigung:Wann muss ich raus?
Fristlos heißt fristlos, also sofort. Vielleicht können Sie den Vermieter ja davon überzeugen, Ihnen ein paar Tage für die Suche nach einer anderen Unterkunft Zeit zu lassen.
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AW: Fristlose Kündigung:Wann muss ich raus?
und was ist wenn ich innerhalb von 2 Tagen nicht ausgezoogen bin was passiert dann? Darf der Vermieter einfach in die Wohnung und sie räumen??
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AW: Fristlose Kündigung:Wann muss ich raus?
Nein. Er muss erst bei Gericht die Räumung beantragen. Bis diese Klage durch ist, vergehen Monate. Die Gerichtskosten müssen dann aber vom Mieter bezahlt werden.
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AW: Fristlose Kündigung:Wann muss ich raus?
Hier noch einmal ein paar Mietrecht Tipps zur Kündigung:
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