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amirii 12.04.2011 14:48

Kündigung Meiner Wohnung
 
Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag steht :

Das Kündigungsrecht der Mietvertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, Hinsichtlich der Rechtzeitigkeit kommt es allein auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

Nun meine Frage: Wir haben die Wohnung am 6.4.11 gekündigt und unsere Kündigung wurde am 8.4. 11 Postst. 7.4 angekommen.


Dürfen wir nun am 7 oder 8. 07.2011 umziehen oder bis zum 31.7???


Vielen Dank ..

Recht-Einfach 12.04.2011 15:34

AW: Kündigung Meiner Wohnung
 
Hallo,

eine Kündigung kann immer nur zum Ende eines Monats ausgesprochen werden, wobei die Kündigungsfrist 3 Monate abzgl. 3 Tage Postveg beträgt.

Wenn Sie zum 30.06.2011 die Wohnung hätten kündigen wollen, dann hätte die Kündigung also spätestens am 03.04.2011 als zugestellt gelten müssen. Somit haben Sie zum nächstmöglichen Termin, dem 31.07.2011 gekündigt.


Mietrecht-Einfach


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