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-   -   Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/fristlose-kuendigung-zum-30-04-11-wegen-verweigerung-der-wohnungsbesichtigung-1017.html)

New Beetle 15.04.2011 17:35

Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
 
hallo,
mein vermieter hat mir heute fristlose kündigung per gerichtsvollzieher zukommen lassen, grund: habe die wohnungsbesichtigung verweigert.

es besteht kein mietrückstand.
macht es sinn das ich anwalt einschalte.

Recht-Einfach 15.04.2011 17:57

AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
 
Meiner Kenntnis nach ist der genannte Grund nicht relevant für eine fristlose Kündigung, da Sie das Hausrecht haben. Jedoch gibt es Toleranz Regeln nach denen nach Absprache der Vermieter die Wohnung besichtigen kann.

Da der Sachverhalt hier scheinbar auch nur angerissen wurde, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn Sie die Wohnung nicht verlassen wollen.

Dies können Sie auch hier direkt online im Forum machen und sich ein kostenloses Angebot für eine anwaltliche Onlineberatung im Thema Mietrecht einholen.
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New Beetle 15.04.2011 18:04

AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
 
dumm gelaufen für mich, in 2 wochen finde ich keine neue wohnung.
werde mal fachanwalt für mietrecht einschalten.

lenzner 19.04.2011 11:45

AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
 
Zitat:

Zitat von New Beetle (Beitrag 3130)
hallo,
mein vermieter hat mir heute fristlose Kündigung per gerichtsvollzieher zukommen lassen, grund: habe die wohnungsbesichtigung verweigert.

es besteht kein mietrückstand.
macht es sinn das ich anwalt einschalte.



Find ich schon hart das man dafür eine fristlose Kündigung bekommt. Aber wieso verweigert man die Wohnungsbesichtigung?


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