Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
hallo,
mein vermieter hat mir heute fristlose kündigung per gerichtsvollzieher zukommen lassen, grund: habe die wohnungsbesichtigung verweigert. es besteht kein mietrückstand. macht es sinn das ich anwalt einschalte. |
AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
Meiner Kenntnis nach ist der genannte Grund nicht relevant für eine fristlose Kündigung, da Sie das Hausrecht haben. Jedoch gibt es Toleranz Regeln nach denen nach Absprache der Vermieter die Wohnung besichtigen kann.
Da der Sachverhalt hier scheinbar auch nur angerissen wurde, sollten Sie auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, wenn Sie die Wohnung nicht verlassen wollen. Dies können Sie auch hier direkt online im Forum machen und sich ein kostenloses Angebot für eine anwaltliche Onlineberatung im Thema Mietrecht einholen. Anwalt Onlineberatung Mietrecht Mietrecht Einfach |
AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
dumm gelaufen für mich, in 2 wochen finde ich keine neue wohnung.
werde mal fachanwalt für mietrecht einschalten. |
AW: Fristlose Kündigung zum 30.04.11 - wegen Verweigerung der Wohnungsbesichtigung
Zitat:
Find ich schon hart das man dafür eine fristlose Kündigung bekommt. Aber wieso verweigert man die Wohnungsbesichtigung? |
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