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heidsch 20.04.2011 12:06

Hilfe! Haben auf ordentliche Kündigung für die Dauer von 10 Jahren verzichtet
 
Hallo!
Ich fürchte, wir haben ein Problem! Vor 5 Jahren, am 06.01.2006 haben wir eine Wohnung angemietet, die in unsaniertem und verdrecktem Zustand war. Wir haben vereinbart, die Wohnung auf eigene Kosten zu entrümpeln, zu renovieren und zu kernsanieren und dafür im Vorfeld eine Mietbefreiung für 2 Jahre vereinbart! Unsere Vermieterin hat ein gutes Geschäft gemacht, wir haben dabei draufgezahlt! Um eigentlich uns vor Kündigung zu schützen, haben wir in unserem Mietvertrag folgende Klausel:"Die Parteien vereinbaren, dass wechselseitig auf die Dauer von 10 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages verzichtet wird.Eine Kündigung ist erstmals am 01.05.2016 mit der gesetzlichen Frist zulässig.Von dem Verzicht bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung und zur ausserordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."
Jetzt hat sich die Situation im Haus sehr verändert mit der anderen Mietpartei und wir können und wollen hier nicht mehr länger wohnen! Der Vermieterin habe ich telefonisch Bescheid gegeben und sie wollte sich melden, hat es aber nicht getan. Auch auf eine schriftliche Kündigung hat sie bislang einfach nicht reagiert. Sie hat sich die renovierte Wohnung auch in diesen 5 Jahren noch nie angesehen! Wie ist hier die Rechtslage? Stimmt es, dass wir trotz der Klausel kündigen können, da wir bereits mehr als 4 Jahre hier gewohnt haben und es nicht zulässig ist, den Vertrag länger als 4 bindend abzuschließen?
Wir wollen zum 31. August ausziehen.
Über eine Antwort wäre ich sehr, sehr dankbar, da ich wirklich nicht mehr weiss, was kann ich machen, was nicht und welche Rechte habe ich denn nun? Danke vorab, heidsch

Regenmacher 20.04.2011 12:12

AW: Hilfe! Haben auf ordentliche Kündigung für die Dauer von 10 Jahren verzichtet
 
Da dieser Mietvertrag möglicherweise bereits bei Abschluss nicht gültig war, haben Sie einen unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten abgeschlossen.

Lesen Sie sich in diese Problematik anhand der beiden Links ein:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm


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