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-   -   Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung? (https://www.forum-recht-einfach.de/kuendigung/vermieter-geht-ohne-wichtigen-grund-die-wohnung-fristlose-kuendigung-1040.html)

BlackMagic 22.04.2011 10:18

Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Dieses Thema habe ich hier gelesen.

Meine Vermieterin betritt auch während meiner Abwesenheit und ohne meines Wissens meine Wohnung um ihre Neugier zu befriedigen. Habe Bildmaterial darüber, weil ich meinen Verdacht bestätigt haben wollte. Ich habe eine WebCam installiert und überwache meine Wohnung während meiner Abwesenheit.

Gestern habe ich mich beim Mieterbund angemeldet und dort auch bei einem Rechtsanwalt gleich ein Beratungsgespräch bekommen.

Seine Auskunft: Ich kann nicht mit sofortiger Wirkung kündigen, kann nur ihr eine Abmahnung schicken und die Schlösser austauschen.

Mein Einwand das ich im Internet gelesen habe, dass es Gerichtsurteile mit Aktenzeichen usw.gibt, dass man fristlos kündigen könne und auch den Vermieter wegen Hausfriedensbruch anzeigen könnte, stellte er als unwahr hin. Da hätte der gegnerische Anwalt wohl geschlafen oder es wären noch andere Gründe für die Kündigung dagewesen bzw. dieses Urteil wäre in irgend einem kleinen Gericht gefällt worden.

Diese Auskunft war für mich natürlich sehr unbefriegegend.

Nun lese ich hier das dies doch möglich ist und bin total verunsichert.
Überlege, ob ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf eigene Kosten aufsuchen soll um mich nochmals beraten zu lassen.
Ich möchte auf keinen Fall etwas unternehmen ohne rechtlich abgesichert zu sein.

Könnte mir hier bitte Jemand der wirklich über die rechtlichen Kenntnisse verfügt einen Rat geben.


Regenmacher 22.04.2011 11:41

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Zitat:

Zitat von BlackMagic (Beitrag 3212)


Überlege ob ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht auf eigene Kosten aufsuchen soll um mich nochmals beraten zu lassen.
Ich möchte auf keinen Fall etwas unternehmen ohne rechtlich abgesichert zu sein.

Das ist der einzig richtige Weg.

Könnte mir hier bitte Jemand der wirklich über die rechtlichen Kenntnisse verfügt einen Rat geben.


Dies ist ein Forum, in dem Laien Ihre Meinung äußern. Die Anwälte sid eine Tür weiter: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html

BlackMagic 22.04.2011 11:48

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Hallo Regenmacher...

vielen Dank für Deine Antwort.

Dann werde ich mal eine Tür weiter gehen und dort mal nach Rat fragen.

Schöne Osterfeiertage...

Recht-Einfach 23.04.2011 17:18

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Hallo,

Sie können auch die hier im Forum angebotene günstige Online Beratung für Mietrecht nutzen und sich ein kostenloses Angebot für die Beratung einholen:

Kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine Mietrecht Online Beratung anfordern

BlackMagic 24.04.2011 00:37

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Danke für die Nachricht, habe ich auch schon gemacht, aber leider ist es nicht kostenlos.

Recht-Einfach 24.04.2011 05:34

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Nein, die Beratung durch einen Rechtsanwalt ist nie kostenlos - außer in Ausnahmefällen.
Diese Art der Onlineberatung ist in der Regel jedoch meist günstiger als eine anwaltliche Erstberatung vor Ort.


Mietrecht Einfach

BlackMagic 24.04.2011 08:43

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Oh Entschuldigung, dann hab ich das falsch verstanden.
Ich werde es auf alle Fälle ausprobieren.

Vielen Dank und schöne Ostertage.

peryair 24.04.2011 10:29

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
spar dir das geld für die online-beratung.....
und kauf ein neues türschloss. der vermieter/eigentümer darf nur dann in deine wohnung, wenn ein wichtiger grund vorliegt - wasserschaden, feuer, ect...
ansonsten nur mit anmeldung beim mieter.
tausch das schloss stillschweigegend aus - und kündige fristgemäß. damit gehste seeeehr viel ärger und unnötigen kosten aus dem weg.

Recht-Einfach 24.04.2011 16:03

AW: Vermieter geht ohne wichtigen Grund in die Wohnung - fristlose Kündigung?
 
Hinweis: Sollte dieser Weg gewählt werden und das Türschloss wir ausgetauscht bitte folgendes beachten:

Das alte Türschloss ist neben den Schlüsseln aufzuheben und bei Auszug wieder einzusetzen!!!

Mietrecht Einfach


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