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Alex72 09.05.2011 21:31

Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Hallo zusammen

Ich bin eine Alleinerziehnde Mutter von 2 Kindern. 18 und 4 Jahre alt.
So ich wohne mit den beiden zusammmen und nun möchte die Große Tochter zu Ihrer Großmutter ziehen , da Sie im August eine Lehre beginnt und Sie gerne Ihr Azubigehalt für sich alleine behalten will. Da wir H4 bekommen würde sie ja eine Teil angerechnet bekommen.
Somit würde die Wohnung zu groß und zu Teuer für mich werden. Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden und könnte da einziehen schon im Juli oder August.
Wenn ich die Kündigungsfrist einhalten muss dann erst im September.

Nun ist es auch so das meine Fenster z.b. Luftdurch zieht,ist der Vermieterin bekannt durch mich, Heizung im Winter ab 21Uhr kalt wird( besser nicht mehr richtig warm wird)Badewanne Wasserhahn kommt bäunliches Wasser raus auch bekannt aber nur am Hahn nicht am Duschkopf!!
Am anfang wo ich eingezogen bin durfte mein Hund auch die Wiese benutzen( Um sich mal zu lösen). Das wurde dann untersagt und mich auf eine ander stelle des Grundstücks verwiesen. Vor einem Halben Jahr wurde dann auch das verboten in dem ein Zaun davor gemacht wurde und wieder verwiesen auf ein kleines Stück unbepflanzes Beet.
Das wurde dann vor6 Wochen ohne ein Wort umzäunt.
Dann durfte ich im Garten Wäsche aufhängen was ohne Worte mir nicht mehr gestattet wurde da das Gartentor verschlossen wurde. Mitmieter können aber wohl dahin.
Ich bekomme vorgeschrieben wie ich meinem Müll zu kleiner habe. Ich soll meinem Plastik und Papier Müll der zerkleinern klein schneiden. Da wir für 5 Mietparteien nur jeweils 2 Gelbetonnen und Blauetonnen haben. Man müsse damit hinkommen.
Der Mitmieter über mir fängt abends immer Party an und stellt die Musik so laut das ich schon mehrfach mich beschwert habe. Bekomm aber immer nur gesagt das er bist 22Uhr darf. Ich weiß das es ruhe Störung ist aber ich wollte die Polizei ersparen.
Ich habe endlich eine Wohnung gefunden und möchte so schnell wie möglich raus. habe ich eine Chance wenn ich wegen dieser Gründe Fristlos Kündige???
Und wie Formuliere ich das in die Kündigung, wenn es dann da rein muss??

LG Alex

Recht-Einfach 09.05.2011 22:01

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Hallo,

ich muss Sie leider enttäuschen, aber alle aufgezählten Gründe reichen nicht für eine fristlose Kündigung aus. Informieren Sie sich bitte hier:
Fristlose Kündigung durch den Mieter

Was mir schleierhaft ist: Wieso können Sie mit einer ordnungsgemäßen Kündigung erst im September aus der Wohnung? Die ordentliche Frist für eine Kündigung beträgt 3 Monate!

Hier sollten Sie die Gründe bitte darlegen oder sich noch einmal informieren:
Ordentliche Kündigung durch den Mieter


Mietrecht Einfach

Alex72 10.05.2011 22:05

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Danke für die antworte.

Also wenn ich jetzt Kündige könnte ich am 30.08.2011 ausziehen.
Oder vertue ich mir irgendwie?

lG

Ach ja und wenn ich mich richtig Informiert habe muss die Vermieterin ja die Kündigung Erhalten d.h. wenn sie sie bekommt.( Nicht wann ich diese in die Post gebracht habe) DA sie aber zur Zeit im Urlaub ist und unbekannt ist wann sie wieder kommt wie siehts denn damit aus?

Recht-Einfach 11.05.2011 00:19

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Bevor iuch hier eine Aussage zu treffe bitte ich Sie noch einmal gründlich den Mietvertrag auf Ausschlussklauseln zur Kündigung zu prüfen!

Sollten Sie diesbezüglich nichts finden, dann gelten 3 Monate Kündigungsfrist, abzüglich 3 Tage Postweg.

Wenn Sie nächstmöglich kündigen wollen, sollte die Kündigung also spätestens am 03.06.2011 (umso früher losgeschickt, umso besser) zugestellt sein und auf den 31.08.2011 lauten.

Wann die Vermieterin die Kündigung lesen kann ist uninteressant, sobald diese z.B. per Einschreiben verschickt wird. Sie gilt als zugestellt laut Rückschein und bedarf auch keiner Zustimmung! Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach

Regenmacher 11.05.2011 11:42

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Da muss ich meinem Vorredner ganz heftig widersprechen.

Die Kündigung einer Wohnung sollte in Ihrem Fall nur per Einwurfeinschreiben erfolgen, niemals per Übergabe-, oder Rückschein. Die beiden letzteren gelten erst als zugestellt, wenn eine Unterschrift des Vermieters vorliegt. Und das ist wohl unmöglich, wenn dieser im Urlaub ist.

Beim einfachen und preiswerteren Einwurfeinschreiben (so muss es auch auf dem Umschlag benannt sein), quittert der Postbote den Einwurf in den Briefkasten und damit gilt dieser Brief als zugestellt. Da hilft es dem Vermieter auch nicht, wenn er sagt, er war in Urlaub, denn für den Fall hätte er vorsorgen müssen, dass ihn wichtige Post auch erreicht.

Also Kündigung am besten so schnell wie möglich auf den Weg schicken und zum 31. August ausziehen. Eine Bestätigung der Kündigung durch den Vermieter bedarf es nicht, nur sollte man rechtzeitig einen Termin für die Übergabe der Wohnung/der Schlüssel vereinbaren.

Recht-Einfach 11.05.2011 12:20

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Da hast du recht.

Ich habe zwar an den Urlaub des Vermieters gedacht, aber nicht an den zu unterzeichnenden Rückschein! Somit schließe ich mich deinen Ausführungen zur Übermittlungsart der Kündigung natürlich an!


Mietrecht Einfach

Alex72 13.05.2011 20:55

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Aber was ist denn nun wenn meine große Tochter auszieht??? Ich kann dann die Miete nicht mehr in der Vollen höhe bezahlen. Was ich der Vermieterin mitteile.

Regenmacher 14.05.2011 09:40

AW: Fristlos Kündigen - wegen Schikanen!
 
Was soll der Auszug eines Familienmitglieds aus der Wohnung mit der Pflicht zur Mietzahlung der kompletten Miete bewirken? Nichts!

Sie sind verpflichtet bis zum Ende der Mietzeit die vereinbarte Miete und Nebenkosten zu bezahlen. Da gibt es keine Ausrede oder Umwege, sich davor zu drücken.


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