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Ekkehard 12.05.2011 21:28

Mündliche Kündigung von Wohnraum
 
Meine Nichte hat ihre Wohnung mündlich gekündigt. Der Vermieter war einverstanden, dass sie am 2.April auszieht. Am Tag des Auszuges wollte er dann noch die halbe Monatsmiete haben(187,50€).Eine Begehung der Wohnung ist an diesem Tag unter Zeugen erfolgt. Er hatte nichts zu beanstanden. 3 Tage später bekam meine Nichte eine SMS, dass die Wohnung in einem schmutzigen Zustand wäre und sie entweder 100€ plus halbe Monatsmiete zahlen solle oder noch mal putzen kommen solle. Als wir am vereinbarten Tag zum Putzen kamen, wollte er dann 200€ haben, weil er zum 1.April die Miete erhöht hätte auf 400€. Daraufhin sind wir dann unverrichteter Dinge wieder gefahren, weil der Vermieter nicht bereit war, seine Vorderungen zu reduzieren. Jetzt hat meine Nichte Post von einem Anwalt erhalten. Sie soll jetzt erhebliche Mängel verursacht haben weshalb die Wohnung im April nicht hätte vermietet werden können. Sie soll jetzt die gesamte Monatsmiete bezahlen plus 100€ für das wieder Herstellen des Urzustandes. Anzufügen wäre noch, dass die Wohnung auf dem Stand aus den 1960`er Jahren ist. Meine Nichte hat nur ein Ausbildungsgehalt und kann sich keinen Anwalt leisten. Soll sie jetzt bezahlen oder weiß jemand, ob sie Chancen hat billiger da raus zu kommen?

Regenmacher 13.05.2011 09:59

AW: Mündliche Kündigung von Wohnraum
 
Eine mündliche Kündigung von Wohnraum ist nicht möglich, sie muss immer schriftlich erfolgen und zwar bis zum dritten Werktag des Monats zum übernächsten Monatsende.

Da das hier versäumt wurde und bei Nichtzahlung eine Zahlung der laufenden Miete gefordert werden könnte (eine Kündigung liegt ja nicht vor) sollte man sich unbedingt außergerichtlich einigen.


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