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mietman2011 21.05.2011 14:07

Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
 
Hallo,
kann einem Mieter gekündigt werden, der wegen einer Krebserkrankung zu 50% behindert ist?
Ist ein Widerspruch in so einem Fall erfolgreich?
Es ist klar, dass das das Gericht entscheiden muss. Gibt es aber auch andere Erfahrungen, in denen beschrieben wird, dass ein Gericht von vornherein eine Klage nicht zulassen würden?

mfg

Regenmacher 21.05.2011 14:53

AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
 
Diese Frage kann aus dem einfachen Grund nicht beantwortet werden, weil das nur ein Gericht fallweise entscheidet.

mietman2011 21.05.2011 19:25

AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
 
Das habe ich ja oben geschrieben, dass das die Gerichte entscheiden müssen, aber vielleicht hat ja jemand schon Erfahrungen gesammelt zu diesem Thema?

mfg

Regenmacher 21.05.2011 19:52

AW: Härteausgleich gm. BGB durch 50% Behinderung
 
Personen, die damit Erfahrungen gesammelt haben, finden Sie eher in Sozialhilfe-Foren, bei den Sozialverbänden (VdK) oder in entsprechenden Selbsthilfegruppen.

Aber letztendlich entscheidet immer ein Gericht und diesen Weg sollten Sie dann mit einem Anwalt für Sozialrecht beschreiten.


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