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etstudent 11.02.2009 18:42

Vermieter unerreichbar -> Kündigung per Post zurückbekommen
 
Hallo liebe Leute,

ich habe schon im Forum und im Internet recherchiert, aber ich glaube mein Fall ist einzigartig.
Ich wohne nun schon fast vier Jahre in meiner Wohnung. Ich hatte selten Kontakt zur Vermieterin, das letzte mal vor ca. 2 Jahren. Nun wollte ich unter Beachtung der Kündigungsfrist zum 1. April kündigen, aber der Brief (Einschreiben und Rückschein) kam wieder zurück.
Fakt ist: Die Vermieterin ist umgezogen und hat es mich nicht wissen lassen. Die Telefonnr. ist auch nicht mehr aktuell. Ich will auf jeden Fall zum 1. April raus, hilft mir da evtl. das Datum auf dem Kündigungsbrief?
Ich sehe jetzt nur noch die Möglichkeit eine Melderegisterauskunft an Ihrem letzten Wohnort einzuholen, und parallel die Mietzahlung zu stoppen.
Mach ich mich damit angreifbar?
Vielen Dank.

Recht-Einfach 11.02.2009 19:54

Hallo,

genau diese Form der Datenbeschaffung hätte ich dir auch vorgeschlagen.

Wenn der Vermieter dir weder seinen neuen Wohnort, noch eine neue Telefonnummer mitgeteilt hat, dann denke ich, dass dein Kündigungsschreiben, sowie die Belege zu Einschreiben und Rückschein (mit Datum) als Beweis tatkräftig sind.
Das Schreiben alleine reicht sicher als Beweis nicht aus, denn es ist ja nicht schwer ein Schreiben mit falschem Datum zu verfassen.

Aber im Paket mit den restlichen Postbelegen halte ich es durchaus für akzeptabel. Denn du konntest ja nicht wissen, dass dein Vermieter umgezogen ist und somit wäre die Kündigung rechtzeitig zugestellt worden, wenn du informiert worden wärest.

Ich sehe dich somit auch im Recht die Kündigung von deiner Seite aus ab April zu vollziehen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach

etstudent 12.02.2009 09:45

Ok,
vielen Dank für die Beratung.
:)


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