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Crola 25.06.2011 13:57

Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!
 
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...
Hallo miteinander!

Wir wohnen in unserem gemieteten 1-Familienhaus seit 14 Jahren, sind ursprünglich zum 1.4.98 eingezogen und hatten einen 10-Jahres-Vertrag, dieser endete am 31.3.2008. Dann, laut Mietvertrag, verlängert sich das Mietverhältnis um jerweils ein Jahr, wenn eine der beiden Parteien nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.

Ich muß zugeben, wir haben die Kündigungsfrist nicht wirklich beachtet... wir haben mit einer 3-monatigen Frist gekündigt zu Ende September 2011.
Alle, die wir fragten (Laien), sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate.

Heute bekam ich von unserem Vermieter ein Schreiben:
... Nach Prüfung des Mietvertrages komme ich allerdings zu dem Ergebnis, dass der Vertrag nach § ... nicht zum 30.9.11 endet. Der Vertrag läuft bis 31.3.2013, da doie Kündigung erst nach dem 31.3.2011 einging.

Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?
Falls ja: Wie steht es, wenn ich Nachmieter stelle, die das Haus so weitermieten würden?
Angenommen, ich finde Nachmieter, die das Haus so mieten würden, zu der Miete, die wir jetzt auch zahlen. Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will ... mehr Miete. Bei einer Mieterhöhung würden potentielle Nachmieter vielleicht abspringen... Wieviel dürfte er denn erhöhen und potentielle Nachmieter müssten es tolerieren?

Noch ein kurzes weiteres Problem, aber zweitranging: Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben weiter: Ich möchte darauf hinweisen, daß neben der Miete auch die Kosten aus Grundsteuer sowie Gebäude- und Elementarschadenversicherung von Ihnen zu tragen sind. Ich übergebe Ihnen für die Jahre 2009-2011 eine Zusammenstellung dieser Kosten.
(rund 2400 Euro)
Dies hat er uns noch nie in Rechnung gestellt, ist das zulässig?

Oh, ich bin fix und fertig. Ich kann es mir sicher nicht leisten, für rund 20 Monate die Miete doppelt zu zahlen. Bitte, wer kann mir raten?

Vielen Dank und liebe Grüße
Crola

Regenmacher 25.06.2011 14:24

AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!
 
Zitat:

Zitat von Crola (Beitrag 3484)

Ich muß zugeben, wir haben die Kündigungsfrist nicht wirklich beachtet... wir haben mit einer 3-monatigen Frist gekündigt zu Ende September 2011.
Alle, die wir fragten (Laien), sagten, daß es diese lange Kündigungsfrist nicht mehr gäbe, es seien immer 3 Monate.

Für Ihren sogenannten Altvertrag (weil er vor der Mietrechtsreform 2001 abgeschlossen wurde) gilt das aber nicht unbedingt. Hier kommt es darauf an, wie diese Verlängerungsklausel vereinbart wurde. Ist das eine individuelle Vereinbarung gewesen, oder wurden in dem Formularvertrag nur die Zeiten/Jahreszahlen eingetragen?

Kann mir jemand verbilndlich mitteilen, ob der Vermieter auf diese lange Kündigungsfrist bestehen kann?

Dies kann Ihnen nur jemand sagen, der von Berufs wegen Rechtsauskünfte erteilen kann. Und zwar ein Anwalt, vorteilhaft einer für Mietrecht.

Falls ja: Wie steht es, wenn ich Nachmieter stelle, die das Haus so weitermieten würden?

Siehe obige Antwort.

Angenommen, ich finde Nachmieter, die das Haus so mieten würden, zu der Miete, die wir jetzt auch zahlen. Kann der Vermieter dann hergehen und sagen, er will ... mehr Miete. Bei einer Mieterhöhung würden potentielle Nachmieter vielleicht abspringen... Wieviel dürfte er denn erhöhen und potentielle Nachmieter müssten es tolerieren?

Wenn im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vermerkt ist, muss ein Vermieter keine Nachmieter akzeptieren.

Noch ein kurzes weiteres Problem, aber zweitranging: Der Vermieter schrieb in seinem Schreiben weiter: Ich möchte darauf hinweisen, daß neben der Miete auch die Kosten aus Grundsteuer sowie Gebäude- und Elementarschadenversicherung von Ihnen zu tragen sind. Ich übergebe Ihnen für die Jahre 2009-2011 eine Zusammenstellung dieser Kosten.
(rund 2400 Euro)
Dies hat er uns noch nie in Rechnung gestellt, ist das zulässig?

Hängt davon ab, was im Mietvertrag steht. Wenn dort z.B. die Zahlung der Betriebskosten laut Betriebskostenverordnung vereinbart ist, dann kann er diese Kosten ab 2010 erheben. Für die Jahre davor ist der Drops gelutscht.

Den wirklichen Rat, den Sie beherzigen sollten, wäre dieser: Termin beim Anwalt für Mietrecht machen und mitsamt Mietvertrag und den Schreiben des Vermieters in die Kanzlei. Eine andere Möglichkeit wäre, Sie scannen die Dokumente ein und wenden sich an einen Anwalt hier im Forum

http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html .

Die Dokumente können Sie dann bei Bedarf dem Anwalt übermitteln.

Crola 25.06.2011 15:35

AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!
 
Hallo Regenmacher,

...verlängert sich das Mietverhältnis um jerweils ein Jahr, wenn eine der beiden Parteien nicht spätestens 12 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.
...
Dies wurde mit Schreibmaschine in eine Leerzeile eingetragen. Was spielt das für eine Rolle?

Danke für die bisherige Antwort.

Da ich beruflich sehr angespannt bin, gleich die nächste Frage: die hier angebotete online-Beratung ist nur eine einmalige Beratung oder würde mir der beratende Anwalt auch einen Brief aufsetzen oder ist es dann immer der Gleiche bei mehreren Beratungen?

Regenmacher 25.06.2011 17:03

AW: Wie lange Kündigungsfrist - Alter Mietvertrag!
 
Auf der Seite, die ich Ihnen genannt habe, ist doch alles erklärt.

Ich habe bisher noch keinen Anwalt in Anspruch genommen.


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