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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Kündigung individuell vereinbaren?
Hallo,
seit zwei monaten wohne ich nun in einer kellerwohnung. der vermieter hat mir gesagt, das er mit meinen vormietern probleme wegen schimmel in der wohnung hatte. diese hätten nicht ausreichen gelüftet und geheizt - mag ja sein... als ich die wohnung besichtigte, waren die angeblich schimmligen wände von der tapete befreit und mit silikatputz versehn worden und die räume neu gestrichen. sämliche fensterrahmen war aber noch mit schimmel in den fugen! - wurde aber die tage entfernt und neu verfugt, sowie gestrichen. alles in allem sah alles gut aus und es schaut auch noch so aus... ABER: gegenüber meiner wohnung sind die kellerräume. nach einem mehrere tage andauerndem unwetter (viel regen) stand wasser in mitten in einem kellerraum und der trockenraum (gleichzeitig heizraum) war am boden fast komplett von salpeter-schimmel überzogen und es roch fürchterlich. in meiner wohnung herrschte da ein feuchtes, kaltes klima mit bis zu 66% luftfeuchtigkeit über viele tage hinweg. auch sind plötzlich staubläuse in ekelerregender zahl in meiner wohnung eingezogen! ich muß aus dieser wohnung wieder raus! gerne möchte ich es vermeiden, einen anwalt dazu einzuschalten (rechtsschutz hätte ich zwar). ist es realistisch und vernüftig, dem vermieter vorzuschlagen, das ich fristlos kündigen/ausziehn kann (sobald ich eine neue wohnung habe) und die schönheitsreparaturen nicht durchführen muß (hab leider einige dinge an der wohnung schon geändert), quasi als entschädigung für die erheblichen mängel??? natürlich alles schriftlich. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von peryair (02.07.2011 um 11:53 Uhr) |
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#2
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AW: Kündigung individuell vereinbaren?
Was Sie mit Ihrem Vermieter individuell vereinbaren bleibt Ihnen alleine überlassen. Unterbreiten Sie ihm einen Aufhebungsvertrag mit allem,was Ihnen auf der Seele liegt. Er kann entweder zustimmen, Änderungen vornehmen, oder ihn komplett ablehnen und auf die 3 monatige Kündigungsfrist verweisen.
Sie sollten es aber nicht versäumen, Ihren Vermieter beweisbar über die Probleme/Mängel in der Wohnung zu informieren. Dazu sind Sie trotz allem Ärger nämlich verpflichtet. |
#3
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AW: Kündigung individuell vereinbaren?
danke regenmacher, für deine antwort.
hälst du es auch für das beste, das per einschreiben zu machen? |
#4
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AW: Kündigung individuell vereinbaren?
Wichtige Schreiben verschicke ich stets per Einwurfeinschreiben. Im Falle eines Falles kann ich anhand der Sendungsverfolgung beweisen, dass der Brief beim Empfänger angekommen ist.
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