Darf ein Mietvertrag befristet werden ?
Mein zukünftiger Schwiegersohn möchte mit meiner Tochter da sie ein Baby erwarten und seine Wohnung zu klein ist in eine größere Wohnung ziehen.
Sein Mietvertrag enthält aber die Klausel das er mindestens 9 Monate in seiner Wohnung wohnen muss ehe er kündigen darf . Erst danach mit 3 monatiger Kündigungsfrist kann er Kündigen . Was ihn 1 ganzes Jahr an diese Wohnung fesselt . Weiß jemand ob das zulässig ist ???????:( Brauche dringend Rat !!!!!! |
AW: Darf ein Mietvertrag befristet werden ?
Wenn Ihr Schwiegersohn einen Mietvertrag mit gegenseitigem Kündigungsverzicht unterschrieben hat, dann ist der gültig.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm Für die nächste Wohnung sollte man schon genau den Vertrag studieren, bevor man unüberlegt einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschreibt. Diese Verträge können nämlich per Formularvertrag bis zu 4 Jahren abgeschlossen werden. |
AW: Darf ein Mietvertrag befristet werden ?
Das ist ja nicht so toll , Aber kann man dann nicht versuchen außerordentlich zu Kündigen ? Auf Grund der Umstände, das Kind war ja nicht geplant. Und die Beiden wollen doch nicht getrennt leben wenn die Kleine da ist . Ach man das ist ja ne Sache . Aber danke für die Antwort . LG Sabine
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AW: Darf ein Mietvertrag befristet werden ?
Mein Vorredner sagte ja bereits, dass diese Klauseln bei gegenseitigem verzicht gültig sind.
Alternativen wären folgende: - Aufhebungsvertrag - hierzu müssen Sie mehr als nur einen Stein im Brett beim Vermieter haben - realistischer: Stellung eines Nachmieters. Hier sollte der Vertrag auf Klauseln hierzu geprüft werden oder der Vermieter direkt befragt werden. Dennoch ist auch dies mit einem Risiko verbunden, da der Vermieter alle potentiellen NAchmieter ablehnen könnte. Aber vielleicht hilft es ein wenig weiter. Mietrecht-Einfach |
AW: Darf ein Mietvertrag befristet werden ?
nun der Vermieter ist eine GmbH & Co.KG. ...und ich denke das diese Leute Ihre Mieter nicht so gut kennen. Mal sehen was Wir da machen können. Ich hab das Jugendamt eingeschalten, da beide noch sehr jung sind und bei den Ämtern Hilfe brauchen und die werden die Beiden unterstützen bei der Sache , eventuell hilft das ein wenig, ich danke ihnen auf jeden Fall für die Ratschläge und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende . mfG Sabine Lier
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