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Fristlose Kündigung wg. Feuerwehreinsatz

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.07.2011, 01:42
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 2
Standard Fristlose Kündigung wg. Feuerwehreinsatz

Hallo.

wie schnell kann meine Wohnungsgesellschaft mir kündigen, weil ich den Herd vergessen habe auszumachen,bzw die Rauchmelder deaktiviert waren und so leider durch den Rauch ein Feuerwehreinsatz zustande kam?

mir wurde nämlich gestern die fristlose Kündigung nahe gelegt, ich konnte den Vorsitzenden aber nocheinmal bitten "mir eine Chance zu geben".
Im Gegenzug versprach ich die Rauchmelder zu installieren bzw. besser aufzupassen.
Nun verlangte er aber zusätzlich vonmir , wg. angeblich zu hohen Alkoholkonsums eine Suchtberatung oä. aufzusuchen.
Kann er das tun?

Nun ja....Ich habe dem nämlich telefonisch zugestimmt und somit eine letzte Chance unter der Premisse, das Null, Null Rgelverstöße mehr passieren, erhalten.

Desweiteren mache ich mir Sorgen, wenn ich nun allen abgesprochenen Brandschutzmassnahmen nachkomme, das ich dann wegen einer Winzigkeit wie zB. wenn die Musik einmalig ein wenig zu laut ist, dann gleich vor die Tür gesetzt werden könnte...
Wcihtigste Frage: Müsste in solch einem, weniger drastischen Falle nicht zunächst ersteinmal wieder eine Mahnung geschickt werden?
Bei Brandgefahr kannich es ja verstehen wenn dort eine fristlose Kündigung möglich wäre, aber wenn diese Gefahr nicht mehr besteht und ich jediglich mal ein wenig zu laut Musik anhabe, kann ich dann einfach gekündigt werden?
Sozusagen das Sahnehäubchen weil ich in der Vergangheit dann einmal grob fahrlässig war?

wäre nett wenn mir da jemand mal nen guten Rat zu geben könnte, ichmöchte nämlich, nach dem Erfüllen meiner "Brandschutzmassnahmen" ungerne Zeiten später wegen lauter Musik fristlos gekündigt werden

lieben Gruß vonder Ostseeküste-John



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  #2  
Alt 19.07.2011, 08:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Fristlose Kündigung wg. Feuerwehreinsatz

Zitat:
mir wurde nämlich gestern die fristlose Kündigung nahe gelegt
Das heißt doch wohl, dass Sie freiwillig gehen sollen, mehr nicht.

Zitat:
ich konnte den Vorsitzenden
Einen Vorsitzenden gibt es bei einer Wohnungsgenossenschaft, Bauverein o.ä.

Zitat:
wg. angeblich zu hohen Alkoholkonsums eine Suchtberatung oä. aufzusuchen.
Hat er sich das nur ausgedacht, oder sind das Tatsachen?

Und eine Kündigung, egal ob fristlos oder fristgerecht, muss immer schriftlich erfolgen. Das gilt auch für Abmahnungen!

Geändert von Regenmacher (19.07.2011 um 08:52 Uhr)
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  #3  
Alt 19.07.2011, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.07.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung wg. Feuerwehreinsatz

Hallo.
1.nein zuerst wollte der Vorsitzende mir direkt und fristlos und somit letztlich wohl auch schriftlich kündigen. Ich habe nur aufgrund von "Vitamin B " eine Chance erhalten,weil mein Vater dort im Aufsichtsrat sitzt.

2. ich bin Mitglied in der GWU. einem gemeinnütziges Wohnungsunternehmen.

3. Sagen wir so, meine "tolle" Nachbarin übertrieb es wohl einige Male, wo sie sich beschwert hat, das ich angeblich am "saufen bin" und so...naja Sie wissen vielleicht, wie aus einem lauten durchgezechten Samstagabend, für frustrierte Nachbarn schnell ein alltägliches Saufgelage wird..

Zumindest denkt der Vorsitzende das letztlich wohl durch die berühmte Gerüchteküche, das ich ein Alkoholproblem habe und somit auch nicht fähig bin verantwortungsbewusst die Wohnung zu führen.... Von daher die Suchtberatungssache.

Am wichtigsten ist mir aber die Frage, ob ich nun nach Erfüllung meiner Auflagen- also Feuermelder intakt instalieren, eine Suchtberatung aufsuchen....., dann theoretisch bei dem kleinsten Vorfall, wie lauter Musik, ohne Mahnung vor die Tür gesetzt werden kann? odemüssen sie mich dann eigentlich erst einmal ermahnen? lg
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  #4  
Alt 19.07.2011, 17:42
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Fristlose Kündigung wg. Feuerwehreinsatz

Hallo John,

Sie sollten sich nicht allzuviele Gedanken machen. Fristlos gekündigt werden kann Ihnen nur wegen der folgende Gründe: Die fristlose Küpndigung durch den Vermieter

Bei Ihnen würde dann eigentlich nur der dritte Punkt: Die dauerhafte Störung des Mietverhältnisses in Frage kommen. Dies ist aber immer Auslegungssache und meist durch ein Gericht zu klären. Ich glaube kaum, dass Ihr Vermieter diesen Weg gehen möchte!

Sollten Sie nichts schriftliches in Sachen "Abmahnung" etc. erhalten, sollten Sie sich auch keine Gedanken machen. Wenn doch etwas kommt, dann dürfte dies vermutlich nicht hieb- und stichfest sein und Sie sollten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen!


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