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BerlinMieter 30.07.2011 21:12

Wasserschaden!!!- Was nun???
 
Hallo,
Wir wohnen zur Zeit in einer Dachgeschosswohnung, in der mehrere Wasserschäden entstanden sind. Den ersten "Wasserfleck" entdeckte ich vor ca. 4 Wochen in unserem Flur- Ich informierte sofort die Hausverwaltung und die schickten auch recht schnell einen Dachdecker. Ein paar Tage später entdeckte ich allerdings einen weiteren Fleck, der noch viel stärker tropfte als der erste. Dieser Fleck machte mir besonders Sorgen, da das Wasser direkt über einer Lampe, bzw. an dem Kabel der Lampe, herunter tropfte. Seitdem trauen wir uns nicht mehr die Lampe zu benutzen. Der Dachdecker kam nochmal. Er sagte mir, dass er das Problem immer nur temporär lösen könne, da das gesamte Dach sehr beschädigt ist.
Seit gestern tropft es nun an einer dritten Stelle, diesmal im Wohnzimmer. Dieser Fleck ist besonders groß und durch das Wasser löst sich bereits die Tapete von der Decke.

Wir haben bereits die Kündigung eingereicht (zum 1.8.)- Allerdings gab es da noch nicht den dritten, riesigen Fleck im Wohnzimmer. Nun wollen wir schnellstmöglichst raus. Ich bin bereits informiert, dass wir eine Frist zur Behebung des Problems angeben müssen, um anschließend, falls es nicht behoben wurde, fristlos zu kündigen. Doch wann müssten wir denn dann aus der Wohnung raus, wenn wir fristlos gekündigt haben? Immerhin haben wir noch keine neue Wohnung...Gibt es eine Möglichkeit einfach 2 Monate früher aus der Kündigungsfrist rauszukommen???

Ich freue mich auf Ratschläge!

Regenmacher 31.07.2011 09:37

AW: Wasserschaden!!!- Was nun???
 
Zitat:

Wir haben bereits die Kündigung eingereicht (zum 1.8.)
Wann haben Sie gekündigt? Wenn Sie zum 01.08. gekündigt haben, hätte diese Kündigung spätestens am 04. Mai beim Vermieter sein müssen.

Zitat:

Doch wann müssten wir denn dann aus der Wohnung raus, wenn wir fristlos gekündigt haben?
Fristlos wird nicht klappen. Durch die Wasserflecken wird die Wohnung nicht unbewohnbar. Und so lange das nicht passiert beträgt Ihre Kündigungsfrist 3 Monate. Kündigung beweisbar bis zum 3. August beim Vermieter eingetroffen, Mietende der 31. Oktober.

Frühere Auszugtermine wären reine Kulanz des Vermieters.

Und sehr wichtig, Kündigungen auf Verdacht oder Vorrat sind nicht möglich, denn eine einmal ausgesprochene Kündigung kann man nicht rückgängig machen.

BerlinMieter 31.07.2011 10:50

AW: Wasserschaden!!!- Was nun???
 
@ Regenmacher:

Also, wir haben die Kündigung am 29.07. eingereicht, also rechtzeitig vor dem 01.08.- Damit wir sicher am 01.11 raus können... Oder eben am 31. Oktober, wie Sie gesagt haben.
Die Kündigung, die bereits beim Vermieter vorliegt, ist eine ganz "normale" Kündigung, die Mängel sind also nicht in der Kündigung erwähnt. Wir hatten schon öfters kleinere Mängel in dieser Wohnung und wollten schon länger ausziehen...Als es dann begann von der Decke zu tropfen, war einfach der Moment da es endlich in die Tat umzusetzen.

Hätte ich denn das Recht für den letzten Monat und die nächsten drei Monate eine Mietminderung zu verlangen?

Danke für die schnelle Antwort.

Regenmacher 31.07.2011 13:44

AW: Wasserschaden!!!- Was nun???
 
Eine Mietminderung wird nicht beantragt oder verlangt, eine solche Minderung tritt automatisch ein, wenn die Mängel beträchtlich sind.

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