Kündigung wegen Verkauf des Hauses
Hallo
Ich habe vor 3 Tagen den Mietvertrag unterschrieben und bekamm heute die nachricht dass das haus in der sich meine Wohnung befindet verkauft werden soll. Der Käufer ist die schwiegermutter der Verkäuferin. Darf man nun das Mietshaus verkaufen ohne das der Verkauf schriftlich festgehalten wurde? Ist das dann nicht Vorteuschung falscher tatsachen? Würde mich auf schnelle Antworten, da is sehr wichtig ist und unsere alte Wohnung schon gekündigt wurde mfg maxmo |
Hallo maxmo,
meiner persönlichen Auffassung nach dürften dir da keine Nachteile entstehen, da der neue Vermieter eigentlich ja die Pflichten des alten Vermieters übernehmen sollte. Zu den vertraglichen Dingen kann ich dir auch nichts genaues sagen. Am besten wendest du dich mal an einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen der Mieterverbände. Die können dir sicher konkret weiterhelfen. |
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