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staufer63 31.08.2011 23:10

Mietwohnungszustand "eingewohnt"
 
An alle Mitleser,
als ich vor 11 Jahren in meine Wohnung eingezogen bin gab es kein eigentliches Übergabeprotokoll. Der Zustand der Wohnung bei Übergabe wurde im Mietvertrag als "eingewohnt" beschrieben. Inzwischen hat der Eigentümer gewechselt, und ich habe meine Wohnung gekündigt. Jetzt bahnt sich ein Streit zwischen Vermieter und mir an, was "eingewohnt" wohl ist.
Kurz und gut: Bei meinem Einzug war die Wohnung nicht verschlissen, aber doch renovierungsbedürftig. (Streichen etc.) Kann mir jemand einen Hinweis geben, was dieses Wort im rechtlichen Sinne beinhaltet, oder was darunter im Einzelnen zu verstehen ist. Oder auf entsprechende Gerichtsurteile verweisen. Dank im Voraus!

Regenmacher 01.09.2011 08:28

AW: Mietwohnungszustand "eingewohnt"
 
Ob und was Sie bis zum Auszug an Schönheitsreparaturen zu erledigen haben, finden Sie im Mietvertrag unter Schönheitsreparaturen und Instandhaltungen.

Erst wenn dieser ganze Text bekannt ist, kann man etwas dazu sagen.


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